Ausschreibungsdetails
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung und Inspektion von RLT
•Wartung von Brandschutzklappen
•Wartung Volumenstromregler
•Hygienische Prüfung
•Filterwechsel im Rahmen der Wartung (betrifft Bundessortenamt Hannover)
•Wartung und Inspektion der Sicherheits-Überdrucklüftungsanlage (betrifft Eisenbahn-Bundesamt Hannover)
•Prüfung Sicherheits-Überdrucklüftungsanlage (betrifft Eisenbahn-Bundesamt Hannover)
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
•Notdienst/Bereitschaftsdienst
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Keilriemenwechsel bei Auffälligkeiten
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen vereinbart
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•Insgesamt 26 RLT-Anlagen im Bundessortenamt und 9 Anlagen (inkl. SÜLA) im Eisenbahnbundesamt.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung und Inspektion von RLT
•Wartung von Brandschutzklappen
•Wartung Volumenstromregler
•Hygienische Prüfung
•Filterwechsel im Rahmen der Wartung (betrifft Bundessortenamt Hannover)
•Wartung und Inspektion der Sicherheits-Überdrucklüftungsanlage (betrifft Eisenbahn-Bundesamt Hannover)
•Prüfung Sicherheits-Überdrucklüftungsanlage (betrifft Eisenbahn-Bundesamt Hannover)
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
•Notdienst/Bereitschaftsdienst
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Keilriemenwechsel bei Auffälligkeiten
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen vereinbart
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•Insgesamt 26 RLT-Anlagen im Bundessortenamt und 9 Anlagen (inkl. SÜLA) im Eisenbahnbundesamt.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
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1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist be-rechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Der AN muss mindestens 14 Tage vor Betreten der Liegen-schaft seine Mitarbeiter mit persönlichen Daten (Name, Vorname ggfs. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift) bei der BImA anmelden. Der konkrete Ansprechpartner der AG wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
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2. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Ein-zelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach aus-drücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Weitere zusätzliche Informationen:
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab über den nachfolgenden Kontakt zu vereinbaren:
•Herr Dariusz Hostmann, E-Mail: dariusz.hostmann@bundesimmobilien.de
Ortsbesichtigungen können nur vom 20.01.2025 bis 23.01.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen spätestens bis zum 16.01.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeun-terlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 30.01.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartungsleistungen an raumlufttechnischen Anlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Nachweis: Zertifizierung gem. VDI 6022, Kategorie A oder B
•Nachweis: Fachunternehmensbescheinigung (zugelassene, zertifizierte Fachfirma)
•Nachweis: Sachkunde zur Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen (Sachkundenachweis)
•Nachweis: Elektrotechnische Fachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) oder Nachweis der Prüferfahrung der mit der Prüfung betrauten Person
•Nachweis: Befähigte Person gem. TBRS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über die ausgeschriebene Leistungsart „Wartungsleistungen an raumlufttechnischen Anlagen“ aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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