Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Straße, Hausnummer:Carl-Zeiss-Promenade 2
Postleitzahl (PLZ):07745
Ort:Jena
Telefon:+49 3641-205145
Telefax:+49 3641-205201
E-Mail: vergabestelle@eah-jena.de
Internet-Adresse: https://www.eah-jena.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ST-01/25-23301459
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
24.02.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.03.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748273
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748273
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
24.02.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung und Lieferung eines mehrstufigen Ultraschall-Reinigungssystems für die Optikfertigung gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
b)
CPV-Codes
Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke (42990000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Lieferung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt benötigt, spätestens zum 15.07.2025 (siehe Ziff. 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Die Lieferung kann gegebenenfalls auch in Teillieferungen erfolgen, wenn Teilkomponenten verfügbar sind (siehe Ziff. 2.2 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Zur Funktionsabnahme wird ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt, welches Voraussetzung für die Stellung der Schlussrechnung ist (siehe Ziff. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Die Lieferung kann gegebenenfalls auch in Teillieferungen erfolgen, wenn Teilkomponenten verfügbar sind (siehe Ziff. 2.2 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Zur Funktionsabnahme wird ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt, welches Voraussetzung für die Stellung der Schlussrechnung ist (siehe Ziff. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Vorauszahlungen vor Leistungserbringung sind gemäß Ziff. 7.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen zulässig, jedoch nur bis zu max. 30 % des Auftragswerts. Der Auftragneh-mer hat diese Vorauszahlung gemäß Ziffer 7.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen in vollständiger Höhe und auf eigene Kosten abzusichern (z.B. durch Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank). (siehe Ziff. 1.1 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Es sind mindestens zwei Teilrechnungen zu erstellen, wobei die erste Teilrechnung bis spätestens 15.04.2025 vorliegen muss (siehe Ziff. 1.2 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Die vollständige Lieferung und Rechnungsstellung müssen spätestens bis zum 15.07.2025 abgeschlossen sein (siehe Ziff. 1.3 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Sofern Lieferung und Rechnungsstellung nicht bis zum 15.07.2025 vollständig abgeschlossen sind, kann sich der Auftraggeber vom Auftrag lösen (Ziff. 1.4 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Zur Funktionsabnahme wird ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt, welches Voraussetzung für die Stellung der Schlussrechnung ist (siehe Ziff. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Es sind mindestens zwei Teilrechnungen zu erstellen, wobei die erste Teilrechnung bis spätestens 15.04.2025 vorliegen muss (siehe Ziff. 1.2 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Die vollständige Lieferung und Rechnungsstellung müssen spätestens bis zum 15.07.2025 abgeschlossen sein (siehe Ziff. 1.3 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Sofern Lieferung und Rechnungsstellung nicht bis zum 15.07.2025 vollständig abgeschlossen sind, kann sich der Auftraggeber vom Auftrag lösen (Ziff. 1.4 der Besonderen Vertragsbedingungn, Anlage 2).
Zur Funktionsabnahme wird ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt, welches Voraussetzung für die Stellung der Schlussrechnung ist (siehe Ziff. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage 2).
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Kein Vorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis per Eigenerklärung (Anlage 8 darf als Vorlage verwendet werden).
Die Eignungsriterien werden detailliert in Anlage 7 beschrieben:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei vergleichbare Aufträge ausgeführt und kann dies durch geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nachweisen.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu verge-ben beabsichtigt.
Die Eignungsriterien werden detailliert in Anlage 7 beschrieben:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei vergleichbare Aufträge ausgeführt und kann dies durch geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nachweisen.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu verge-ben beabsichtigt.
12.
Zuschlagskriterien
Die detaillierte Bewertungsmatrix ist Anlage 6 zu entnehmen:
Preis inkl. aller anfallenden Steuern: 30 %
Technische Leistungskriterien: 70 %
Preis inkl. aller anfallenden Steuern: 30 %
Technische Leistungskriterien: 70 %
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