Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Stadtverwaltung Sangerhausen
Straße, Hausnummer: Markt 7a
Postleitzahl (PLZ): 06526
Ort: Sangerhausen
Telefon: +49 3464 565366
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
90.4/2025/EinsatzkleidungFFW/UVgO-öA
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
18.03.2025 - 09:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.06.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748894
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748894
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
18.03.2025 - 09:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf von Einsatzkleidung für Einsatzkräfte der Feuerwehren der Stadt Sangerhausen
c)
Ort der Leistungserbringung
Feuerwehr Sangerhausen
Darrweg 2a
06526 Sangerhausen
Darrweg 2a
06526 Sangerhausen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Auslieferung, Abnahme und Abrechnung hat bis zum 1. Dezember 2025 zu erfolgen.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Die Lieferung hat sofort nach Auftragserteilung unter Berücksichtigung von Liefer- / Produktionsfristen zu erfolgen.
Sollte die Lieferung bis zum 01.12.2025 (spätester Zeitpunkt) nicht möglich sein, erfolgt gegen die Aushändigung einer Vorauszahlungsbürgschaft seitens des Auftragnehmers, über den gesamten Kaufpreis, die vollständige Kaufpreiszahlung durch den Auftraggeber in 2025 im Voraus.
Diese Sicherheit ist gem. § 18 VOL/B vorzuhalten. Die Bürgschaft ist, unter den Maßstäben des § 18 Nr. 2 (1) VOL/B, von einem zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer auszustellen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben; sie darf nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein und muss nach den Vorschriften des Auftraggebers ausgestellt sein (§ 18 Nr. 4 (1) VOL/B). Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Aushändigung der Bürgschaft hat spätestens 18 Werktage, nach Eingang der Vorauszahlung des Kaufpreises auf dem Konto des Auftragnehmers, zu erfolgen.
Der Auftraggeber wird die Sicherheit entsprechend dem völligen Wegfall des Sicherungszweckes unverzüglich zurückgeben.
Die Kosten für die Bürgschaft sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Sollte die Lieferung bis zum 01.12.2025 (spätester Zeitpunkt) nicht möglich sein, erfolgt gegen die Aushändigung einer Vorauszahlungsbürgschaft seitens des Auftragnehmers, über den gesamten Kaufpreis, die vollständige Kaufpreiszahlung durch den Auftraggeber in 2025 im Voraus.
Diese Sicherheit ist gem. § 18 VOL/B vorzuhalten. Die Bürgschaft ist, unter den Maßstäben des § 18 Nr. 2 (1) VOL/B, von einem zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer auszustellen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben; sie darf nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein und muss nach den Vorschriften des Auftraggebers ausgestellt sein (§ 18 Nr. 4 (1) VOL/B). Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Aushändigung der Bürgschaft hat spätestens 18 Werktage, nach Eingang der Vorauszahlung des Kaufpreises auf dem Konto des Auftragnehmers, zu erfolgen.
Der Auftraggeber wird die Sicherheit entsprechend dem völligen Wegfall des Sicherungszweckes unverzüglich zurückgeben.
Die Kosten für die Bürgschaft sind vom Auftragnehmer zu tragen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
- Zertifikate, Prüfgutachten und Herstellerbestätigungen gem. Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis (mittels Dritterklärung vorzulegen)
Sonstige Unterlagen
- a) Präqualifizierung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind geforderte Informationen, insb. Referenzen über vergleichbare Leistungen, im Präqualifizierungsverzeichnis nicht enthalten, sind diese mit Angebotsabgabe als Einzelnachweis vorzulegen.
- b) keine Präqualifizierung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen bereits beigefügt.
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
- Nachweis zur Eintragung Berufsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern eingetragen: Bestätigung durch entsprechende Bescheinigung (z. B. Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Kammereintragung) in Kopie. (ggf. auch von Nachunternehmen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben, und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes. Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original. (ggf. auch von Nachunternehmen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten; Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (ggf. auch von Nachunternehmen)
- Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) (ggf. auch von Nachunternehmen)
Sonstige Unterlagen
- Nachweis ordnungsgemäße Kalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß § 15 (2) TVergG LSA hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes zu prüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot abweicht.
Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen
- Erklärung über die Eintragung in das (Berufs-)Register (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass das Unternehmen bereits drei Jahre besteht sowie über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass keine Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren vorliegt sowie, dass der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen (siehe sonstige Bedingungen) sowie, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.000 EUR belegt worden ist (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur (gesetzlichen) Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, über Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen, unter Angabe des Namens des Unternehmens (über Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen).
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
- Zertifikate, Prüfgutachten und Herstellerbestätigungen gem. Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis (mittels Dritterklärung vorzulegen)
Sonstige Unterlagen
- a) Präqualifizierung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind geforderte Informationen, insb. Referenzen über vergleichbare Leistungen, im Präqualifizierungsverzeichnis nicht enthalten, sind diese mit Angebotsabgabe als Einzelnachweis vorzulegen.
- b) keine Präqualifizierung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen bereits beigefügt.
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
- Nachweis zur Eintragung Berufsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern eingetragen: Bestätigung durch entsprechende Bescheinigung (z. B. Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Kammereintragung) in Kopie. (ggf. auch von Nachunternehmen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben, und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes. Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original. (ggf. auch von Nachunternehmen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten; Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (ggf. auch von Nachunternehmen)
- Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) (ggf. auch von Nachunternehmen)
Sonstige Unterlagen
- Nachweis ordnungsgemäße Kalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß § 15 (2) TVergG LSA hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes zu prüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot abweicht.
Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen
- Erklärung über die Eintragung in das (Berufs-)Register (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass das Unternehmen bereits drei Jahre besteht sowie über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass keine Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren vorliegt sowie, dass der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen (siehe sonstige Bedingungen) sowie, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.000 EUR belegt worden ist (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur (gesetzlichen) Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist (über "Eigenerklärung zur Eignung") (ggf. auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, über Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen, unter Angabe des Namens des Unternehmens (über Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen).
12.
Zuschlagskriterien
100 % niedrigster Preis
14.
Sonstige Angaben
URL zu den bereitgestellten Vergabeunterlagen: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMBYT6E584ZL/documents
Es gilt deutsches Recht.
Bevor Sie die Vergabeunterlagen bearbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) kostenfrei zu registrieren bzw. sich mit der bereits bestehenden Kennung anzumelden. Wählen Sie dann im Verfahren den Button "Jetzt teilnehmen". Nur so ist gewährleistet, dass Sie evtl. ergänzende Informationen zum laufenden Verfahren über Bieterfragen / -antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen per EMail erhalten, die bei der Angebotserstellung noch zu berücksichtigen wären. Unterlassen Sie die Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das daraus ergebene Risiko unvollständiger und veralteter Unterlagen bzw. verspäteter
Informationen bei Ihnen.
Auskünfte und Informationen zum laufenden Verfahren werden stets an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im Vergabeportal hinterlegt haben.Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. Vertretungsberechtigung einzurichten. Änderungen oder Informationen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte an das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote ist bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronischen Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können technisch von niemanden bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingesehen werden.
Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogenen Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.
Zur rechtssicheren Erfüllung der Textform bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes, ist für eine wirksame Erklärung, bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften, die Angabe des Firmennamens und der Rechtsform bzw. der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erforderlich.
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Art. 6 (1) Satz 1 Buchst. b, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 in der Stadt Sangerhausen im Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Für weitere Aufklärung steht Ihnen das entsprechende Informationsschreiben in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Es gilt deutsches Recht.
Bevor Sie die Vergabeunterlagen bearbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) kostenfrei zu registrieren bzw. sich mit der bereits bestehenden Kennung anzumelden. Wählen Sie dann im Verfahren den Button "Jetzt teilnehmen". Nur so ist gewährleistet, dass Sie evtl. ergänzende Informationen zum laufenden Verfahren über Bieterfragen / -antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen per EMail erhalten, die bei der Angebotserstellung noch zu berücksichtigen wären. Unterlassen Sie die Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das daraus ergebene Risiko unvollständiger und veralteter Unterlagen bzw. verspäteter
Informationen bei Ihnen.
Auskünfte und Informationen zum laufenden Verfahren werden stets an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im Vergabeportal hinterlegt haben.Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. Vertretungsberechtigung einzurichten. Änderungen oder Informationen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte an das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote ist bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronischen Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können technisch von niemanden bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingesehen werden.
Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogenen Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.
Zur rechtssicheren Erfüllung der Textform bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes, ist für eine wirksame Erklärung, bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften, die Angabe des Firmennamens und der Rechtsform bzw. der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erforderlich.
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Art. 6 (1) Satz 1 Buchst. b, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 in der Stadt Sangerhausen im Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Für weitere Aufklärung steht Ihnen das entsprechende Informationsschreiben in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
048f45bf-c81e-4b33-9c31-5d4a17a4a99d