Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Straße, Hausnummer:Glinkastraße 24
Postleitzahl (PLZ):10117
Ort:Berlin
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ads_2024_009
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.01.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.02.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=737394
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=737394
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
d)
Anforderungsfrist
16.01.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung.
Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) ist eine der weltweit größten und längsten laufenden multidisziplinären Panelstudien, die jährlich etwa 30.000 Menschen in rund 20.000 Haushalten befragt. Ein Hauptmerkmal des SOEP ist seine breite und diverse Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung, die es ermöglicht, langfristige Entwicklungen und Zusammenhänge repräsentativ zu untersuchen. Im Jahr 2022 wurde eine neues Fragenmodul zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen in die SOEP-Haupterhebung integriert. Dieses Fragenmodul zielt darauf ab, Diskriminierungserfahrungen der Befragten anhand der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Merkmale sowie weiterer relevanter Merkmale zu erheben.
Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, diesen neuen Datensatz auszuwerten. Dies umfasst sowohl die deskriptive Häufigkeitsauswertung von Diskriminierungserfahrungen als auch die Analyse von Zusammenhängen mit anderen Einstellungs-, sozioökonomischen, psychologischen und gesundheitsbezogenen Variablen aus der Haupterhebung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Identifikation von Mustern, Unterschieden und Überschneidungen in den Diskriminierungserfahrungen über verschiedene Bevölkerungsgruppen sowie auf der Untersuchung der Reaktionen der Befragten auf diese Erfahrungen. Dabei soll auch auf bereits vorliegende Publikationen Bezug genommen werden, wie etwa die Publikation des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den Ergebnissen der Innovationsstichprobe, die ein Pretest-Modul zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen analysiert. Ebenso soll die Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berücksichtigt werden, die wichtige Vorarbeiten zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen im SOEP liefert.
Mindestens folgende Fragen sollen auf Basis der Auswertung beantwortet werden können:
- Wie häufig werden in Deutschland in bestimmten Lebensbereichen Diskriminierungserfahrungen gemacht?
- Wer erlebt Diskriminierung entlang welcher Diskriminierungsmerkmale?
- Wer setzt sich wie gegen Diskriminierung zur Wehr? Welche soziostrukturellen, gesundheitlichen und psychologischen Faktoren beeinflussen das Reaktionsverhalten?
- Wie kann die unterschiedliche Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen erklärt werden?
- Wie hängen Diskriminierungserfahrungen mit Gesundheitsindikatoren, Stress und Wellbeing zusammen?
Die Ergebnisse dieser Auswertung sollen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den politischen Raum kommuniziert werden, um bestehende Diskriminierungsrisiken und die Vulnerabilität bestimmter Gesellschaftsgruppen in relevanten Lebensbereichen aufzuzeigen.
Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) ist eine der weltweit größten und längsten laufenden multidisziplinären Panelstudien, die jährlich etwa 30.000 Menschen in rund 20.000 Haushalten befragt. Ein Hauptmerkmal des SOEP ist seine breite und diverse Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung, die es ermöglicht, langfristige Entwicklungen und Zusammenhänge repräsentativ zu untersuchen. Im Jahr 2022 wurde eine neues Fragenmodul zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen in die SOEP-Haupterhebung integriert. Dieses Fragenmodul zielt darauf ab, Diskriminierungserfahrungen der Befragten anhand der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Merkmale sowie weiterer relevanter Merkmale zu erheben.
Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, diesen neuen Datensatz auszuwerten. Dies umfasst sowohl die deskriptive Häufigkeitsauswertung von Diskriminierungserfahrungen als auch die Analyse von Zusammenhängen mit anderen Einstellungs-, sozioökonomischen, psychologischen und gesundheitsbezogenen Variablen aus der Haupterhebung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Identifikation von Mustern, Unterschieden und Überschneidungen in den Diskriminierungserfahrungen über verschiedene Bevölkerungsgruppen sowie auf der Untersuchung der Reaktionen der Befragten auf diese Erfahrungen. Dabei soll auch auf bereits vorliegende Publikationen Bezug genommen werden, wie etwa die Publikation des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den Ergebnissen der Innovationsstichprobe, die ein Pretest-Modul zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen analysiert. Ebenso soll die Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berücksichtigt werden, die wichtige Vorarbeiten zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen im SOEP liefert.
Mindestens folgende Fragen sollen auf Basis der Auswertung beantwortet werden können:
- Wie häufig werden in Deutschland in bestimmten Lebensbereichen Diskriminierungserfahrungen gemacht?
- Wer erlebt Diskriminierung entlang welcher Diskriminierungsmerkmale?
- Wer setzt sich wie gegen Diskriminierung zur Wehr? Welche soziostrukturellen, gesundheitlichen und psychologischen Faktoren beeinflussen das Reaktionsverhalten?
- Wie kann die unterschiedliche Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen erklärt werden?
- Wie hängen Diskriminierungserfahrungen mit Gesundheitsindikatoren, Stress und Wellbeing zusammen?
Die Ergebnisse dieser Auswertung sollen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den politischen Raum kommuniziert werden, um bestehende Diskriminierungsrisiken und die Vulnerabilität bestimmter Gesellschaftsgruppen in relevanten Lebensbereichen aufzuzeigen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin, deutschlandweit
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 09.01.2025,12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 09.01.2025,12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
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