Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer:Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ):90478
Ort:Nürnberg
Telefon:+49 911-177-3049
Telefax:+49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-24-00678
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.03.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.04.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=750459
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=750459
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Magdeburg betreuten Liegenschaften.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Magdeburg betreuten Liegenschaften.
Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume) sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe.
Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind.
Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen.
Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN).
Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich.
Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden.
Soweit möglich stellt der RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich.
Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen.
Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Magdeburg betreuten Liegenschaften.
Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume) sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe.
Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind.
Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen.
Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN).
Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich.
Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden.
Soweit möglich stellt der RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich.
Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen.
Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden.
b)
CPV-Codes
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1:
Agentur für Arbeit Halle
Schopenhauerstraße 2, 06114 Halle
Los 2:
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt / Thüringen
Frau-von-Selmnitz-Straße 6, 06110 Halle
Los 3:
Agentur für Arbeit Sangerhausen
Baumschulenweg 1, 06526 Sangerhausen
Agentur für Arbeit Halle
Schopenhauerstraße 2, 06114 Halle
Los 2:
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt / Thüringen
Frau-von-Selmnitz-Straße 6, 06110 Halle
Los 3:
Agentur für Arbeit Sangerhausen
Baumschulenweg 1, 06526 Sangerhausen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung wird in 3 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1:
Agentur für Arbeit Halle
Schopenhauerstraße 2, 06114 Halle
Los 2:
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt / Thüringen
Frau-von-Selmnitz-Straße 6, 06110 Halle
Los 3:
Agentur für Arbeit Sangerhausen
Baumschulenweg 1, 06526 Sangerhausen
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1:
Agentur für Arbeit Halle
Schopenhauerstraße 2, 06114 Halle
Los 2:
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt / Thüringen
Frau-von-Selmnitz-Straße 6, 06110 Halle
Los 3:
Agentur für Arbeit Sangerhausen
Baumschulenweg 1, 06526 Sangerhausen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.04.2025
Ende: 15.12.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 15.12.2027. Die Leistungserbringung (Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2025 und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit mit Ablauf des 15.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart.
Ende: 15.12.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf des 15.12.2027. Die Leistungserbringung (Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2025 und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit mit Ablauf des 15.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
-Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht;
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Mindeststandard: Erklärung, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügen bzw. Zusicherung des Abschlusses einer solchen im Falle der Erteilung des Zuschlages.
-Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung;
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und durch Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9).
Leistungsgegenstand der Referenz: Gartenpflege Leistungszeitraum der Referenz: mind. zwei aufeinander folgende Pflegezeiträume (ein Pflegezeitraum umfasst den
Zeitraum vom 01.04. - 15.12. eines Jahres), die innerhalb der
letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung
erbracht wurden.
-Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
-Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Mindeststandard: Erklärung, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügen bzw. Zusicherung des Abschlusses einer solchen im Falle der Erteilung des Zuschlages.
-Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung;
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und durch Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9).
Leistungsgegenstand der Referenz: Gartenpflege Leistungszeitraum der Referenz: mind. zwei aufeinander folgende Pflegezeiträume (ein Pflegezeitraum umfasst den
Zeitraum vom 01.04. - 15.12. eines Jahres), die innerhalb der
letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung
erbracht wurden.
-Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
-Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
-Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
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