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Ausschreibungsdetails

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Dienstleistungen in der Offenlandpflege (Beweidung) auf dem TrÜbPl im BFB Grafenwöhr - VOEK 529-24

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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31.01.2025

11.03.2025 09:00

VOEK 529-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

31.01.2025 08:30

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 30 3180
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 529-24

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

11.03.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

28.03.2025

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746705

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

11.03.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Leistungsverzeichnis/Preisblatt zum Werkvertrag über Beweidung von Grünland / Kalkmagerrasen auf dem TrÜbPl im BFB Grafenwöhr
Beweidung mit gemischter Schaf-/Ziegenherde während der üblichen Weidezeit, Fläche 48,76 ha
Herdenschutz, Grundschutz gem. LB (gegen Wölfe)
Die Weidezeit dauert grundsätzlich vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

TrÜbPl im BFB Grafenwöhr

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Leistungsverzeichnis/Preisblatt zum Werkvertrag über Beweidung von Grünland / Kalkmagerrasen auf dem TrÜbPl im BFB Grafenwöhr
Beweidung mit gemischter Schaf-/Ziegenherde während der üblichen Weidezeit, Fläche 48,76 ha
Herdenschutz, Grundschutz gem. Leistungsbeschreibung (gegen Wölfe)
Die Weidezeit dauert grundsätzlich vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres.

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

nur ein Los

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Ja

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn der Leistungsfrist: 01.04.2025
Ende der Leistungsfrist: 30.09.2025
Option:
Die Laufzeit dieses Vertrages geht zunächst bis zum 30.09.2025 und kann sich dann anschließend dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt ebenfalls drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. § 17 VOL/B.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter kann den beigefügten Vordruck (Bieterauskunft mit Eigenerklärungen vollständig ausgefüllt, einschließlich der geforderten Referenzangaben) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden (vgl. § 35 Abs. 3 UVgO), geforderte Eignungsnachweise
und Zertifizierungen (die nicht Bestandteil der EEE sind) aus der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen sind bei Verwendung der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beizufügen. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 UVgO nach.
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen:
2.1 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten).
2.2 Angaben zu Zertifizierungen des Unternehmens. Eigenerklärung, ob das Unternehmen Präqualifikationen (z.B. AVPQ, PQ Bau) besitzt.
3. Eigenerklärung des Bieters gemäß § 31 UVgO, § 124 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 9 GWB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 31 UVgO und § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
5. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung
6. Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
7. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 33 Abs. 2 UVgO ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen den Angebotsunterlagen beizufügen)
8. Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
9. Angaben zu Umsätzen
10. Angaben zu 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit gefordertem Mindestumfang
11. Angaben zu Bietergemeinschaften
12. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen
13. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
Die Verwendung der von der AG vorgegebenen Vordrucke (u.a. Angebotsschreiben, Bieterauskunft, Leistungsverzeichnis/Preisblatt) ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Ein unvollständig abgegegebnes Leistungsverzeichnis/Preisblatt führt ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren.

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist die niedrigste Gesamtsumme in € netto.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.

14.
Sonstige Angaben

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- unterschriebene Besichtigungsbestätigung
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlagen C-04)
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
--
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
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Eine zwingende Ortsbesichtigung ist vorgeschrieben. Der bestätigte Teilnahmenachweis an der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen. Angebote ohne Teilnahmenachweis an der zwingenden Ortsbesichtigung werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ortsbesichtigungen werden in der Zeit vom 18.02.2025 bis 03.03.2025 durchgeführt. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist per E-Mail in der Zeit vom 10.02.2025 bis 25.02.2025 bei dem in den Bewerbungsbedingungen benannten Ansprechpartner möglich.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de /datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Zuhilfenahme der VHB Formblätter 221/222 oder 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf
sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 28.02.2025 um 12:00 Uhr, ausschließlich bei der evergabe-Plattform eingehen. Anfragen, die
auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die evergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der evergabe-Plattform registrierte
Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr


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