Ausschreibungsdetails
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, Planungssleistungen angelehnt an das Leistungsbild Freianlagen §39 HOAI sowie Anlage 11, Leistungsphasen 1-6, Grundleistungen sowie Besondere Leistungen zu vergeben.
Für das Projekt sollen die Leistungen angelehnt an das HOAI-Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphase 1 bis 6 gemäß § 39 i. V. mit Anlage 11 HOAI angeboten werden. Mit der Angebotsabgabe ist durch den AN eine Bewertung der Leistungsphasen 1 bis 6 vorzunehmen. Das Projekt wird von der AG gemäß HOAI Anlage 11.2 Objektliste Freianlagen – Objekte in der freien Landschaft - Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion in die Honorarzone IV eingeordnet. Neben den Grundleistungen nach HOAI sind besondere Leistungen zu vereinbaren:
In Leistungsphase 1:
Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden: Moorhydrologisches Gutachten
In Leistungsphase 2:
Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz (Zentraler Damm/ehemaliger Torfabfuhrweg)
In Leistungsphase 6:
Besondere Ausarbeitungen für Selbsthilfearbeiten: Erarbeiten eines Monitoringkonzeptes
2. Aktueller Austug Handelsregister/Berufsregister
3. Eigenerklärung ü. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
2. Erklärung über den Umsatz
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Erklärung über den Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
2. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
3. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Personen
4. Angaben zu besonderen projektrelevanten Kenntnissen
5. Angaben zu Referenzen
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt sowie Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 5 beträgt.
3. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Personen
Mindestanforderung: Da es sich um ein Querschnittsprojekt aus mehreren Fachbereichen handelt, müssen die Hauptmitarbeitenden im Projekt ausreichend qualifiziert sein, um die Leistungsanforderungen insgesamt fachlich umsetzen zu können. Von den Projektbearbeitenden wird daher ein entsprechender Hochschulabschluss zum Beispiel in den Bereichen Agrarwissenschaften, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Biologie, Ökologie, Forstwirtschaft/-wissenschaft, Geologie, Hydrologie, Geohydrologie, Geographie, Geo-Informatik bzw. in verwandten Studiengängen und eine jeweils einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren gefordert.
4. Angaben zu besonderen projektrelevanten Kenntnissen
5. Angaben zu Referenzen
Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen angegeben werden. Mindestens ein Referenzprojekt beeinhaltet eine Ausführungsplanung.
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein um wertungsfähig zu sein. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Hinweis:
Entgegen den Regelungen gemäß § 75 Abs. 5 Satz 3 VgV ist es für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte für dieses Verfahren von besonderer Bedeutung, dass der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde in der Maßnahmenplanung für Wiedervernässung / Revitalisierung / Renaturierung von Mooren gegeben ist. Daher wird diese besondere Eignungsanforderung in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses: Z=(L / P)*100
Z: Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis
L: Gesamtsumme der Leistungspunkte
P: Wertungspreis
SB: 6 %
EK: Leistungspunktzahl
Es wird ein Schwankungsbereich (SB) von 6 % festgelegt. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) ist das führende Angebot. Z ist maßgeblich für die Rangfolge der Angebote
1. Teilkonzept zum Personaleinsatz
2. Teilkonzept zur fachlichen Herangehensweise und Umsetzung der Planungsaufgabe
3. Teilkonzept zur Terminkontrolle
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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