Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Auftraggeber für die ausgeschriebene Bauleistung ist die LSBB Landesstraßenbau-behörde Sachsen-Anhalt, konkret der Regionalbereich West. Der RB West hat eine
Hindernisbeseitigung bzw. -entschärfung im Straßenseitenraum von Bundes- und
Landesstraßen im gesamten Zuständigkeitsbereich projektiert. Dieses Vorhaben
dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und soll an den ermittelten Standorten
das Gefährdungspotential hindernis- bzw. objektbezogen beseitigen oder wenigstens
signifikant verringern.
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v H. der Abrechnungssumme
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- HVA B-StB Angebotsschreiben;
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen);
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird);
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: gemäß VOB/A §6a(3);
Die Erklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA): Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
- Urkalkulation;
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung;
- "Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherheit an Arbeitsstätten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.";
- "Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.".
HINWEIS: In der Zeit vom 20.12.2024 - 06.01.2025 werden keine Bieteranfragen beantwortet.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle
Hasselbachstraße 6
39104 Magdeburg