Ausschreibungsdetails
Los 2: Region West: Bonn, Düsseldorf, Köln, Wiesbaden
Die Gesamtleistung wird in drei Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in 3 Verfahren abgebildet werden. Die Gesamtvolumen der Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1, Los 2 und Los 3 beträgt 132.000 Personentage.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 44.000 Personentage, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Gesamtleistung wird in folgende 3 Lose aufgeteilt:
- ZIB 12.09 - 9969/23/VV : 1 Los 1: Region Nord-Ost: Berlin, Hamburg, Hannover, Ilmenau
- ZIB 12.09 - 9969/23/VV 2 : Los 2: Region West: Bonn, Düsseldorf, Köln, Wiesbaden
- ZIB 12.09 - 9969/23/VV : 3 Los 3: Region Süd: Frankfurt am Main, Karlsruhe, Nürnberg, Stuttgart
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 44.000 Personentage je Los, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der drei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag auf ein Mengenlos erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Weitere Details ergeben sich aus Ziffer 3.4 des Dokumentes "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen.
Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert
sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt
aber maximal vier Jahre.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 25 Mio. Euro netto pro abgeschlossenes Geschäftsjahr betragen.
Zusätzlich geben Sie bitte die Höhe des Jahresumsatzes im Leistungsbereich des Auftrags in den letz-ten drei Geschäftsjahren an. Der Jahresumsatz im geforderten Leistungsbereich muss mindestens 1 Mio. Euro netto pro abgeschlossenes Geschäftsjahr betragen.
Bitte reichen Sie hierzu das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungs-leihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Die Mindestanfor-derungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Umfang 600 Personentage) in Bezug zur gegenständli-chen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die einzureichende Referenz mit dem Mindestumfang von 600 Personentagen kann alternativ auch durch mehrere Referenzprojekte mit mindestens einem Umfang von 150 Personentagen, die insgesamt mind. 600 Personentage erreichen, nachgewiesen werden.
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen
Umfang in Personentagen (mindestens 600 PT oder mehrere mit mind. 150 PT, insgesamt 600 PT), bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum (3 Jahre vor Ende der Angebots-frist),
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit
Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leis-tungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Referenzprojekte müssen in dem Leistungsbereich externe Unterstützungsleistungen im Kon-text des Applikationsbetriebs erfolgt sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgrei-chen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzpro-jekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksich-tigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es ist nur 1 Referenz mit 600 PT oder mehrere Referenzen mit mind. 150 PT (jedoch insgesamt auch mind.600 PT) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Aus-tauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angege-benen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Mindestanzahl der Beschäftigten
Mindestanzahl der Beschäftigten- allgemein
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten an. Es wird eine Anzahl von mindestens 50 Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten pro Jahr im Jahresdurchschnitt im einschlägigen Geschäftsbereich gefordert.
Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Unternehmenszah-len".
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungs-leihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Mindestanzahl qualifizierter Beschäftigte
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit reichen sie bitte eine Erklärung ein, dass Sie über mindestens die Anzahl an Fachkräften in Vollzeitäquivalenten mit den Qualifikationen gemäß Leis-tungsbeschreibung wie folgt beschrieben , verfügen:
• 3 mal Rolle 1 (Senior DevOps Engineer & Automation Specialist)
• 5 mal Rolle 2 (DevOps Engineer & Automation Specialist)
• 2 mal Rolle 3 (Junior DevOps Engineer & Automation Specialist)
• 2 mal Rolle 4 (Senior Site Reliability & Security Engineer)
• 4 mal Rolle 5 (Site Reliability & Security Engineer)
• 2 mal Rolle 6 (Junior Site Reliability & Security Engineer)
• 2 mal Rolle 7 (Senior Cloud & Infrastructure Architect)
• 2 mal Rolle 8 (Cloud & Infrastructure Architect)
• 2 mal Rolle 9 (Senior DevOps Consultant / Technischer Projektleiter)
• 2 mal Rolle 10 (DevOps Consultant / Technischer Projektleiter)
Der Auftraggeber behält sich u.a. die Verifizierung der Erklärung durch einzureichende anonymisierte Personalprofile vor. ..(Fortführung in Feld BT 300)
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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