Ausschreibungsdetails
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstücks in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/ Tharandter Straße 30a (Gemarkung Löbtau, Flurstück 182/1, 6.491 qm). Auf diesem Grundstück sollen nach Abriss der aktuellen gewerblichen Bestandsgebäude diverse Wohnhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. Die erforderlichen Abrissmaßnahmen erfolgen bauseits.
Erste Überlegungen für die Neubebauung des Grundstücks wurden bereits über einen Ideenwettbewerb eingeholt, der in Form eines städtebauliches Werkstattverfahren durchgeführt wurde. Die Zielstellung war hierbei gewesen, in Absprache mit der Landeshauptstadt Dresden Lösungsansätze hinsichtlich einer städtebaulichen und architektonischen Entwicklung des Grundstücks zu finden. Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs liegen in den Projektunterlagen vor (Anlagenkonvolut C-03) und sind bei der weiteren Bearbeitung der Projektaufgabe zu beachten.
Auf Grundlage der beschriebenen Ausgangssituation plant die BImA nun eine konkrete Projektierung des Bauvorhabens vorzunehmen. Für die Projektierung beziehungsweise für die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die Erbringung von technischen Beratungsleistungen während der Ausführungsvorbereitung und der Bauausführung sowie gegebenenfalls für die Betreuung der LPH 9 gemäß HOAI, beabsichtigt die BImA zunächst über ein europaweites Vergabeverfahren einen Generalplaner (GP) zu beauftragen. Nach Erhalt der Baugenehmigung sieht die BImA vor, einen Kumulativleistungsträger beziehungsweise einen sogenannten Generalunternehmer/Generalübernehmer (GU/GÜ) zur Erbringung von Bauleistungen in schlüsselfertiger Form inklusive ausführungsvorbereitenden Planungsleistungen über ein europaweites Vergabeverfahren auf Grundlage einer durch den GP erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zu beauftragen.
Weitere Informationen zu der Ausgangssituation sowie zu den Anforderungen an das Bauwerk sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-01) zu entnehmen.
Die Auftraggeberin schätzt das vorläufige Investitionsvolumen des Bauvorhabens wie folgt ein:
KG 200 – 500: 17,30 Mio. € (netto)
KG 200: 0,20 Mio. € (netto)
KG 300: 12,50 Mio. € (netto)
KG 400: 3,30 Mio. € (netto)
KG 500: 1,30 Mio. € (netto)
Leistungsumfang:
Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer zu vergeben. Dazu sollen vom Bieter folgende 4 Teilpakete als Beauftragungsstufe von Leistungen angeboten werden:
Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 1 – 4 für den Neubau von Mehrfamilienhäusern als
Generalplanungsleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen
Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig GU – Vergabeverfahren:
Vorbereitung und Mitwirkung)
Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlage C-01, Anlage C-01.1) zu entnehmen.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister/Partnerschaftsregister
3. EE über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
5. EE zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
1.1 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registerauszuges (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend) des Einzelbewerbers oder im Falle der Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter und im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied die Anlage 1.1, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
2. Erklärung über den Umsatz
- 2 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) und Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Zu 2. Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt mind. 250.000 Euro netto beträgt
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
6. Referenzen, geforderte Angaben siehe Ziff. 13 in Anlage B-02)
1.2 Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit sowie des Brandschutzes liegen als Anlagen vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck de bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
3. Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft liegt als Anlage vor.
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1 Anzahl Mitarbeiter/-innen -Gesamt- der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
4.2 Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 5 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
- 1 PL (Mindestanforderung), 1 stellv. PL (Mindestanforderung), 1 Projektmitarbeiter/-in (Mindestanforderung)
5.1 Erklärung, dass für das Projekt mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung steht, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. - Mindestanforderung -
5.2 Erklärung, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung. - Mindestanforderung -
5.3 Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind als Anlage vorzulegen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung). - Mindestanforderung -
6.Angaben Referenzen
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 01/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben zu den Referenzen für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
6.1 Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung:
6.1.1 Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 2-4, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 2,5 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.1.2 Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-4 möglichst in Eigenleistung).
6.2 Fachplanungs- und Beratungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik:
6.2.1 Mindestens eine Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog SächsBO als Gebäudeklasse 5) und vergleichbarer Größe (mind. 2,0 Millionen Euro netto, KG 300+400).
6.2.2 Mindestens eine Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,0 Millionen Euro netto in KG 400).
6.2.3 Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Brandschutz (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog SächsBO als Gebäudeklasse 5).
6.2.4 Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Bauphysik (mind. Leistungsphasen 2-4).
6.3 Mindestens eine Planungsreferenz als Generalplanungsleistung (mind. Leistungsphasen 1-4 mit Erbringung der Objektplanung in Eigenleistung in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Koordinierungstiefe und Größe (mind. 5,0 Millionen Euro netto, KG 200-500).
Weitere Hinweise siehe Anlage A-02 sowie Ziff. 13 der Anlage B-02.
Wertungsmatrix der Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage A-03.1 der Vergabeunterlagen
- Projektanalyse und Herangehensweise (40 Punkte)
- Projektmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen (10 Punkte)
Die Unterkriterien werden gemäß der in Anlagen A-04 und A-04.1 im beschriebenen Bewertungsgrundlage bewertet und Bewertungsskala gewichtet.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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