Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Alte Messe 6
Postleitzahl (PLZ): 04103
Ort: Leipzig
E-Mail: vergaben-z3@bfn.de
Internet-Adresse: https://www.bfn.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z3-53202-2025-M-02
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.02.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.03.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=744316
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=744316
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.02.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, die Energiewende naturverträglich auszugestalten. Dies beinhaltet auch, mögliche Konflikte zwischen beiden Bereichen zu identifizieren und zu minimieren, sowie Lösungsansätze zu entwickeln.
Im Fall von Gewässerwärmepumpen handelt es sich um eine Technologie, die zwar nicht gänzlich neuartig, in ihrer Anwendung jedoch noch nicht weit verbreitet ist. Während sich diese bisher überwiegend auf die Verwendung von geothermischer Energie beschränkte, scheint nun der Einsatz an Gewässern, sowohl zur Kühlung, als auch zur Wärmegewinnung, an Popularität zu gewinnen. Diese neu erschlossenen Anwendungsbereiche bringen neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen, insbesondere für den Naturschutz, mit sich. Um diese Herausforderungen zu adressieren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden.
Ziel des Gutachtens ist das Erkennen von Trends beim Ausbau und eine Ableitung und überschlägige Bewertung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässerökologie und -morphologie von Wasserkörpern sowie der umliegenden Ufer- und Randbereiche, unter Berücksichtigung von Gewässergröße und Ab- bzw. Zuflussverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Einordnung der aktuellen Rechtslage und der naturschutzfachlichen Relevanz mit der gleichzeitigen Identifikation von allgemeinen Wissenslücken zu der Thematik vorgesehen. Hieraus ist der Handlungsbedarf für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) herzuleiten.
Im Rahmen des Sachverständigengutachtens sind Literaturrecherchen und Stakeholder-Interviews durchzuführen, sowie UVP-Berichte und -unterlagen zu sichten und aufzuarbeiten, um die oben genannten Fragestellungen zu beantworten.
Der Inhalt des Sachverständigengutachtens und der damit verbundene Arbeitsumfang ist in sechs Arbeitspakete aufgeteilt. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem schriftlichen Endbericht, der eine Zusammenfassung der Ergebnisse, eine Einordnung der naturschutzfachlichen Relevanz, und -sofern vorhanden- eine explizite Nennung des Forschungsbedarfes, sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das BfN zu beinhalten hat. Details zum Umfang der jeweiligen Arbeitspakete sowie des Abschlussberichts sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Fall von Gewässerwärmepumpen handelt es sich um eine Technologie, die zwar nicht gänzlich neuartig, in ihrer Anwendung jedoch noch nicht weit verbreitet ist. Während sich diese bisher überwiegend auf die Verwendung von geothermischer Energie beschränkte, scheint nun der Einsatz an Gewässern, sowohl zur Kühlung, als auch zur Wärmegewinnung, an Popularität zu gewinnen. Diese neu erschlossenen Anwendungsbereiche bringen neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen, insbesondere für den Naturschutz, mit sich. Um diese Herausforderungen zu adressieren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden.
Ziel des Gutachtens ist das Erkennen von Trends beim Ausbau und eine Ableitung und überschlägige Bewertung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässerökologie und -morphologie von Wasserkörpern sowie der umliegenden Ufer- und Randbereiche, unter Berücksichtigung von Gewässergröße und Ab- bzw. Zuflussverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Einordnung der aktuellen Rechtslage und der naturschutzfachlichen Relevanz mit der gleichzeitigen Identifikation von allgemeinen Wissenslücken zu der Thematik vorgesehen. Hieraus ist der Handlungsbedarf für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) herzuleiten.
Im Rahmen des Sachverständigengutachtens sind Literaturrecherchen und Stakeholder-Interviews durchzuführen, sowie UVP-Berichte und -unterlagen zu sichten und aufzuarbeiten, um die oben genannten Fragestellungen zu beantworten.
Der Inhalt des Sachverständigengutachtens und der damit verbundene Arbeitsumfang ist in sechs Arbeitspakete aufgeteilt. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem schriftlichen Endbericht, der eine Zusammenfassung der Ergebnisse, eine Einordnung der naturschutzfachlichen Relevanz, und -sofern vorhanden- eine explizite Nennung des Forschungsbedarfes, sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das BfN zu beinhalten hat. Details zum Umfang der jeweiligen Arbeitspakete sowie des Abschlussberichts sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Siehe beiliegende Vergabeunterlagen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist beginnt mit Zuschlagserteilung und endet sechs Monate nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
VOL/B
Auch Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Auch Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
siehe Pkt. 3.4 in den Besonderen Bewerbungsbedingungen / Hinweise für dieses Verfahren
12.
Zuschlagskriterien
siehe Pkt. 3.6.4 in den Besonderen Bewerbungsbedingungen / Hinweise für dieses Verfahren
14.
Sonstige Angaben
Nur bei entsprechender Teilnahmeaktivierung an der Ausschreibung über die Internetseite www.evergabe-online.de wird Ihr Interesse an der Ausschreibung kundgetan und Sie werden automatisch über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten einsehen.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 18. Februar 2025 ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche bzw. telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Gestellte Bieterfragen sowie unsere Antworten werden vom BfN spätestens am 21. Februar 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 21. Februar 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 18. Februar 2025 ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche bzw. telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Gestellte Bieterfragen sowie unsere Antworten werden vom BfN spätestens am 21. Februar 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 21. Februar 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
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