Ausschreibungsdetails
- die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlagen und Einrichtungen,
- den Abruf, die Prüfung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Mess- und Anlagendaten,
- die Eichung und Kalibrierung von Messanlagen,
- die Verbesserungen an Anlagen und Einrichtungen,
- das Vorhalten und Betreiben geeigneter IT-Infrastrukturen,
- das Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes und Einsatz bei Hochwasser,
die System-Dokumentation der Messanlagen.
Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlagen und Einrichtungen,
- den Abruf, die Prüfung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Mess- und Anlagendaten,
- die Eichung und Kalibrierung von Messanlagen,
- die Verbesserungen an Anlagen und Einrichtungen,
- das Vorhalten und Betreiben geeigneter IT-Infrastrukturen,
- das Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes und Einsatz bei Hochwasser,
die System-Dokumentation der Messanlagen.
Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der elektronische Bezug der Vergabeunterlagen und die Angebotsabgabe erfolgen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Bei Verwendung einer Eigenerklärung zur Eigung (EEE) zur Erfüllung des § 6 WREgG sind mit Abgabe des Angebotes die entsprechen Angaben zu registerführender Stelle, Registerbezeichnung, Registernummer sowie Umsatzsteuer-ID zu übermitteln. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Nachweise zu übermitteln.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er selbst oder sämtliche Personen, deren Verhalten ihm gem. § 11 StGB zuzurechnen ist, in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.
Auftragsrelevante Tätigkeitsbereiche sind: Wartung, Inspektion, Instandsetzung oder Verbesserung von hydrolgoischen oder meteorologischen Messgeräte oder Komponenten für solche Messgeräte, von elektrischen Anlagen und Geräten oder Komponenten zur Messung physikalischer Größen, von funk- und fernmeldetechnischen sowie von sonstigen elektrischen Anlagen und Geräten oder Komponenten, von der Hardware von IT-Systemen oder die Herstellung und der technische Support von hydrologischen oder meteorologischen Messgeräten oder Komponenten für solche Messgeräte
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme.
- alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN
1333) entsprechend folgender Formel: 10 * [(niedrigste Wertungssumme * 2) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / (niedrigste Wertungssumme)
Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine vollständig CO2-neutrale Antriebsart. Dazu zählen Elektroantriebe, soweit die Aufladung der Batterien ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt, Wasserstoffantriebe (Brennstoffzelle), soweit der Wasserstoff ausschließlich unter Verwendung erneuerbaren Energien erzeugt wird, und Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen (e-Fuels) betrieben werden, die wiederum ausschließlich unter Verwendung erneuerbaren Energien erzeugt wurden.
- 7,5 Punkte
Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine weitestgehend CO2-neutrale Antriebsart. Dazu zählen Elektroantriebe, soweit die Aufladung der Batterien nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder Strom ohne Erzeugungsnachweis erfolgt, und Wasserstoffantriebe (Brennstoffzelle), soweit der Wasserstoff nicht ausschließlich unter Verwendung erneuerbaren Energien oder mit Energien ohne Erzeugungsnachweis erzeugt wird, und Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen (e-Fuels) betrieben werden, die wiederum nicht ausschließlich unter Verwendung erneuerbaren Energien erzeugt wurden.
- 5 Punkte
Mindestens die Hälfte der eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine CO2-neutrale Antriebsart. Dazu zählen Elektroantriebe, Wasserstoffantriebe (Brennstoffzelle) und Verbrennungsmotoren, die mit synthetischen Kraftstoffen (e-Fuels) betrieben werden.
Oder:
Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über einen kombinierten Elektro- und Verbrennungsantrieb (Hybrid-Antrieb) mit mindestens 50 km rein elektrischer Reichweite nach WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure).
- 2,5 Punkte
Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine CO2-reduzierte Antriebsart. Dazu zählen Verbrennungsmotoren (ohne zusätzlichen Elektroantrieb), die mit fossilen Kraftstoffen (Benzin, Diesel, CNG, LPG) betrieben werden, denen mindestens ein Anteil an Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen zugesetzt wurde (z. B. Biodiesel, Bioethanol, Bio-LPG, Bio-CNG).
Oder: Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über einen kombinierten Elektro- und Verbrennungsantrieb (Hybrid-Antrieb) mit weniger als 50 km rein elektrischer Reichweite nach WLTP.
Oder: Mindestens ein Zehntel jedoch weniger als die Hälfte der eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine CO2-neutrale Antriebsart. Dazu zählen Elektroantriebe, Wasserstoffantriebe (Brennstoffzelle) und Verbrennungsmotoren, die mit synthetischen Kraftstoffen (e-Fuels) betrieben werden.
- 0 Punkte
Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über konventionelle Verbrennungsmotoren (ohne zusätzlichen Elektroantrieb), die ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen (Benzin, Diesel, CNG, LPG) betrieben werden.
Oder: Weniger als alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine CO2-reduzierte Antriebsart.
Oder: Weniger als alle der eingesetzten Fahrzeuge verfügen über einen kombinierten Elektro- und Verbrennungsantrieb (Hybridantrieb).
Oder: Weniger als ein Zehntel der eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine CO2-neutrale Antriebsart. Dazu zählen Elektroantriebe, Wasserstoffantriebe (Brennstoffzelle) und Verbrennungsmotoren, die mit synthetischen Kraftstoffen (e-Fuels) betrieben werden.
Es wird ausschließlich zertifizierter (z. B. ok-power(-plus), Grüner Strom, TÜV Nord/Süd) Strom aus erneuerbaren Energien (Öko-Strom) verwendet. Erneuerbare Energien sind Sonnenenergie, Windenenergie, Energie aus Biomasse und Energie aus Wasserkraft.
- 7,5 Punkte
Es wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien (ohne besondere Zertifizierung) verwendet. Erneuerbare Energien sind Sonnenenergie, Windenenergie, Energie aus Biomasse und Energie aus Wasserkraft.
- 5 Punkte
Es wird Strom verwendet, der zu mindestens 50 % jedoch weniger als 100 % aus erneuerbaren Energien (mit/ohne Zertifizierung) erzeugt wird. Erneuerbare Energien sind Sonnenenergie, Windenenergie, Energie aus Biomasse und Energie aus Wasserkraft.
- 2,5 Punkte
Es wird Strom verwendet, der zu mindestens 25 % jedoch weniger als 50 % aus erneuerbaren Energien (mit/ohne Zertifizierung) erzeugt wird. Erneuerbare Energien sind Sonnenenergie, Windenenergie, Energie aus Biomasse und Energie aus Wasserkraft.
- 0 Punkte
Es wird Strom verwendet, der zu weniger als 25 % aus erneuerbaren Energien (mit/ohne Zertifizierung) erzeugt wird. Erneuerbare Energien sind Sonnenenergie, Windenenergie, Energie aus Biomasse und Energie aus Wasserkraft.
Alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin. Außerdem haben diese Personen, ausgenommen Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, zusätzlich an mindestens 6 Weiterbildungen zu Umweltdatenmessgeräten oder Umweltdatensoftware (z. B. der Hersteller WTW, RDI, VisiLink, NIVUS, Sommer Messtechnik, Sontek, ecoTech, Keller, Krohne Messtechnik, Endess+Hauser, VEGA Messtechnik, HT Hydrotechnik, PNT-Systems) erfolgreich teilgenommmen, wobei davon mindestens 2 Weiterbildungen in der letzten 5 Jahren und mindestens 3 Weiterbildungen für Umweltmessgeräte und -software der Hersteller OTT HydroMet, Quantum Hydromet, LanCom Systems, Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt, Thiesclima , SEBA Hydrometrie, de-build.net GmbH, Kisters, GWF MessSysteme erfolgt sein müssen.
-7,5 Punkte
Alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin. Außerdem haben diese Personen, ausgenommen Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, zusätzlich an mindestens 3Nicht alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin. Weiterbildungen zu Umweltdatenmessgeräten oder Umweltdatensoftware (z. B. der Hersteller WTW, RDI, VisiLink, NIVUS, Sommer Messtechnik, Sontek, ecoTech, Keller, Krohne Messtechnik, Endess+Hauser, VEGA Messtechnik, HT Hydrotechnik, PNT-Systems, OTT HydroMet, Quantum Hydromet, LanCom Systems, Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt, Thiesclima , SEBA Hydrometrie, de-build.net GmbH, Kisters, GWF MessSysteme) erfolgreich teilgenommmen, wobei davon mindestens 1 Weiterbildung in der letzten 5 Jahren erfolgt sein muss.
- 5 Punkte
Alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin und einige oder alle von diesen Personen haben an Weiterbildungen zu Umweltdatenmessgeräten oder Umweltdatensoftware (z. B. der Hersteller WTW, RDI, VisiLink, NIVUS, Sommer Messtechnik, Sontek, ecoTech, Keller, Krohne Messtechnik, Endess+Hauser, VEGA Messtechnik, HT Hydrotechnik, PNT-Systems, OTT HydroMet, Quantum Hydromet, LanCom Systems, Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt, Thiesclima , SEBA Hydrometrie, de-build.net GmbH, Kisters, GWF MessSysteme) erfolgreich teilgenommmen.
- 2,5 Punkte
Alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin.
- 0 Punkte
Nicht alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Mechatroniker/in, Elektroniker/in, Elektroanlagenmonteur/in, Industriemechaniker/in, Industrieelektriker/in oder Umwelttechnologe/-technologin.
Das Konzept zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit sieht für planmäßige und unplanmäßige Abwesenheiten eine Vertretung durch mehr als zwei weitere Person vor, die sonst nicht zur Auftragsausführung eingesetzt werden (bzw. es stehen insgesamt mehr als 4 Personen zur Verfügung).
Hinsichtlich der Zeiten mit Bereitschaftsdienst legt das Konzept schlüssig dar, dass über einen Zeitraum von mindestens 1 Monat 2 Person zu jeder Zeit (24/7) für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen.
Die Darstellung der Personalverfügbarkeit ist plausibel, erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen und lässt erkennen, dass für die Auftragsausführung immer 2 Personen, auch im Bereitschaftsfall (über mindestens 1 Monat), zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen und, soweit relevant, tariflichen Bestimmungen, insbesondere zu Ruhezeiten, Ruhetagen und der Höchstarbeitszeit, werden eingehalten.
-7,5 Punkte
Das Konzept zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit sieht für planmäßige und unplanmäßige Abwesenheiten eine Vertretung durch mehr als zwei weitere Person vor, die sonst nicht zur Auftragsausführung eingesetzt werden (bzw. es stehen insgesamt mehr als 4 Personen zur Verfügung).
Hinsichtlich der Zeiten mit Bereitschaftsdienst legt das Konzept schlüssig dar, dass über einen Zeitraum von 1 Monat 1 Person zu jeder Zeit (24/7) für die Auftragsausführung zur Verfügung steht.
Die Darstellung der Personalverfügbarkeit ist plausibel, erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen und lässt erkennen, dass für die Auftragsausführung immer 2 Personen und im Bereitschaftsfall 1 Person (über 1 Monat) zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen und, soweit relevant, tariflichen Bestimmungen, insbesondere zu Ruhezeiten, Ruhetagen und der Höchstarbeitszeit, werden eingehalten.
- 5 Punkte
Das Konzept zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit sieht für planmäßige und unplanmäßige Abwesenheiten eine Vertretung durch zwei weitere Person vor, die sonst nicht zur Auftragsausführung eingesetzt werden (bzw. es stehen insgesamt 4 Personen zur Verfügung).
Hinsichtlich der Zeiten mit Bereitschaftsdienst legt das Konzept schlüssig dar, dass über einen Zeitraum von 2 Wochen 1 Person zu jeder Zeit (24/7) für die Auftragsausführung zur Verfügung steht.
Die Darstellung der Personalverfügbarkeit ist plausibel, erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen und lässt erkennen, dass für die Auftragsausführung immer 2 Personen und im Bereitschaftsfall 1 Person (über 2 Wochen) zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen und, soweit relevant, tariflichen Bestimmungen, insbesondere zu Ruhezeiten, Ruhetagen und der Höchstarbeitszeit, werden eingehalten.
-2,5 Punkte
Das Konzept zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit sieht für planmäßige und unplanmäßige Abwesenheiten eine Vertretung durch eine weitere Person vor, die sonst nicht zur Auftragsausführung eingesetzt wird (bzw. es stehen insgesamt 3 Personen zur Verfügung). Hinsichtlich der Zeiten mit Bereitschaftsdienst ist keine personelle Verstärkung vorgesehen oder das Konzept enthält hierzu keine Angaben. Die Darstellung der Personalverfügbarkeit ist plausibel, erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen und lässt erkennen, dass für die Auftragsausführung (ausgenommen Bereitschaftsdienst) 2 Personen zur Verfügung stehen.
- 0 Punkte
Es liegt kein oder kein plausibles Konzept zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit in besonderen Situationen (planmäßige und unplanmäßige Abwesenheiten oder Bereitschaftsdienst) vor.
Alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen, ausgenommen Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine mindestens 5-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung), wovon mindestens 3 Jahre im Bereich der Umweltdatenerfassung, -übertragung, oder -auswertung und hiervon wiederum mindestens 2 Jahre im Bereich hydrologischer Anlagen eines öffentlichen/staatlichen Messnetzes liegen.
Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten verfügt über eine mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung), wovon mindestens 1 Jahr im Bereich der Umweltdatenerfassung, -übertragung, oder -auswertung liegt.
Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
- 7,5 Punkte
Alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen, ausgenommen Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine mindestens 5-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung), wovon mindestens 2 Jahre im Bereich der Umweltdatenerfassung, -übertragung, oder -auswertung und hiervon wiederum mindestens 1 Jahr im Bereich hydrologischer Anlagen liegen.
Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten verfügt über eine mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung), wovon mindestens 1 Jahr im Bereich der Umweltdatenerfassung, -übertragung, oder -auswertung liegt.
Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
- 5 Punkte
Alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung), wovon mindestens 1 Jahr im Bereich der Umweltdatenerfassung, -übertragung, oder -auswertung liegt. Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
- 2,5 Punkte
Alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen, auch Vertretungs- und Verstärkungspersonal zur Absicherung von Bereitschaftsdiensten, verfügen über eine mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung). Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
- 0 Punkte
Nicht alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personen verfügen über eine mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in ihrem erlernten und auftragsrelevanten (siehe Unterkriterium Qualifikation) Beruf (Berufserfahrung). Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Entfernung (gemessen als Luftlinie) zwischen einer der Betriebsstellen (Ort der Werkstatt oder des regelmäßigen Aufenthalts der eingesetzten Fachkräfte oder des regelmäßigen Standorts der für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge) des Bieters und der am weitesten von dort entfernt liegenden gewässerkundlichen Anlage des Auftraggebers beträgt 90 km oder weniger. Bei mehreren Betriebsstellen wird nur der kleinste Wert berücksichtigt.
- 7,5 Punkte
Die Entfernung (gemessen als Luftlinie) zwischen einer der Betriebsstellen (Ort der Werkstatt oder des regelmäßigen Aufenthalts der eingesetzten Fachkräfte oder des regelmäßigen Standorts der für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge) des Bieters und der am weitesten von dort entfernt liegenden gewässerkundlichen Anlage des Auftraggebers beträgt mehr als 90 km und weniger als 120 km. Bei mehreren Betriebsstellen wird nur der kleinste Wert berücksichtigt.
- 5 Punkte
Die Entfernung (gemessen als Luftlinie) zwischen einer der Betriebsstellen (Ort der Werkstatt oder des regelmäßigen Aufenthalts der eingesetzten Fachkräfte oder des regelmäßigen Standorts der für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge) des Bieters und der am weitesten von dort entfernt liegenden gewässerkundlichen Anlage des Auftraggebers beträgt mehr als 120 km und weniger als 150 km. Bei mehreren Betriebsstellen wird nur der kleinste Wert berücksichtigt.
- 2,5 Punkte
Die Entfernung (gemessen als Luftlinie) zwischen einer der Betriebsstellen (Ort der Werkstatt oder des regelmäßigen Aufenthalts der eingesetzten Fachkräfte oder des regelmäßigen Standorts der für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge) des Bieters und der am weitesten von dort entfernt liegenden gewässerkundlichen Anlage des Auftraggebers beträgt mehr als 150 km und weniger als 180 km. Bei mehreren Betriebsstellen wird nur der kleinste Wert berücksichtigt.
- 0 Punkte
Die Entfernung (gemessen als Luftlinie) zwischen einer der Betriebsstellen (Ort der Werkstatt oder des regelmäßigen Aufenthalts der eingesetzten Fachkräfte oder des regelmäßigen Standorts der für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge) des Bieters und der am weitesten von dort entfernt liegenden gewässerkundlichen Anlage des Auftraggebers beträgt mehr als 180 km. Bei mehreren Betriebsstellen wird nur der kleinste Wert berücksichtigt.
e29caad7-6146-417b-9ffa-eaf1d0606910