Ausschreibungsdetails
1. Konzeption, Recherche und Produktion von drei zielgruppenspezifischen digitalen Formaten für eine Website zum Themenfeld Rechtsterrorismus mit Fokus auf den NSU-Komplex und die Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland seit 1945 sowie die
2. Entwicklung der Website-Architektur und die
3. Entwicklung eines Designkonzepts für den Gesamtauftritt.
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
b) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
c) Unternehmensdaten
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
1. Konzeption, Recherche und Produktion von drei zielgruppenspezifischen digitalen Formaten für eine Website zum Themenfeld Rechtsterrorismus mit Fokus auf den NSU-Komplex und die Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland seit 1945 sowie die
2. Entwicklung der Website-Architektur und die
3. Entwicklung eines Designkonzepts für den Gesamtauftritt.
Im Rahmen dieser drei Leistungspakete fallen folgende Aufgaben an:
1.1 Projektleitung und Steuerung
1.2 Feinkonzeption und Formatoptimierung
1.3 Redaktionelle Umsetzung
1.4 Distribution
1.5 Evaluation
1.6 Arbeitstreffen
Neben den abzugebenden Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit Angebotsabgabe die nachstehenden Erklärungen und Nachweise einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
b) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
c) Unternehmensdaten
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrungen mit der Recherche und Produktion von multimedialen Formaten
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Produktion von multimedialen Formaten zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• • Es handelt sich um eine Referenz, in der unterschiedliche journalistische Formate (Video, Audio, Text, Grafik) in einer Narration präsentiert werden.
• • Die Referenz muss hohe journalistische Standards aufweisen, u.a. faktengetreu und dem Format entsprechend ausgewogen.
• • Der Auftragswert liegt bei mindestens 20.000 €.
Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrungen mit der Entwicklung eines einheitlichen visuellen Konzeptes für ein Projekt
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Entwicklung eines visuellen Gesamtkonzeptes für ein Projekt einzureichen, das unterschiedliche Designelemente im analogen und/oder digitalen Bereich vorsieht.
• • Es handelt sich um eine Website und/oder Ausstellung und/oder eine redaktionelle Reihe auf einer Social-Media-Plattform und einer damit verknüpften visuellen Kampagne.
• • Die Referenz muss die gestalterischen Prinzipien und das Gesamtbild des Projekts darstellen.
• • Der Auftragswert liegt bei mindestens 10.000 €.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die oben benannten Referenzen:
• Die genannten Referenzobjekte müssen seit mindestens drei Monaten laufende oder abgeschlossene Projekte sein.
• Die genannten Referenzobjekte dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es ist je Referenzobjekt nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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