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Ausschreibungsdetails

Geländererneuerung an den Brücken Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560

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13.12.2024

27.01.2025 09:59

27.01.2025 09:59

813W0325B001

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal

13.12.2024 10:06

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Straße, Hausnummer: Greyerstr. 12
Postleitzahl (PLZ): 29525
Ort: Uelzen
Telefon: +49 581 90791313
Telefax: +49 581 90791177

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 813W0325B001

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

29525 Uelzen, 29553 Bienenbüttel, 21337 Lüneburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßenbrückenanlagen Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560. Auf Grund von diversen Schäden und das Nichteinhalten von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsicherung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwegen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen.
Für die sechs Brücken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Monta-gematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und mit einer Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen.
An den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Auf den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimses und auf den Flügelwänden eingelassen, die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen.
Das bestehende Stahl Füllstabgeländer auf der Brücke 559 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Die auf den Kappen und auf den Flügelwänden einbetonierten Geländerpfosten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen.
Die Füllstabgeländer aus Stahl auf den Brückenbauwerken Nr. 540 und Nr. 541 sind zu demontieren und zu entsorgen. Die Geländerpfosten der Brücke 540 und 541 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims befestigt, diese Fußplatten einschließlich der Verankerungen sind zu demontieren und die Bohrungen der Fußplattenverankerung sind mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der Demontage der Geländer Beschädigungen der Betonfläche entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen.
Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Der jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Die Verkehrsführung für Fußgänger ist mit entsprechender Verkehrssicherung durch die einzelnen Baustellenabschnitte zu führen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 540 und 556 ist auf Grund der notwendigen Vollsperrungen während der Maßnahme umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 538, 541, 559 und 560 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung vorgesehen. Die Treppen an den Brücken zu den Betriebswegen sind zu sperren. Der Zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort ist pro Brücke mit 5 Werktage vorgesehen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu erstellen) innerhalb von 5 Monaten nach untenstehender Frist für den Ausführungsbeginn, spätestens am letzten Werktag des Monats.
Weitere Fristen
Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 14 Kalendertage nach Zugang des Auftragsschreibens.

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
27.01.2025 - 09:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.02.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

100 % Preis

t)
Geforderte Sicherheiten

Vertragserfüllungsbürgschaft und Mängelansprüchebürgschaft, siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
siehe Datei "6_333a-B Eigenerklärung.pdf"
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de


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