Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Straße, Hausnummer:Schloßplatz 9
Postleitzahl (PLZ):26603
Ort:Aurich
Telefon:+49 4941 602266
Telefax:+49 4941 602378
E-Mail: info@bav.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bav.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
0600-Z2-139.5/0005
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
18.03.2025 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.04.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=749347
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=749347
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
18.03.2025 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Wahrnehmung von Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Objektschutzdienst) in Form von Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Pförtnerdienstleistungen (Empfangs-, Bewachungs- und Telefonvermittlungsdienste) für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) am Schloßplatz 9 in 26603 Aurich durch eine Sicherheitskraft von:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. An bundesweiten und zusätzlichen gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen ist keine Leistungserbringung gefordert.
Das Tragen einer vom Auftragnehmer (AN) gestellten, angemessenen Dienstkleidung mit Namensschild ist erforderlich.
Empfangsdienste:
-Mitwirkung bei der Aktualisierung und Bedienung des Empfangsmonitors
-Empfang und Betreuung von Gästen sowie deren telefonische Anmeldung (Zutrittsmanagement)
-Entgegennahme von Post und sonstigen Lieferungen externer Dienstleister
-Erfassung von Kunden, Besuchern und sonstigen Personen, die nicht Beschäftigte der BAV oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind nach Vorgabe des Auftraggeber (AG)
-Ausgabe und Entgegennahme von Besucherausweisen nach Vorgabe des AG
Telefonvermittlungsdienste:
-Schaltung der Telefonanlage gem. Schließordnung
-Allgemeiner Telefondienst im Empfangsbereich: Auskunftserteilung wie Namens-, Rufnummer-, Raumnummernabfragen; interne und externe Vermittlung von Telefongesprächen; allgemeine hausinterne Vermittlungsdienste und Auskunftserteilung
-Telefax-Service: Empfang, Versand und hausinterne Weiterleitung von Faxen
-Fertigung von kurzen Gesprächsnotizen
Sonstige Dienstleistungen:
-Hausschließung und -öffnung gem. Schließordnung
-Lichtschaltung
-Ein- und Ausgangskontrolle
-Ein- und Ausfahrtkontrolle einschließlich Bedienung der Schrankenanlagen
-Bedienung und Überwachung der Meldetechnik (Störmeldung Haustechnik) und der Hausalarmanlage sowie ggf. Einleitung der erforderlichen Maßnahmen
-Entgegennahme von Notrufen und ggf. Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen
-Sichtkontrolle des einsehbaren Außenbereiches auf Beschädigungen, Schäden und Gefahren
-Durchsetzung der Einhaltung der Brandschutz- und der Hausordnung im Rahmen der Zuständigkeit
-Unverzügliche Weiterleitung von Stör-/Havariemeldungen und Sicherheitsvorkommnissen an Hausleitung / Inneren Dienst, Hausmeisterdienst, Fremdfirmen / Fachfirmen nach den hausinternen Vorgaben
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. An bundesweiten und zusätzlichen gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen ist keine Leistungserbringung gefordert.
Das Tragen einer vom Auftragnehmer (AN) gestellten, angemessenen Dienstkleidung mit Namensschild ist erforderlich.
Empfangsdienste:
-Mitwirkung bei der Aktualisierung und Bedienung des Empfangsmonitors
-Empfang und Betreuung von Gästen sowie deren telefonische Anmeldung (Zutrittsmanagement)
-Entgegennahme von Post und sonstigen Lieferungen externer Dienstleister
-Erfassung von Kunden, Besuchern und sonstigen Personen, die nicht Beschäftigte der BAV oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind nach Vorgabe des Auftraggeber (AG)
-Ausgabe und Entgegennahme von Besucherausweisen nach Vorgabe des AG
Telefonvermittlungsdienste:
-Schaltung der Telefonanlage gem. Schließordnung
-Allgemeiner Telefondienst im Empfangsbereich: Auskunftserteilung wie Namens-, Rufnummer-, Raumnummernabfragen; interne und externe Vermittlung von Telefongesprächen; allgemeine hausinterne Vermittlungsdienste und Auskunftserteilung
-Telefax-Service: Empfang, Versand und hausinterne Weiterleitung von Faxen
-Fertigung von kurzen Gesprächsnotizen
Sonstige Dienstleistungen:
-Hausschließung und -öffnung gem. Schließordnung
-Lichtschaltung
-Ein- und Ausgangskontrolle
-Ein- und Ausfahrtkontrolle einschließlich Bedienung der Schrankenanlagen
-Bedienung und Überwachung der Meldetechnik (Störmeldung Haustechnik) und der Hausalarmanlage sowie ggf. Einleitung der erforderlichen Maßnahmen
-Entgegennahme von Notrufen und ggf. Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen
-Sichtkontrolle des einsehbaren Außenbereiches auf Beschädigungen, Schäden und Gefahren
-Durchsetzung der Einhaltung der Brandschutz- und der Hausordnung im Rahmen der Zuständigkeit
-Unverzügliche Weiterleitung von Stör-/Havariemeldungen und Sicherheitsvorkommnissen an Hausleitung / Inneren Dienst, Hausmeisterdienst, Fremdfirmen / Fachfirmen nach den hausinternen Vorgaben
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
NUTS-Code: Aurich (DE947)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
NUTS-Code: Aurich (DE947)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Aufteilung des Auftrages in Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.07.2025
Ende: 30.06.2028
Ende: 30.06.2028
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Keine Sicherheitsleistung gefordert
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Rechnungsstellung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE). Weitere Informationen siehe: https://www.e-rechnung-bund.de
Rechnungsstellung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE). Weitere Informationen siehe: https://www.e-rechnung-bund.de
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied gesondert, hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Eignung durch Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung Eignung national - 133/333a-L/F V2.5" (siehe Vergabeunterlagen) zu erbringen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgerecht nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Auf die Möglichkeit der Präqualifikation von Unternehmen wird hingewiesen.
Der Bieter hat somit durch Eigenerklärung zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html / https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html ) vorliegen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft als auch eine Wettbewerbsregisterabfrage durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Weitere Forderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen wie z.B.:
-Referenzliste mit 3 Referenzen der letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen
-Nachweis einer branchenüblichen (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und tariflichen Sozialkassen
-Erlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
-Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig
Der Bieter hat somit durch Eigenerklärung zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html / https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html ) vorliegen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft als auch eine Wettbewerbsregisterabfrage durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Weitere Forderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen wie z.B.:
-Referenzliste mit 3 Referenzen der letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen
-Nachweis einer branchenüblichen (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und tariflichen Sozialkassen
-Erlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
-Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigen Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Nach den Regeln des Vergaberechts sind in einem Vergabeverfahren ausschließlich die in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragsbedingungen des Auftraggebers maßgeblich. Abweichende Liefer-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen eines Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen sind deshalb unbeachtlich und werden nicht Vertragsbestandteil.
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei abrufbar über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu erfolgen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Interessenten sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen (auch etwaige Bieterfragen) eigenverantwortlich auf der e-Vergabe Plattform des Bundes informieren müssen. Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, spätenstens jedoch bis zum 10.03.2025 - 12:00 Uhr gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die BAV unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Der Bieter, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied gesondert, hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung Eignung national - 133/333a-L/F V2.5" (siehe Vergabeunterlagen) zu erbringen. Auf die Möglichkeit der Präqualifikation von Unternehmen wird hingewiesen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgerecht nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft als auch eine Wettbewerbsregisterabfrage durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Für das Bearbeiten und Einreichen von Angeboten wird keine Entschädigung gewährt.
Eventuelle Fragen des Unternehmens/Bieters sind elektronisch in Textform bei der Vergabestelle der BAV über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen und werden von dieser elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes beantwortet.
Die Ausführungsfrist beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2028. Eine Lohngleitklausel während der Vertragslaufzeit ist nicht Vertragsbestandteil.
Die Leistungserbringung in Form einer Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
-Referenzliste mit 3 Referenzen der letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen
-Nachweis der (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und tariflichen Sozialkassen (in der der überwiegende Teil der Beschäftigten versichert sind)
-Erlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
-Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei abrufbar über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu erfolgen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Interessenten sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen (auch etwaige Bieterfragen) eigenverantwortlich auf der e-Vergabe Plattform des Bundes informieren müssen. Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, spätenstens jedoch bis zum 10.03.2025 - 12:00 Uhr gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die BAV unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Der Bieter, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied gesondert, hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung Eignung national - 133/333a-L/F V2.5" (siehe Vergabeunterlagen) zu erbringen. Auf die Möglichkeit der Präqualifikation von Unternehmen wird hingewiesen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgerecht nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft als auch eine Wettbewerbsregisterabfrage durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Für das Bearbeiten und Einreichen von Angeboten wird keine Entschädigung gewährt.
Eventuelle Fragen des Unternehmens/Bieters sind elektronisch in Textform bei der Vergabestelle der BAV über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen und werden von dieser elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes beantwortet.
Die Ausführungsfrist beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2028. Eine Lohngleitklausel während der Vertragslaufzeit ist nicht Vertragsbestandteil.
Die Leistungserbringung in Form einer Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
-Referenzliste mit 3 Referenzen der letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen
-Nachweis der (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und tariflichen Sozialkassen (in der der überwiegende Teil der Beschäftigten versichert sind)
-Erlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
-Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig
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