Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Ggf. werden auch andere Baumaßnahmen im Bereich des WSA Weser-Jade-Nordsee bedient.
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Die vom Auftragnehmer zum Einbauort gebrachten Schüttsteine sind mittels Raupenbagger (auf dem Strombauwerk) in Höhe und Lage einzubauen und zu profilieren.
Lieferung von 7500 Tonnen Wasserbautsteine zum Einbau auf den Strombauwerken.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel gemäß dem Formblatt "Aufwendungen für Lohnänderung", preislich günstigste Grund- oder
Wahlposition sowie ggf. den Bedarfspositionen. Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Bei Angeboten, in denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und die Nachforderung von Preisangaben nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Angebotswertung wie folgt:
Bei der/den jeweiligen unwesentlichen Position(en), in der/den die Preisangabe fehlt/fehlen, ist bei der rechnerischen Prüfung der jeweils fehlende Preis mit 0,00 € anzusetzen, um den Rang des jeweiligen Angebots festzustellen. In einem weiteren Rechenschritt ist/sind diese Position(en) jeweils mit dem höchsten für diese Positionen angebotenen Wettbewerbspreis
anzusetzen.
Ändert sich der Rang des Angebots zwischen dem 1. und 2. Rechenschritt, wird es ausgeschlossen.
Ändert sich der Rang nicht, wird das jeweilige Angebot unter Annahme des höchsten Preises für die betreffende Position geprüft und gewertet.
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
( https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ (ausfüllbar) zur Verfügung.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U 20- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228 42968-1155
E-Mail-Adresse: gdws@wsv.bund.de