Ausschreibungsdetails
Das WNA Magdeburg, WNA Aschaffenburg und das WSA Donau MDK planen die Grundinstandsetzung der Schleuse, des Wehres und eines Teils der südlichen Ufermauer im Bereich der Staustufe. Im Zuge der Grundinstandsetzungen der Anlagen ist eine Beweissicherung, sowohl geodätisch, als auch nicht-geodätisch, nötig. Diese dient der Absicherung im Schadenfall. Darüber hinausgehend sind geodätische Leistungen, welche zur erfolgreichen Abwicklung der Baumaßnahme zu erbringen sind, erforderlich.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen.
Diese sind:
1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden
- von mindestens 5.000.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben:
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576 (Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576)
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften /
Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Durchführung der Beweissicherung und vermessungstechnischen Überwachung zur Bauausführung von Maßnahmen für Grundinstandsetzungen an der Staustufe Kachlet
umfasst Leistungen für die nachfolgend genannten Maßnahmen:
1. Grundinstandsetzung der Doppelschleuse Kachlet (GISK) – Südschleuse - 2025 bis 2032
2. Grundinstandsetzung der Doppelschleuse Kachlet (GISK) – Nordschleuse - 2033 bis 2038 (Optionale Leistungen)
3. Grundinstandsetzung der Ufermauer Kachlet (GUK) - 2025 bis 2027
4. Grundinstandsetzung vom Wehr Kachlet (GWK) - 2026 bis 2038 (Optionale Leistungen)
im Vertrag eine Anpassungsregel vereinbart (siehe Formblatt 602-F § 8).
Die Leistungen werden in einem Stufenvertrag vergeben. Die erforderlichen Leistungen zur Beweissicherung und Vermessung für die GI Südschleuse, sowie für die GI Ufermauer werden mit Vergabe sofort wirksam. Die Leistungen für die GI Nordschleuse und die GI Wehr stellen optionale Leistungen dar.
* Freiberufler
Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb (TnLF/T) (Formblatt 131-LF)
- A02_Informationen_zum_Datenschutz (Formblatt 323)
- A03_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A04_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L/F)
- A05_ENTWURF_GI_Staustufe_Tabelle_Verhandlungsbedarf
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- B06_Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Formblatt 140)
- B07_GI_Staustufe_Referenzen_VM_BwS
- vorläufiger Vertragsentwurf
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages/des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages/Frist zur Abgabe der Angebots in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch
Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben (Fristen) stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 10 Jahren, ab 2014 (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 9)
(Wichtung 100 % und Mindeststandard)
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Wertpunkte jeder einzelnen wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein. Wenn weniger als 3 wertbare Referenzen eingereicht werden oder sich eine Gesamtpunktzahl von 0 Punkten ergibt, sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und der Bewerber wird nicht berücksichtigt.
Als vergleichbare Teilleistungen innerhalb einer Referenz bei umfangreichen Infrastrukturprojekten werden definiert:
- für die Beweissicherung: Erstellen von Bestandsdokumentationen, Schadensgutachten, Risskartierung, Videodokumentation, Grundwasserstandsablesungen mit entsprechender Dokumentation der Ergebnisse, Maßnahmeplanerstellung
- für Vermessungsleistungen: Aufstellen von Messprogrammen, Durchführung und Auswertung von Netzmessungen (Lage und Höhe), Durchführung und Auswertung von Vermessungen zur Kontrolle von Bau- und/oder Vermessungsleistungen (Soll-/Ist-Vergleich, Lage und/oder Höhe), Geländeaufnahmen, Lageplanerstellung, Erstellen von DGM, Mengenermittlungen, Durchführung und Auswertung von Vermessungen zur Überwachung von Bewegungen und Deformationen (für Beweissicherung und/oder Bauwerksinspektion)
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung/Bauwerk
- Leistungszeitraum
- Vergleichbare Teilleistungen
- Bennenung von Ansprechpartner und Kontaktdaten des AG
- Rechnungswert des Gesamtauftrages
Bewertungsmaßstab:
5 Bewertungspunkte
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Referenz mit mindestens 3 vergleichbaren Teilleistungen je Leistungsbereich (Beweissicherung und Vermessung) sowie einem Leistungszeitraum von mehr als 5 Jahren
4 Bewertungspunkte
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Referenz mit mindestens 3 vergleichbaren Teilleistungen je Leistungsbereich (Beweissicherung und Vermessung) sowie einem Leistungszeitraum von zwischen 3 und 5 Jahren
3 Bewertungspunkte
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Referenz mit 2 vergleichbaren Teilleistungen je Leistungsbereich (Beweissicherung und Vermessung) sowie einem Leistungszeitraum von zwischen 3 und 5 Jahren
2 Bewertungspunkte
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Referenz mit 2 vergleichbaren Teilleistungen je Leistungsbereich (Beweissicherung und Vermessung) sowie einem Leistungszeitraum von weniger als 3 Jahren
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung)
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Referenz mit einer vergleichbaren Teilleistung je Leistungsbereich (Beweissicherung und Vermessung) sowie einem Leistungszeitraum von weniger als 3 Jahren
0 Bewertungspunkte:
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Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt
Folgendes ist ein Mindeststandard:
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Vorlage von drei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Mindeststandard)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 6 + Nachweis)
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabekammer des Bundes -
- Vergabekammer des Bundes -
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