Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2r-FE 03.0587/2019/IRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.02.2025 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.10.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=737583
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=737583
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.02.2025 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die gültige Ausgabe 2012 der Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS) ist auf Grund neuer technischer Entwicklung fortzuschreiben. In den TLS sind die technischen Anforderungen sowie die Datenstrukturen und Übertragungsprotokolle für die streckenseitige Ausstattung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen an Bundesfernstraßen definiert.
Die in den TLS definierten Protokolle und Datenstrukturen begrenzen aufgrund ihrer Auslegung für schmalbandige Übertragungswege zunehmend modernere Anwendungen in ihren Möglichkeiten, so dass geeignetere Protokolle festzulegen sind. Dabei sind auch die für diesen Bereich gültigen Regelungen für die IT-Security (kritische Infrastruktur) einzubeziehen.
Dabei sind die Kommunikationsarchitektur und die Protokolle grundsätzlich auf die Eignung für zukünftige neue Anforderungen (C2X-Komunikation, automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) und Elektromobilität) analysiert werden. Ggf. sind hierfür geeignete neue Strukturen sowie ein Migrationspfad zu erarbeiten. Dabei sind die Grundprinzipien offener, herstellerunabhängiger Protokolle und der Kompatibilität beizubehalten. Es soll dabei auf bereits vorhandene standardisierte Protokolle (z.B. NTCIP) untersucht werden, die für diesen Einsatzbereich erprobt sind.
Ziele dieses Forschungsprojektes sind es,
- Definition einer geeigneten Kommunikationsarchitektur und Protokolle auf Basis bestehen-der, offener Standards
- die Eignung der Protokolle für die Anwendungsfelder zu analysieren und zu bewerten
- den Aktualisierungsbedarf in Abstimmung mit der Koordinierungsgruppe und Fachkreisen herauszuarbeiten und Textentwürfe für eine entsprechende Fortschreibung zu entwickeln
- Integration der neuen Architekturen und Protokollfestlegungen in die bisherige TLS
Die in den TLS definierten Protokolle und Datenstrukturen begrenzen aufgrund ihrer Auslegung für schmalbandige Übertragungswege zunehmend modernere Anwendungen in ihren Möglichkeiten, so dass geeignetere Protokolle festzulegen sind. Dabei sind auch die für diesen Bereich gültigen Regelungen für die IT-Security (kritische Infrastruktur) einzubeziehen.
Dabei sind die Kommunikationsarchitektur und die Protokolle grundsätzlich auf die Eignung für zukünftige neue Anforderungen (C2X-Komunikation, automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) und Elektromobilität) analysiert werden. Ggf. sind hierfür geeignete neue Strukturen sowie ein Migrationspfad zu erarbeiten. Dabei sind die Grundprinzipien offener, herstellerunabhängiger Protokolle und der Kompatibilität beizubehalten. Es soll dabei auf bereits vorhandene standardisierte Protokolle (z.B. NTCIP) untersucht werden, die für diesen Einsatzbereich erprobt sind.
Ziele dieses Forschungsprojektes sind es,
- Definition einer geeigneten Kommunikationsarchitektur und Protokolle auf Basis bestehen-der, offener Standards
- die Eignung der Protokolle für die Anwendungsfelder zu analysieren und zu bewerten
- den Aktualisierungsbedarf in Abstimmung mit der Koordinierungsgruppe und Fachkreisen herauszuarbeiten und Textentwürfe für eine entsprechende Fortschreibung zu entwickeln
- Integration der neuen Architekturen und Protokollfestlegungen in die bisherige TLS
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1) Kenntnisse und Erfahrung im Entwurf von Telematischen Einrichtungen auf BAB auf Basis der Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen,
. nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (s. Referenzliste 1)
2) Kenntnisse in der Datentechnik und Protokollen für Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf BAB in D mit Erfahrungen hinsichtlich der Daten-.und Kommunikationsstrukturen,
. nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (s. Referenzliste 2)
3) Vorhandensein von Fachpersonal zur Projektdurchführung,
. Eigenerklärung über Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Haupt-bearbeitung (Eigenerklärung 1, formlos)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1) Kenntnisse und Erfahrung im Entwurf von Telematischen Einrichtungen auf BAB auf Basis der Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen,
. nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (s. Referenzliste 1)
2) Kenntnisse in der Datentechnik und Protokollen für Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf BAB in D mit Erfahrungen hinsichtlich der Daten-.und Kommunikationsstrukturen,
. nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (s. Referenzliste 2)
3) Vorhandensein von Fachpersonal zur Projektdurchführung,
. Eigenerklärung über Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Haupt-bearbeitung (Eigenerklärung 1, formlos)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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