Ausschreibungsdetails
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind die notwendigen externen Überwachungsleistungen der Baudurchführung zu vergeben. Dazu gehören die Bau-, Fertigungs- und Montageüberwachung sowie Dokumentenkontrolle aller bau- und ausrüstungstechnischen Gewerke.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen.
Diese sind:
1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 10.000.000 € für Personenschäden
- von mindestens 10.000.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben:
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576 (Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576)
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind die notwendigen externen Überwachungsleistungen der Baudurchführung zu vergeben. Dazu gehören die Bau-, Fertigungs- und Montageüberwachung sowie Dokumentenkontrolle aller bau- und ausrüstungstechnischen Gewerke. Die konkrete Leistungsbeschreibung ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Die Leistungen werden in einem Stufenvertrag vergeben. Die Bauüberwachung für die GI Südschleuse werden mit Vergabe sofort wirksam. Die erforderlichen Leistungen für die GI Nordschleuse einschl. der Gewährleistungsüberwachung sollen erst nach Inbetriebnahme der grundinstandsetzten Südschleuse beauftragt werden.
Die Vertragslaufzeit für die Bauüberwachung beträgt vsl. während der GI Südschleuse rund 8 Jahre, für die Option der GI Nordschleuse rund 6 Jahre. Daran schließen sich 5 Jahre Gewährleistungsüberwachung an.
Die Leistungen werden in einem Stufenvertrag vergeben. Die Bauüberwachung für die GI Südschleuse werden mit Vergabe sofort wirksam. Die erforderlichen Leistungen für die GI Nordschleuse einschl. der Gewährleistungsüberwachung sollen erst nach Inbetriebnahme der grundinstandgesetzten Südschleuse beauftragt werden.
Die Vertragslaufzeit für die Bauüberwachung beträgt vsl. während der GI Südschleuse rund 8 Jahre, für die Option der GI Nordschleuse rund 6 Jahre. Daran schließen sich 5 Jahre Gewährleistungsüberwachung an.
* Freiberufler
Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb (TnLF/T) (Formblatt 131-LF)
- A02_Informationen zum Datenschutz (Formblatt 323)
- A03_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A04_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L/F)
- A05_ENTWURF GISK_BÜ_Tabelle_Verhandlungsbedarf
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- B06_Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- B07_GISK_BÜ_Referenzen
- vorläufiger Vertragsentwurf
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages/des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages/Frist zur Abgabe der Angebots in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben (Fristen) stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über den gemäß Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 7.2)
(Wichtung 20 % und Mindeststandard)
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Bauüberwachung der folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Verkehrswegebau
- Stahlwasserbau/Stahlbau
- Maschinentechnik
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jedes einzelnen wertbaren Geschäftsjahres und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen.
Bewertungsmaßstab:
5 Bewertungspunkte: >= 2.500.000 €/a (brutto)
4 Bewertungspunkte: >= 2.000.000 €/a (brutto)
3 Bewertungspunkte: >= 1.500.000 €/a (brutto)
2 Bewertungspunkte: >= 1.000.000 €/a (brutto)
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): >= 500.000 €/a (brutto)
0 Bewertungspunkte: Die Bedingungen für einen Punkt sind nicht erfüllt.
Folgendes ist ein Mindeststandard:
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Vorlage der Erklärung zum Umsatz (brutto) des Unternehmens für den definierten Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023), die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllt.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 10 Jahre, ab 2014 (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 9)
(Wichtung 60 % und Mindeststandard)
Die vergleichbaren Referenzen könnten die folgenden Fachgewerke umfassen:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Verkehrswegebau
- Stahlwasserbau/Stahlbau
- Maschinentechnik
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Die Referenzen sollen in das beigefügte Formblatt „Referenzen Bauüberwachungen“ (B07_GISK_BÜ_Referenzen.docx) eingetragen werden und die Informationen der öffentlichen Auftraggeber (z.B. Kontaktdaten, Ansprechpartner) enthalten.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Die Referenzen können Leistungen aller Gewerke enthalten oder können sich bei Bewerbern und/oder Bewerbergemeinschaften aus Teilreferenzen zusammensetzen. Die Zuordnung der Teilreferenzen zu einer Hauptreferenz hat durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erfolgen.
Jede der 3 Referenzen muss die Mindestanforderung erfüllen, dies entspricht je einem Bewertungspunkt. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder einzelnen vergleicharen und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein.
Bewertungsmaßstab:
5 Bewertungspunkte
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erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt in der Bauüberwachung, wenn eindeutige Zusammenhänge zur Zielsetzung in den erforderlichen Leistungen der GI Schleuse Kachlet bestehen.
Die Referenz beinhaltet die folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Verkehrswegebau
- Stahlwasserbau/Stahlbau
- Maschinentechnik
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 4 Mio. € liegt.
4 Bewertungspunkte
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erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt in der Bauüberwachung, wenn eindeutige Zusammenhänge zur Zielsetzung in den erforderlichen Leistungen der GI Schleuse Kachlet bestehen.
Die Referenz beinhaltet die folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Stahlwasserbau/Stahlbau
- Maschinentechnik
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 2 Mio. € liegt.
3 Bewertungspunkte
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erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt in der Bauüberwachung, wenn eindeutige Zusammenhänge zur Zielsetzung in den erforderlichen Leistungen der GI Schleuse Kachlet bestehen.
Die Referenz beinhaltet die folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Stahlwasserbau/Stahlbau
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 1 Mio. € liegt.
2 Bewertungspunkte
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erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt in der Bauüberwachung, wenn eindeutige Zusammenhänge zur Zielsetzung in den erforderlichen Leistungen der GI Schleuse Kachlet bestehen.
Die Referenz beinhaltet die folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 500 T€ liegt.
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung)
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erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt in der Bauüberwachung, wenn eindeutige Zusammenhänge zur Zielsetzung in den erforderlichen Leistungen der GI Schleuse Kachlet bestehen.
Die Referenz beinhaltet die folgenden Fachgewerke:
- Spezial- und Tiefbau einschl. Nassbaggerarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen, Böschungs- und Sohl-sicherungsarbeiten, Leitungsbauarbeiten
- Massivbau einschl. Abbruch- und Hochbauarbeiten
- Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik einschl. technischer Ausrüstung
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 300 T€ liegt.
0 Bewertungspunkte:
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Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt
Folgendes ist ein Mindeststandard:
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Vorlage von drei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Erklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigen und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2021, 2022, 2023) (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 10)
(Wichtung 20 % und Mindeststandard)
5 Bewertungspunkte: Mitarbeiteranzahl im technischen Bereich > 25
4 Bewertungspunkte: Mitarbeiteranzahl im technischen Bereich > 20
3 Bewertungspunkte: Mitarbeiteranzahl im technischen Bereich > 15
2 Bewertungspunkte: Mitarbeiteranzahl im technischen Bereich > 10
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Mitarbeiteranzahl im technischen Bereich > 7
0 Bewertungspunkte: Die Bedingungen für einen Punkt sind nicht erfüllt.
Folgendes ist ein Mindeststandard:
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Vorlage der Erklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigen und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllt.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Mindeststandard)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 6 + Nachweis)
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabekammer des Bundes -
- Vergabekammer des Bundes -
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