Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Straße, Hausnummer:Deichmanns Aue 31 - 37
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
Telefon:+49 228 994010
Telefax:+49 228 994011270
E-Mail: ip2@bbr.bund.de
Internet-Adresse: www.bbsr.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
10.08.70.7-24.3
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.01.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
14.03.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=738982
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=738982
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.01.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die dazu dient, einkommensschwache Haushalte
finanziell bei den Wohnkosten zu unterstützen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit niedrigem
Einkommen angemessen wohnen können, indem es einen Zuschuss zu den Mietkosten oder den
Belastungen durch selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) gewährt.
Wohngeld können Personen erhalten, die in Deutschland leben und gemeldet sind. Angesprochen werden
einkommensschwache Haushalte, deren Einkommen und Wohnkosten die gesetzlich festgelegten Grenzen
nicht überschreiten.
Das zu berücksichtigende Einkommen muss bestimmte Grenzen einhalten, die je nach Haushaltsgröße und
Wohnort variieren. Die Wohnkosten müssen angemessen sein und dürfen einen bestimmten Prozentsatz
des Familieneinkommens nicht übersteigen. Wohngeld wird als Geldleistung monatlich ausgezahlt. Die Höhe
des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den
tatsächlichen Wohnkosten.
Das hier gegenständliche Projekt betrifft insbesondere den Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss ist eine
Form des Wohngeldes, speziell für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, der die finanzielle
Belastung durch Kosten für Kredite, Instandhaltung und Nebenkosten verringern soll. Antragsberechtigt sind
Eigentümer mit geringem Einkommen, deren zu berücksichtigendes Einkommen innerhalb bestimmter
Grenzen liegt.
Um Wohngeld bzw. den Lastenzuschuss zu erhalten ist ein Antrag erforderlich, der bei der zuständigen
Wohngeldstelle gestellt wird. Sofern Wohngeld oder Lastenzuschuss den berechtigten Personen nicht
bekannt ist, erhalten sie keine entsprechende Unterstützung.
Durch die Wohngeld Dynamisierung erhöht sich die Zahl der Berechtigten für Wohngeld und den
Lastenzuschuss
Hieraus ergeben sich zwei Handlungsnotwendigkeiten
o Information über die Dynamisierung des Wohngeldes
o Information von Bürgerinnen und Bürgern, über den Lastenzuschuss (v.a. in ländlichen
Räumen)
finanziell bei den Wohnkosten zu unterstützen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit niedrigem
Einkommen angemessen wohnen können, indem es einen Zuschuss zu den Mietkosten oder den
Belastungen durch selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) gewährt.
Wohngeld können Personen erhalten, die in Deutschland leben und gemeldet sind. Angesprochen werden
einkommensschwache Haushalte, deren Einkommen und Wohnkosten die gesetzlich festgelegten Grenzen
nicht überschreiten.
Das zu berücksichtigende Einkommen muss bestimmte Grenzen einhalten, die je nach Haushaltsgröße und
Wohnort variieren. Die Wohnkosten müssen angemessen sein und dürfen einen bestimmten Prozentsatz
des Familieneinkommens nicht übersteigen. Wohngeld wird als Geldleistung monatlich ausgezahlt. Die Höhe
des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den
tatsächlichen Wohnkosten.
Das hier gegenständliche Projekt betrifft insbesondere den Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss ist eine
Form des Wohngeldes, speziell für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, der die finanzielle
Belastung durch Kosten für Kredite, Instandhaltung und Nebenkosten verringern soll. Antragsberechtigt sind
Eigentümer mit geringem Einkommen, deren zu berücksichtigendes Einkommen innerhalb bestimmter
Grenzen liegt.
Um Wohngeld bzw. den Lastenzuschuss zu erhalten ist ein Antrag erforderlich, der bei der zuständigen
Wohngeldstelle gestellt wird. Sofern Wohngeld oder Lastenzuschuss den berechtigten Personen nicht
bekannt ist, erhalten sie keine entsprechende Unterstützung.
Durch die Wohngeld Dynamisierung erhöht sich die Zahl der Berechtigten für Wohngeld und den
Lastenzuschuss
Hieraus ergeben sich zwei Handlungsnotwendigkeiten
o Information über die Dynamisierung des Wohngeldes
o Information von Bürgerinnen und Bürgern, über den Lastenzuschuss (v.a. in ländlichen
Räumen)
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
27.01.2025 - 01.03.2025
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
gemäß Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gemeinschaftlich haftend als bevollmächtigter Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Verfügungsrahmen netto max. 21.008,40 €
b47412ce-5b35-47dc-a9a6-15670a80a8ec