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Ausschreibungsdetails

Heimische Baumarten nach der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.01.2025

03.02.2025 10:00

03.02.2025 10:00

Z3-53202-2025-G-1

Bundesamt für Naturschutz

14.01.2025 15:02

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Vergaben@BfN.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z3-53202-2025-G-1

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

03.02.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

03.03.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=741732

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

03.02.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürli-cher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Umwelt, Gesellschaft und Wirt-schaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten.
Bisherige Anstrengungen konnten den Verlust von Lebensraumtypen und Biodiversität nicht stoppen. Selbst von geschützten Lebensräumen waren 2018 EU-weit 81 % in einem schlechten Zustand. Deshalb ist es notwendig, neue Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Le-bensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der „Verordnung (EU) 2014/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni über die Wiederherstellung der Natur“ (W-VO), die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitglied-staaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die W-VO klare Ziele und Fristen vor.
Übergeordnetes Zeil der W-VO ist die Wiederherstellung von Ökosystemen in der EU, um den anhaltenden Verlust von Biodiversität zu stoppen und eine Trendumkehr zu bewirken. Dafür sol-len bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresfläche der EU wirkungsvolle Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis 2050 sollen diese Maßnahmen auf alle Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen, ausgeweitet werden.
Für Waldökosysteme werden in der W-VO Indikatoren für den Erfolg von Wiederherstellungs-maßnahmen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise der Totholzanteil und der Waldvogelindex, aber auch der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten. Eine heimische Baum-art wird definiert als „eine Baumart, die in ihrem natürlichen früheren oder derzeitigen Verbrei-tungsgebiet und ihrem potenziellen Verbreitungsgebiet vorkommt, d.h. in dem Verbreitungsge-biet, das sie natürlich einnimmt oder ohne direkte oder indirekte Einführung oder Pflege durch Menschen einnehmen könnte“.
Diese Definition ist nicht ohne weiteres eindeutig auszulegen. Das Wissen darüber, welche Baumarten genau darunterfallen, ist von unmittelbarer Bedeutung für nachhaltige Wiederher-stellungsmaßnahmen und für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Stakeholdern. Das Ziel des Gutachtens ist es daher, zu prüfen und begründet darzustellen, welche Baumarten nach der De-finition der W-VO in Deutschland als heimisch gelten.

c)
Ort der Leistungserbringung

wird nicht vorgegeben

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Eignungskriterien sind im Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedignungen_Hinweise für dieses Verfahren" aufgelistet

12.
Zuschlagskriterien

Sieh hierzu Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedingungen_Hinweise für dieses Verfahren" und "04_Bewertungsmatrix"

14.
Sonstige Angaben

Wenn Sie an dem Auftrag interessiert sind, reichen Sie bitte bis zum 03. Februar 2025 / 10:00 Uhr (Angebotsfrist) Ihr Angebot und den vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck unter Beifügung der Unterlagen der Eignung- und Zuschlagskriterien elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes ein. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 20. Januar 2025 / 10:00 Uhr auschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 27. Januar 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 27. Januar 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Als Bindefrist wird der 03. März 2025 festgelegt.


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