Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Für die sechs Brücken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Monta-gematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und mit einer Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen.
An den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Auf den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimses und auf den Flügelwänden eingelassen, die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen.
Das bestehende Stahl Füllstabgeländer auf der Brücke 559 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Die auf den Kappen und auf den Flügelwänden einbetonierten Geländerpfosten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen.
Die Füllstabgeländer aus Stahl auf den Brückenbauwerken Nr. 540 und Nr. 541 sind zu demontieren und zu entsorgen. Die Geländerpfosten der Brücke 540 und 541 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims befestigt, diese Fußplatten einschließlich der Verankerungen sind zu demontieren und die Bohrungen der Fußplattenverankerung sind mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der Demontage der Geländer Beschädigungen der Betonfläche entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen.
Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Der jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Die Verkehrsführung für Fußgänger ist mit entsprechender Verkehrssicherung durch die einzelnen Baustellenabschnitte zu führen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 540 und 556 ist auf Grund der notwendigen Vollsperrungen während der Maßnahme umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 538, 541, 559 und 560 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung vorgesehen. Die Treppen an den Brücken zu den Betriebswegen sind zu sperren. Der Zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort ist pro Brücke mit 5 Werktage vorgesehen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100 % Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de