Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Straße, Hausnummer:Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ):53175
Ort:Bonn
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 3-VST. 1910/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.03.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.03.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=751442
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=751442
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.03.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das BMUV ist innerhalb der Bundesrepublik federführend für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständig. Die Verfassung weist dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit in diesem Bereich zu und ermöglicht, wie durch das Atomgesetz (AtG) vorgenommen, die Ausführung der Bundesgesetze in Bundesauftragsverwaltung vorzusehen. Darüber hinaus ist das BMUV in einigen das Atomgesetz betreffenden Bereichen auch originäre Verwaltungsbehörde und für den Erlass von Verwaltungsakten zuständig.
Das BMUV, benötigt fortlaufend Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Atomrechts, zum Atomgesetz und den sonstigen atomrechtlichen Vorschriften sowie im Rahmen der Aufsicht über den Vollzug des Atomrechts. Dies umfasst auch Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sowie europarechtliche Aspekte und solche des internationalen Völkerrechts.
Das BMUV ist regelmäßig Adressat von Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen, die einen atomrechtlichen Bezug haben. Diese Anträge stehen oft im Zusammenhang mit vergangenen und aktuellen Rechtssetzungs-, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, mit hohen Streitwerten und sind häufig mit umfassendem Prüfbedarf verbunden, für den in einigen Fällen eine anwaltliche Beratung erforderlich ist. Ablehnende bzw. teilweise ablehnende UIG-Bescheide führen zudem regelmäßig zu sich hieran anschließenden Widerspruchs- sowie Klageverfahren, die weitere anwaltliche Unterstützung und ggf. Vertretung vor den Gerichten erforderlich werden lassen.
Ergänzend können bei einer Vielzahl der rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich die möglichen Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren zu bedenken sein. Die hierdurch hervorgerufene Komplexität der rechtlichen Fragestellungen erfordert ebenfalls eine anwaltliche Unterstützung.
Im Rahmen dieser atomrechtlichen Zuständigkeit besteht immer wiederkehrender Unterstützungsbedarf in Rechtsfragen des Atomrechts, teilweise mit Bezug zum Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, sowie auch des Rechts der nuklearen Sicherung und des Vollzugs des Atomrechts.
Unterstützungsbedarf besteht insbesondere
- bei allgemeinen rechtlichen Fragen des Atomrechts einschließlich des Rechts der nuklearen Sicherung, des Vollzugs des Atomgesetzes oder der atomrechtlichen Verordnungen;
- bei Fragen im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, soweit ein atomrecht-licher Zusammenhang besteht;
- bei Fragen des Europarechts oder des internationalen Völkerrechts, soweit ein atom-rechtlicher Zusammenhang besteht;
- bei Angelegenheiten wie etwa Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, soweit ein atomrechtlicher Zusammenhang besteht.
Darüber hinaus übernimmt die/der AN die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den obenstehenden Fragen, soweit erforderlich.
Das BMUV, benötigt fortlaufend Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Atomrechts, zum Atomgesetz und den sonstigen atomrechtlichen Vorschriften sowie im Rahmen der Aufsicht über den Vollzug des Atomrechts. Dies umfasst auch Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sowie europarechtliche Aspekte und solche des internationalen Völkerrechts.
Das BMUV ist regelmäßig Adressat von Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen, die einen atomrechtlichen Bezug haben. Diese Anträge stehen oft im Zusammenhang mit vergangenen und aktuellen Rechtssetzungs-, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, mit hohen Streitwerten und sind häufig mit umfassendem Prüfbedarf verbunden, für den in einigen Fällen eine anwaltliche Beratung erforderlich ist. Ablehnende bzw. teilweise ablehnende UIG-Bescheide führen zudem regelmäßig zu sich hieran anschließenden Widerspruchs- sowie Klageverfahren, die weitere anwaltliche Unterstützung und ggf. Vertretung vor den Gerichten erforderlich werden lassen.
Ergänzend können bei einer Vielzahl der rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich die möglichen Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren zu bedenken sein. Die hierdurch hervorgerufene Komplexität der rechtlichen Fragestellungen erfordert ebenfalls eine anwaltliche Unterstützung.
Im Rahmen dieser atomrechtlichen Zuständigkeit besteht immer wiederkehrender Unterstützungsbedarf in Rechtsfragen des Atomrechts, teilweise mit Bezug zum Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, sowie auch des Rechts der nuklearen Sicherung und des Vollzugs des Atomrechts.
Unterstützungsbedarf besteht insbesondere
- bei allgemeinen rechtlichen Fragen des Atomrechts einschließlich des Rechts der nuklearen Sicherung, des Vollzugs des Atomgesetzes oder der atomrechtlichen Verordnungen;
- bei Fragen im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, soweit ein atomrecht-licher Zusammenhang besteht;
- bei Fragen des Europarechts oder des internationalen Völkerrechts, soweit ein atom-rechtlicher Zusammenhang besteht;
- bei Angelegenheiten wie etwa Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, soweit ein atomrechtlicher Zusammenhang besteht.
Darüber hinaus übernimmt die/der AN die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den obenstehenden Fragen, soweit erforderlich.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000-5)
Juristische Beratung und Vertretung (79110000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Sitz des/der AN
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung ist vom 01.04.2025 bis zum 30.03.2028 zu erbringen.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Lt. Vertrag (Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 40 %
2. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu 60%.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
1. Preis zu 40 %
2. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu 60%.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
14.
Sonstige Angaben
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
03b0ea83-9015-47e6-bb8f-bb803dac8383