Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Straße, Hausnummer:Postfach 200363
Postleitzahl (PLZ):53133
Ort:Bonn
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bsi.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BA 21972
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.03.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.06.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746499
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746499
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
04.03.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Auswirkungen der Digitalisierung betreffen nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche und gewinnen zunehmend an Bedeutung in der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Die mit dem digitalen Wandel verbundenen Herausforderungen im Themenfeld Cybersicherheit können daher nur mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz bewältigt werden. Das BSI als die Cybersicherheitsbehörde des Bundes gestaltet in diesem Sinne Informationssicherheit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Ziel des BSI muss es daher sein, Cybersicherheit für, mit und in der gesamten Gesellschaft zu gestalten. Geschlossene Diskursgruppen sollen aufgebrochen und - über persönliche Kontakte und bilaterale Gespräche hinaus - ein dauerhafter Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen etabliert werden. Hierzu sind Vertrauen und Vernetzung für das BSI als Kern der Cybersicherheitsarchitektur notwendig.
In dem darauf aufsetzenden Projekt Dialog für Cybersicherheit (von 10/2020 bis 10/2023) konnten auf Grundlage des im Vorgängerprojekt erarbeitet Dialogmodells, der Dialog für Cybersicherheit in die Praxis überführt werden.
Seit 11/2023 wird der Dialog für Cybersicherheit als Daueraufgabe im BSI umgesetzt und dient der Erfüllung der Strategie des BSI, eine „Cybernation Deutschland“ zu bauen.
Der Multi-Stakeholderdialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen (Wirtschaft, Staat, Wissenschaft, organisierte Zivilgesellschaft, Medien und Kultur) und dem BSI, wird als partizipativer Dialog auf Augenhöhe umgesetzt.
Herzstück des Dialogprozesses ist die jährlich stattfindenden Denkwerkstatt „Sichere Informationsgesellschaft“. Im Zentrum der Veranstaltung stehen das Kennenlernen, die Vertrauensbildung zwischen den Teilnehmenden und die Herausbildung von Workstreams. Teilnehmende, in der Regel zwischen 50 bis 70 Personen, sind hierbei die Stakeholder:innen der fünf Gruppen Wirtschaft, Staat, Wissenschaft, organisierte Zivilgesellschaft, Medien und Kultur wie auch Vertreter:innen des BSI und der AG. Eine Teilnahme des zukünftigen AN an der Denkwerkstatt ist nicht vorgesehen.
Die Herausbildung von Workstreams erfolgt durch eingereichte Ideen-Skizzen zu Themen, Fragestellungen und Visionen der Cybersicherheit, die mit den Dialogpartnerinnen und -partnern diskutiert und in Workstream-Skizzen überführt werden. Die Auswahl von zwei umzusetzenden Workstreams erfolgt durch die Teilnehmenden der Denkwerkstatt demokratisch. In den kommenden bis zu 9 Monaten werden die zwei Workstreams als kleine agile Projekte umgesetzt, an deren Ende konkrete Produkte oder Ergebnisse stehen.
Die aktuellen Workstreams, die auch den thematischen Background der zu betreuenden Workstremas 2024/2025 im Rahmen dieser BA bilden, sind hier einzusehen: https://www.dialog-cybersicherheit.de/workstreams/ Fertig bearbeitete Beispiele aus der Vergangenheit sind hier zu finden: : https://www.dialog-cybersicherheit.de/media/).
Ziel der Ausschreibung ist es, die zwei Workstreams organisatorisch zu begleiten und somit zur erfolgreichen Umsetzung des Dialogprozesses beizutragen.
Alle in den Vorgängerprojekten erarbeiteten und relevanten Dokumente, die als Grundlage einzelner Arbeitspakete (APe) dienen, werden vor der Auftaktbesprechung vom Auftraggeber (AG) bereitgestellt.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Ziel des BSI muss es daher sein, Cybersicherheit für, mit und in der gesamten Gesellschaft zu gestalten. Geschlossene Diskursgruppen sollen aufgebrochen und - über persönliche Kontakte und bilaterale Gespräche hinaus - ein dauerhafter Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen etabliert werden. Hierzu sind Vertrauen und Vernetzung für das BSI als Kern der Cybersicherheitsarchitektur notwendig.
In dem darauf aufsetzenden Projekt Dialog für Cybersicherheit (von 10/2020 bis 10/2023) konnten auf Grundlage des im Vorgängerprojekt erarbeitet Dialogmodells, der Dialog für Cybersicherheit in die Praxis überführt werden.
Seit 11/2023 wird der Dialog für Cybersicherheit als Daueraufgabe im BSI umgesetzt und dient der Erfüllung der Strategie des BSI, eine „Cybernation Deutschland“ zu bauen.
Der Multi-Stakeholderdialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen (Wirtschaft, Staat, Wissenschaft, organisierte Zivilgesellschaft, Medien und Kultur) und dem BSI, wird als partizipativer Dialog auf Augenhöhe umgesetzt.
Herzstück des Dialogprozesses ist die jährlich stattfindenden Denkwerkstatt „Sichere Informationsgesellschaft“. Im Zentrum der Veranstaltung stehen das Kennenlernen, die Vertrauensbildung zwischen den Teilnehmenden und die Herausbildung von Workstreams. Teilnehmende, in der Regel zwischen 50 bis 70 Personen, sind hierbei die Stakeholder:innen der fünf Gruppen Wirtschaft, Staat, Wissenschaft, organisierte Zivilgesellschaft, Medien und Kultur wie auch Vertreter:innen des BSI und der AG. Eine Teilnahme des zukünftigen AN an der Denkwerkstatt ist nicht vorgesehen.
Die Herausbildung von Workstreams erfolgt durch eingereichte Ideen-Skizzen zu Themen, Fragestellungen und Visionen der Cybersicherheit, die mit den Dialogpartnerinnen und -partnern diskutiert und in Workstream-Skizzen überführt werden. Die Auswahl von zwei umzusetzenden Workstreams erfolgt durch die Teilnehmenden der Denkwerkstatt demokratisch. In den kommenden bis zu 9 Monaten werden die zwei Workstreams als kleine agile Projekte umgesetzt, an deren Ende konkrete Produkte oder Ergebnisse stehen.
Die aktuellen Workstreams, die auch den thematischen Background der zu betreuenden Workstremas 2024/2025 im Rahmen dieser BA bilden, sind hier einzusehen: https://www.dialog-cybersicherheit.de/workstreams/ Fertig bearbeitete Beispiele aus der Vergangenheit sind hier zu finden: : https://www.dialog-cybersicherheit.de/media/).
Ziel der Ausschreibung ist es, die zwei Workstreams organisatorisch zu begleiten und somit zur erfolgreichen Umsetzung des Dialogprozesses beizutragen.
Alle in den Vorgängerprojekten erarbeiteten und relevanten Dokumente, die als Grundlage einzelner Arbeitspakete (APe) dienen, werden vor der Auftaktbesprechung vom Auftraggeber (AG) bereitgestellt.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Hauptsächlich beim Auftragnehmer
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Für die Fertigstellung des Auftrags ist ein Zeitrahmen von maximal 12 Monate vorgesehen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Details, siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 6.2.1.3
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 01.10.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Leistungsergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
3. Referenzen: Partizipative Gestaltung von Informationssicherheit
Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich Informations- und Cybersicherheit, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die partizipative Gestaltung von Informationssicherheit ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
4. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer verfügt für die Leistungserbringung mindestens über die
folgende technische Ausrüstung:
- Technische Ausrüstung für die Möglichkeit von Remote-Arbeitssitzungen
- Technische Ausrüstung für Telefonkonferenzen
Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 01.10.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Leistungsergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
3. Referenzen: Partizipative Gestaltung von Informationssicherheit
Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich Informations- und Cybersicherheit, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die partizipative Gestaltung von Informationssicherheit ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
4. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer verfügt für die Leistungserbringung mindestens über die
folgende technische Ausrüstung:
- Technische Ausrüstung für die Möglichkeit von Remote-Arbeitssitzungen
- Technische Ausrüstung für Telefonkonferenzen
Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
12.
Zuschlagskriterien
Details, siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 6.2.1.4
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