Ausschreibungsdetails
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt zum 01.10.2025 die Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur Beratung und Betreuung von Personen nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 des AufnG LSA, die in der Landeshauptstadt Magdeburg aufhältig sind, soweit sie außerhalb von Einrichtungen stattfindet und nicht durch Dritte finanziert wird.
Die Beratung und Betreuung soll vorrangig durch Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstigen rechtsfähigen und gemeinnützigen Vereinen, die den Zweck der Beratung und Betreuung erfüllen und die Gewähr einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben bieten, durchgeführt werden.
[Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den
Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB -
Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt zum 01.10.2025 die Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur Beratung und Betreuung von Personen nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 des AufnG LSA, die in der Landeshauptstadt Magdeburg aufhältig sind, soweit sie außerhalb von Einrichtungen stattfindet und nicht durch Dritte finanziert wird.
Die Beratung und Betreuung soll vorrangig durch Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstigen rechtsfähigen und gemeinnützigen Vereinen, die den Zweck der Beratung und Betreuung erfüllen und die Gewähr einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben bieten, durchgeführt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.
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Etwaige Vorverträge, die in den Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes 631 EU nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": 01.10.2025 bis 30.09.2027 + zweimalige Option zur Verlängerung für jeweils 1 Jahr
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 30.09.2025 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 244 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 –
- 0294_24 Eigenerklärung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
- 0294_24 Erklärung Erreichbarkeit und Öffnungszeiten Beratungsstelle
- 0294_24 Erklärung zur Lage der Beratungsstelle
- 0294_24 Erklärung zur Qualifikation des Personals
- Nachweis Vermieter über Räumlichkeiten gem. Erklärung Lage Beratungsstelle
- Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen.
Dies muss folgende Mindestinhalte enthalten:
Zielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen)
Kooperationen im Netzwerk Integration- und Ausländerarbeit der Landeshauptstadt Magdeburg
Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt)
zusätzliche Leistungsangebote des Bieters
Erfahrungen des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
- Angaben zu den vorgehaltenen Fremdsprachen: Englisch; Französisch; Russisch; Arabisch; Persisch; andere Sprache
- Finanzierungsplan/ Kostenaufstellung gem. Vertrag § 4 (2)
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen mindestens in Textform zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen mindestens in Textform gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Präsentation der fachlichen Eignung und Qualifikation des eingesetzten Personals mit entsprechenden Nachweisen (Ausbildung/Studienabschluss, Lebenslauf, Fremdsprachen-kenntnisse, Fortbildungsnachweise, Arbeitszeugnis etc.) gemäß der Erklärung zur Qualifikation des Personals
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
- 0294_24 Eigenerklärung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Finanzierungsplan/ Kostenaufstellung gem. Vertrag § 4 (2)
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- 0294_24 Erklärung zur Qualifikation des Personals
- - Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen.
Dies muss folgende Mindestinhalte enthalten:
Zielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen)
Kooperationen im Netzwerk Integration- und Ausländerarbeit der Landeshauptstadt Magdeburg
Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt)
zusätzliche Leistungsangebote des Bieters
Erfahrungen des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
- Angaben zu den vorgehaltenen Fremdsprachen: Englisch; Französisch; Russisch; Arabisch; Persisch; andere Sprache
- - Präsentation der fachlichen Eignung und Qualifikation des eingesetzten Personals mit entsprechenden Nachweisen (Ausbildung/Studienabschluss, Lebenslauf, Fremdsprachen-kenntnisse, Fortbildungsnachweise, Arbeitszeugnis etc.) gemäß der Erklärung zur Qualifikation des Personals
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
- Nachweis über die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 5 des Zeitvertrages über Mäharbeiten
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
a) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
- 0294_24 Erklärung Erreichbarkeit und Öffnungszeiten Beratungsstelle
- 0294_24 Erklärung zur Lage der Beratungsstelle
- Nachweis Vermieter über Räumlichkeiten gem. Erklärung Lage Beratungsstelle
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
- Nachweis über geeignete Fahrzeuge
- Nachweis über geeignete Mähtechnik
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
§ 4:
(3) Die Kosten werden jeweils vierteljährlich für das vorangegangene Quartal nach Vorlage der Nachweise für die notwendigen Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten erstattet. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auch etwaige Einnahmen nach.
(4) Für die dem Auftragnehmer entstehenden finanziellen Aufwendungen zahlt der Auftrag-geber einen vierteljährlichen Abschlag in Höhe von 90 v.H. der voraussichtlichen Kosten. Die Abschlagszahlung wird jeweils auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer erstellten Übersicht über die voraussichtlich im folgenden Quartal entstehenden Ausgaben und Einnahmen geleistet und nach Ablauf des Quartals mit der Kostenerstattung nach Nummer 3 abgerechnet.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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