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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung für Übersetzungs- und Lektoratsleistungen in Englisch

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.02.2025 (letzte Änderung am 06.03.2025)

13.03.2025 10:00

5.02.02#00001#0070_24070C

Bundesanstalt für Gewässerkunde

06.03.2025 07:40

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Gewässerkunde
Straße, Hausnummer:Am Mainzer Tor 1
Postleitzahl (PLZ):56068
Ort:Koblenz
E-Mail: vergabe@bafg.de
Internet-Adresse: http://www.bafg.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

5.02.02#00001#0070_24070C

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.03.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

13.05.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=750069

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.03.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

LOS 1:
Die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer (im Folgenden: der AN) fertigt inhaltlich und sprachlich hochwertige Übersetzungen von Allgemein- und Fachtexten, vornehmlich aus den Bereichen Administration/Politik/Recht, Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz, aus dem Deutschen ins Englische an. Dabei wendet er vorbehaltlich anderslautender Vorgaben die Regeln und Schreibweisen des britischen Englisch an. Dabei nutzt der AN im Sinne der Konsistenz mit bereits bestehenden Übersetzungen und einer hohen fachlichen Qualität Glossare sowie weitere Referenzmaterialien im ein- oder zweisprachigen Format, die gegebenenfalls übermittelt werden. Ein Anspruch auf mitgeliefertes Referenzmaterial besteht nicht. Fachterminologische Fragen, die mittels gegebenenfalls bereitgestelltem Referenzmaterial nicht zu klären sind, sind in einschlägigen Quellen wie Fachwörterbüchern, Glossaren und Paralleltexten zu recherchieren. Bleiben Unklarheiten, werden diese per Kommentarfunktion angemerkt. Gleiches gilt für Abweichungen vom mitgelieferten Referenzmaterial.
Die für die Übersetzung und deren Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person beim Auftragnehmer muss über einen Diplom- oder Masterabschluss der Translations- oder Sprachwissenschaften verfügen. Jede darüber hinaus mit der Übersetzung betraute Person muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder Bachelor) der Translations- oder Sprachwissenschaften verfügen. Die Dienstleistung wird am Arbeitsplatz des AN erbracht und dem Auftraggeber elektronisch übermittelt. Die Leistung des AN schließt auch die Qualitätssicherung der Übersetzung durch den AN selbst oder eine(n) Dritte(n) ein. Die Qualitätssicherung hat folgende Schritte zu umfassen:
1. Es erfolgt eine Prüfung der Übersetzung, bei der der Ausgangstext Wort für Wort mit dem Zieltext abgeglichen und Sinnfehler/Auslassungen behoben werden.
2. Der einsprachige englische Text wird am Stück durchgelesen, um eventuelle Formulierungsschwächen und missverständliche Textstellen zu korrigieren.
3. Es wird eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung des zielsprachlichen Gesamtdokuments durchgeführt.
Soweit übersetzte Texte nach Prüfung durch den AG zu überarbeiten sind, werden diese mit Kommentaren, Anmerkungen, Rückfragen oder Änderungsvorschlägen an den AN zurückgesendet und sind zu überarbeiten. Der Aufwand hierfür ist im Angebotspreis enthalten. Revidierte Fassungen, die der AG dem AN zur Verfügung stellt, werden in das Translation Memory des AN importiert und bei Folgeübersetzungen vorrangig berücksichtigt. Der Aufwand hierfür ist im Angebotspreis enthalten.
LOS 2:
Die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer (im Folgenden: der AN) lektoriert bereits auf Englisch vorliegende Fachtexte, die jeweils nicht von Muttersprachler(innen) der englischen Sprache angefertigt wurden, auf sprachliche Korrektheit, Verständlichkeit und Sprachfluss. Dabei wendet er vorbehaltlich anderslautender Vorgaben die Regeln und Schreibweisen des britischen Englisch an. Die zu lektorierenden Texte entstammen vornehmlich den Themengebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz. Das Sprachniveau der Autorinnen und Autoren liegt in der Regel bei B2 bis C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen . Die für das Lektorat und dessen Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person beim Auftragnehmer und jede darüber hinaus mit dem Lektorat betraute Person muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder Bachelor) der Translations- oder Sprachwissenschaften oder alternativ der Ingenieur- oder Naturwissenschaften verfügen. Die Dienstleistung wird am Arbeitsplatz des AN erbracht.
Notwendige Änderungen sind im Überarbeitungsmodus vorzunehmen, Vorschläge oder Unklarheiten mit der Kommentarfunktion anzumerken. Gegebenenfalls bereitgestelltes Referenzmaterial in Form von formalen Vorgaben und Präferenzen, Glossaren, Vorgänger- oder sonstigen Paralleltexten wird bei der Lektorierung berücksichtigt. Die Leistung des AN schließt auch die Qualitätssicherung des Lektorats durch den AN selbst oder eine(n) Dritte(n) ein. Die Qualitätssicherung hat folgende Schritte zu umfassen:
1. Der Gesamttext wird unter Ausblendung des Überarbeitungsmodus durchgelesen und eventuell noch vorhandene Sprach- und Formatfehler behoben.
2. Es wird eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung des Gesamtdokuments durchgeführt.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen zu den Losen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

b)
CPV-Codes

Übersetzungsdienste (79530000-8)


Korrekturlesen (79821100-6)

c)
Ort der Leistungserbringung

Sitz des Auftragtnehmers / Koblenz

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

LOS 1:
Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische (britisches Englisch) von bis zu 60.000 Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. LZ)
LOS 2:
Lektorat von englischen Fachtexten (britisches Englisch) von bis zu 1.000 Normseiten (à 30 Zeilen à 55 Zeichen inkl. LZ)

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

maximale Anzahl an Losen: 2

c)
Vergabe von Losen

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 100.000,- € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
- Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
- Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Mindestanforderungen:
LOS 1
1. Auskunft über Namen und berufliche Qualifikation der für die Leistung hauptverantwortlichen Person
1.1 Die für die Übersetzung und deren Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person beim Auftragnehmer muss über einen Diplom- oder Masterabschluss der Translations- oder Sprachwissenschaften verfügen. Der Nachweis hierzu ist durch Vorlage des entsprechenden Master- oder Diplomzeugnisses mit dem Angebot zu erbringen. Sofern es sich um einen internationalen Qualifizierungsabschluss handelt, kann dieser in englischer, deutscher oder französischer Sprache vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist eine deutsche Übersetzung in beglaubigter Form beizufügen.
1.2 Nachweis der Eigenschaft als Muttersprachler(in)
Die für die Übersetzung und deren Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person sowie jede darüber hinaus mit der Übersetzung betraute Person muss über die Eigenschaft als Muttersprachler(in) in der englischen Sprache (britisches Englisch) verfügen. Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot zu bestätigen.
1.3 deutsche Sprachkenntnisse
Für das Verständnis der Ausgangstexte muss/müssen alle mit der Übersetzung betraute/n Person/en über „fachkundige Spezialkenntnisse“ der deutschen Sprache (Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) verfügen. Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot zu bestätigen
LOS 2:
2.1 Auskunft über Namen und berufliche Qualifikation der für die Leistung hauptverantwortlichen Person
Die für das Lektorat und dessen Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person beim Auftragnehmer muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder Bachelor) der Translations- oder Sprachwissenschaften oder alternativ der Ingenieur- oder Naturwissenschaften verfügen. Der Nachweis hierzu ist durch Vorlage des entsprechenden Master- oder Diplomzeugnisses mit dem Angebot zu erbringen. Sofern es sich um einen internationalen Qualifizierungsabschluss handelt, kann dieser in englischer, deutscher oder französischer Sprache vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist eine deutsche Übersetzung in beglaubigter Form beizufügen. Jede darüber hinaus mit dem Lektorat betraute Person muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder Bachelor) der Translations- oder Sprachwissenschaften oder alternativ der Ingenieur- oder Naturwissenschaften verfügen.Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot zu bestätigen.
2.2 Nachweis der Eigenschaft als Muttersprachler(in)
Die für das Lektorat und deren Qualitätssicherung fachlich hauptverantwortliche Person sowie jede darüber hinaus mit dem Lektorat betraute Person muss über die Eigenschaft als Muttersprachler(in) in der englischen Sprache (britisches Englisch) verfügen. Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot zu bestätigen.
2.3 deutsche Sprachkenntnisse
Für das Lektorat ist im Rahmen der Auftragsabwicklung für alle mit dem Lektorat betrauten Personen eine „selbständige Sprachverwendung“ der deutschen Sprache (Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erforderlich. Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot zu bestätigen.

14.
Sonstige Angaben

Los 1:
Bei geeigneten Angeboten wird die Leistungsfähigkeit des Bieters durch eine Probeübersetzung geprüft. Der zu übersetzende Text geht dem Bieter innerhalb von 21 Tagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu und ist dem AG innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang wieder vorzulegen. Die Probeübersetzung wird nicht vergütet.
Die Korrektur der Probeübersetzung nimmt eine qualifizierte Übersetzerin vor. Das Ergebnis fließt nach den in der Anlage „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ aufgeführten Bewertungskriterien in die Wertung mit ein.
Los 2:
Bei geeigneten Angeboten wird die Leistungsfähigkeit des Bieters durch ein Probelektorat geprüft. Der zu lektorierende Text geht dem Bieter innerhalb von 21 Tagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu und ist dem AG innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang wieder vorzulegen. Das Probelektorat wird nicht vergütet.
Die Korrektur des Probelektorats nimmt eine qualifizierte Übersetzerin vor. Das Ergebnis fließt nach den in der Anlage „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ aufgeführten Bewertungskriterien in die Wertung mit ein.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

06.03.2025


06.03.2025




11.02.2025


11.02.2025




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