Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:030 3181-0
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 399-24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.02.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.04.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=743818
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=743818
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.02.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1.
Die Prüfung hat unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDE-Normen), den gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) sowie der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung zu erfolgen. Es sind nur Elektrofachkräfte gemäß VDE 0105-100, die außerdem befähigte Personen zum Prüfen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß TRBS 1203 sind, zur Prüfung einzusetzen. Der Nachweis der Befähigung ist bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
Im Angebot muss das Liefern und Bereitstellen von Messgeräten und Hilfsmitteln für die Durchführung der Prüf- und Inspektionsarbeiten enthalten sein. Die Messgeräte müssen einen aktuellen Kalibrierstatus aufweisen.
In der ausgeschriebenen Leistung ist nur die allgemeine Elektroinstallation berücksichtigt. Eventuell vorhandene Sonderanlagen wie Wärmeversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen, Aufzüge, Melde- und Gebäudeautomationsanlagen usw. werden separat geprüft.
Die Durchführung der Prüfung und die dafür notwendigen Abschaltungen sind mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG), (Kontaktdaten werden nach Zuschlag bekannt gegeben) vorher, in angemessener Frist abzustimmen und in Form eines Ablaufplans schriftlich zu dokumentieren. Die Arbeiten sind mindestens 10 Arbeitstage vor der tatsächlichen Ausführung in Textform anzuzeigen und bestätigen zu lassen. Zusätzlich sind Aushänge im betroffenen Gebäudebereich anzubringen, mit Angabe des Zeitfensters in denen die Elektroversorgung abgeschaltet wird.
Die Prüfungsarbeiten sind innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag von 07.00-17.00 Uhr durchzuführen. Die Prüfungen müssen den Anforderungen des Nutzers entsprechend durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. flexible Ausführungszeiten. Ausführungen können kurzfristig geändert werden bzw. müssen verschoben werden.
- Dokumentation der Prüfung
Die ausgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll (z. B. nach ZVEH) festzuhalten. Die Prüfprotokolle sind Rechnungsgrundlage und der Rechnung entsprechend beizufügen. Die Dokumentation ist in einer frei konvertierbaren Datei zu übergeben. Die Protokolle sind vom AN zu unterschreiben und von der AG gegenzeichnen zu lassen. Die Originale sind der AG zu übergeben und in Kopie der Rechnung als Leistungsnachweis beizufügen. Der Prüfbericht muss folgende Mindestangaben enthalten:
Allgemeine Angaben (z.B. Name des AG und AN, Objekt etc.), Bewertung der Prüfung (Informationen, Ergebnisse etc.), Zustandsbericht der ekektrischen Anlage und Revision.
- Prüfarbeiten
Sichtprüfung der Elektroinstallation im Gebäude, Prüfung durch Besichtigen und Messen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Anforderungen zur Arbeitssicherheit nach DGUV zu beachten und einzuhalten. Er hat seine mit der Ausführung der Leistung betrauten Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und die Einhaltung sicherzustellen. Er benennt gegenüber der AG bzw. des Nutzers eine im Rahmen der Prüfarbeiten verantwortliche Elektrofachkraft, die in Absprache mit der AG notwendige Abschaltungen vornimmt oder durch diese vornehmen lässt.
Die Prüfung hat unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDE-Normen), den gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) sowie der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung zu erfolgen. Es sind nur Elektrofachkräfte gemäß VDE 0105-100, die außerdem befähigte Personen zum Prüfen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß TRBS 1203 sind, zur Prüfung einzusetzen. Der Nachweis der Befähigung ist bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
Im Angebot muss das Liefern und Bereitstellen von Messgeräten und Hilfsmitteln für die Durchführung der Prüf- und Inspektionsarbeiten enthalten sein. Die Messgeräte müssen einen aktuellen Kalibrierstatus aufweisen.
In der ausgeschriebenen Leistung ist nur die allgemeine Elektroinstallation berücksichtigt. Eventuell vorhandene Sonderanlagen wie Wärmeversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen, Aufzüge, Melde- und Gebäudeautomationsanlagen usw. werden separat geprüft.
Die Durchführung der Prüfung und die dafür notwendigen Abschaltungen sind mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG), (Kontaktdaten werden nach Zuschlag bekannt gegeben) vorher, in angemessener Frist abzustimmen und in Form eines Ablaufplans schriftlich zu dokumentieren. Die Arbeiten sind mindestens 10 Arbeitstage vor der tatsächlichen Ausführung in Textform anzuzeigen und bestätigen zu lassen. Zusätzlich sind Aushänge im betroffenen Gebäudebereich anzubringen, mit Angabe des Zeitfensters in denen die Elektroversorgung abgeschaltet wird.
Die Prüfungsarbeiten sind innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag von 07.00-17.00 Uhr durchzuführen. Die Prüfungen müssen den Anforderungen des Nutzers entsprechend durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. flexible Ausführungszeiten. Ausführungen können kurzfristig geändert werden bzw. müssen verschoben werden.
- Dokumentation der Prüfung
Die ausgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll (z. B. nach ZVEH) festzuhalten. Die Prüfprotokolle sind Rechnungsgrundlage und der Rechnung entsprechend beizufügen. Die Dokumentation ist in einer frei konvertierbaren Datei zu übergeben. Die Protokolle sind vom AN zu unterschreiben und von der AG gegenzeichnen zu lassen. Die Originale sind der AG zu übergeben und in Kopie der Rechnung als Leistungsnachweis beizufügen. Der Prüfbericht muss folgende Mindestangaben enthalten:
Allgemeine Angaben (z.B. Name des AG und AN, Objekt etc.), Bewertung der Prüfung (Informationen, Ergebnisse etc.), Zustandsbericht der ekektrischen Anlage und Revision.
- Prüfarbeiten
Sichtprüfung der Elektroinstallation im Gebäude, Prüfung durch Besichtigen und Messen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Anforderungen zur Arbeitssicherheit nach DGUV zu beachten und einzuhalten. Er hat seine mit der Ausführung der Leistung betrauten Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und die Einhaltung sicherzustellen. Er benennt gegenüber der AG bzw. des Nutzers eine im Rahmen der Prüfarbeiten verantwortliche Elektrofachkraft, die in Absprache mit der AG notwendige Abschaltungen vornimmt oder durch diese vornehmen lässt.
b)
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin (BfR),
Nahmitzer Damm 2-6, 12277 Berlin (BfR),
Alt-Marienfelde 17-21 12277 Berlin (BfR),
Bunsenstraße 2, 10117 Berlin (DBT),
Dorotheenstr. 88, 10117 Berlin (DBT),
Luisenstr. 35, 10117 Berlin (DBT),
Schiffbauerdamm 17, 10117 Berlin (DBT),
Askanierring 107, 13585 Berlin (DBT),
Königin-Luise-Straße 17-25, 14195 Berlin (JKI).
Nahmitzer Damm 2-6, 12277 Berlin (BfR),
Alt-Marienfelde 17-21 12277 Berlin (BfR),
Bunsenstraße 2, 10117 Berlin (DBT),
Dorotheenstr. 88, 10117 Berlin (DBT),
Luisenstr. 35, 10117 Berlin (DBT),
Schiffbauerdamm 17, 10117 Berlin (DBT),
Askanierring 107, 13585 Berlin (DBT),
Königin-Luise-Straße 17-25, 14195 Berlin (JKI).
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
1 Los: DGUV-V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen in diversen Liegenschaften im Bereich Berlin.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn des Leistungszeitraumes: mit Zuschlagserteilung
---
Ende des Leistungszeitraumes / Abschluss der wiederkehrenden Prüfung: 4 Monate nach Zuschlagserteilung
---
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Prüfung im Vorfeld unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe der AG und des Nutzers zu planen und gemeinsam mit den Beauftragten der AG und des Nutzers abzustimmen. Da der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf, muss der AN bei kurzfristigen Änderungen flexibel agieren können und nach den Vorgaben des AG die angewiesenen Arbeiten ausführen. In diversen Gebäuden können die Arbeiter des AN nur in Begleitung mit Arbeitern des AG und/oder des Nutzers die Arbeiten ausführen.
---
Die Prüfung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: von 07.00 bis 17.00 Uhr.
---
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
---
Ende des Leistungszeitraumes / Abschluss der wiederkehrenden Prüfung: 4 Monate nach Zuschlagserteilung
---
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Prüfung im Vorfeld unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe der AG und des Nutzers zu planen und gemeinsam mit den Beauftragten der AG und des Nutzers abzustimmen. Da der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf, muss der AN bei kurzfristigen Änderungen flexibel agieren können und nach den Vorgaben des AG die angewiesenen Arbeiten ausführen. In diversen Gebäuden können die Arbeiter des AN nur in Begleitung mit Arbeitern des AG und/oder des Nutzers die Arbeiten ausführen.
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Die Prüfung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: von 07.00 bis 17.00 Uhr.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
---
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
---
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
---
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
---
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
---
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird der Gesamtpreis Netto (4 Jahre) laut Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) gewertet und dieser Preis 100 Prozent gewichtet.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
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Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird der Gesamtpreis Netto (4 Jahre) laut Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) gewertet und dieser Preis 100 Prozent gewichtet.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
14.
Sonstige Angaben
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
---
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03 der Vergabeunterlagen) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen und dem AG vor Leistungsbeginn die Verschwiegenheitserklärung des Personals zu übersenden.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Mit dem Angebot sind zwingend Nachweise als „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1) (mind. eine „Elektrofachkraft pro Prüfteam) vorzulegen. Zusätzlich muss die Qualifikation jeder „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) nachgewiesen werden. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteilsdes jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen). Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
---
Auf Anforderung der Vergabestelle sind, wenn zutreffend, Unterauftragnehmererklärungen und Erklärungen zur Eignungsleihe (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen) mit den entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Erklärungen zur Eignung vorzulegen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 18.02.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforder-lich, dass das Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im vorgege-benen (Excel-/GAEB-)Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbe-sondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 31.03.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03 der Vergabeunterlagen) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen und dem AG vor Leistungsbeginn die Verschwiegenheitserklärung des Personals zu übersenden.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Mit dem Angebot sind zwingend Nachweise als „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1) (mind. eine „Elektrofachkraft pro Prüfteam) vorzulegen. Zusätzlich muss die Qualifikation jeder „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) nachgewiesen werden. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteilsdes jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen). Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind, wenn zutreffend, Unterauftragnehmererklärungen und Erklärungen zur Eignungsleihe (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen) mit den entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Erklärungen zur Eignung vorzulegen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 18.02.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforder-lich, dass das Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im vorgege-benen (Excel-/GAEB-)Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbe-sondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 31.03.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
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