Ausschreibungsdetails
- die technische Betriebsführung, insbesondere Wartung und Inspektion der Wärmeerzeugung und Wärmeversorgung;
- das Störungsmanagement für die Wärmeerzeugungs- und -versorgungsanlagen, das Niederspannungs- und Trinkwassernetz und auf dem Standort der Bundespolizei sowie des Ankerzentrums in Bamberg.
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Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
1. Start-Up-Phase: Beginn mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 21.04.2025;
2. Regelbetrieb: Beginn 01.07.2025
Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst für die Wärmeerzeugungs-/versorgungsanlagen, die Niederspannungsleitungen und das Wasserrohrnetz.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, DIN 12170 den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 und den einschlägigen Regeln der VDI, insbesondere VDI 2035 zu erbringen, d. h. alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien usw. sind ebenso zu beachten wie anerkannte Regeln der Technik. Der AN ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
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Notwendige Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Diese Regelung umfasst Eigen- sowie Unterauftragnehmerleistungen.
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Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen und überwachungsbedürftigen Anlagen.
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Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
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Leistungsumfang des technischen Managements der Wärmeversorgung und -erzeugung:
Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme einschließlich ihrer Teile, Komponenten und Funktionseinheiten, die im Leistungsverzeichnis benannt sind, zu betreiben und Instand zu halten. Das umfasst folgende Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) für das Heizwerk
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichte/Dokumentation
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- EDV
Sonstige Leistungen:
- Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
Die Leistungen sind mit den Preisen der LV-Positionen abgegolten. Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen.
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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2) Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben und kann vom 15.01.2025 bis 04.02.2025 durchgeführt werden. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 13.01.2025 um 15 Uhr. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage C-03) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss per E-Mail an Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de verbindlich angekünigt werden. Dabei sind maximal zwei Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes, Geburtsdatums, der Firma und einer Telefonnummer anzumelden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Anfragen sind bis spätestens am 27.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Zutritt zum Standort: Für das eingesetzte Personal besteht zurzeit keine Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz-SÜG). Es besteht die Möglichkeit, dass aktuelle Ereignisse dazu führen, dass das eingesetzte Personal des AN bzw. der Unterauftragnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden muss.
Zutritt zum Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei:
Den Mitarbeitern des ANs sowie den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Zutritt zu dem von der Bundespolizei genutzten Liegenschaftsteil nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs.5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine eigenen Mitarbeiter sowie die eingesetzten Mitarbeiter der von ihm beauftragten Unterauftragnehmern spätestens zwei Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Zutritt zum Ankerzentrum Bamberg und Heizwerk 7667:
Der AN benennt namentlich diejenigen Personen, die im Rahmen der technischen Betriebsführung Zutritt zum Ankerzentrum Bamberg erhalten sollen (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort). Der AN legt für diese Personen jeweils ein polizeiliches Führungszeugnis vor. Beim Zutritt zum Ankerzentrum Bamberg haben diese Personen am Zufahrtstor dem Wachdienst einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen bzw. zu hinterlegen. Anhand des amtlichen Lichtbildausweises gleicht der Wachdienst die Identität der Personen mit den hinterlegten Daten ab.
Der AN teilt bei Vertragsbeginn der Leitung des Ankerzentrums Oberfranken sowie dem Wachdienst schriftlich mit, welche Unterauftragnehmer/ er in die Erledigung der technischen Betriebsführungsaufgaben einbezieht. Das Ankerzentrum Oberfranken behält sich ausdrücklich vor, auch von den Mitarbeitern der vom AN benannten Unterauftragnehmer jeweils ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen.
Weiterhin behält sich die Leitung des Ankerzentrums Oberfranken ausdrücklich vor, einzelnen Personen des ANs oder dessen Unterauftragnehmern den Zutritt zum Ankerzentrum Bamberg zu verweigern, wenn aufgrund des Inhaltes des polizeilichen Führungszeugnisses zu vermuten ist, dass ihre Anwesenheit auf dem Gelände des Ankerzentrums Oberfranken zu Nachteilen für die Bewohner, Mitarbeiter oder das Zusammenleben führen kann.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €;
Sach- und Vermögensschäden mit Deckungszusage durch den Versicherer für Schäden aus Abwässern, Leitungsschäden, elektrische Schäden): mindestens 2 Mio. €;
Obhut- und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch das Abhandenkommen
von Sachen: mindestens 500.000 €;
Schlüsselschäden mindestens 100.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
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- Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- das Unternehmen spätestens zu Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
-- dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge, Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
-- die mit der Dienstleistung beauftragten Mitarbeiter über eine besondere fachliche Eignung (Anlagenmechaniker im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik oder gleichwertig) verfügen.
-- für das Betreiben von Wärmeanlagen (Erzeugung u. Versorgung) inkl. Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen (vergleichbarer bezüglich Größe/Leistung d. Heizwerkes: bis 24 MW und Länge des Wärmenetzes ca. 6450 m) qualifiziertes, erfahrenes Fachpersonal auf dem Standort eingesetzt wird.
-- folgende Zertifikate und Fachbetriebszulassungen nachgewiesen werden bzw. spätestens zu Beginn der Start-Up-Phase vorliegen.
---Nachweis für den sicheren Betrieb von gasbefeuerten Dampfkesseln in Form einer Ausbildung/Qualifizierung zum Kesselwärter oder vergleichbar
--- Verantwortlichen nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Elektrofachkraft)
--- Schriftlicher Nachweis zur Schaltberechtigung bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
--- Verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
Die Nachweise zu den oben genannten Zertifikaten/Fachbetriebszulassungen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:
Zutritt zum Standort:
Für das eingesetzte Personal besteht zurzeit keine Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz-SÜG).
Es besteht die Möglichkeit, dass aktuelle Ereignisse dazu führen, dass das eingesetzte Personal des AN bzw. der Unterauftragnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden muss.
In diesem Fall verpflichtet sich der AN, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der AG kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. Die AG wird den AN bei entsprechender Erfordernis kurzfristig informieren.
- Erklärung, dass das Unternehmen hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü1, Ü2 oder Ü3) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge tragen wird.
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- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
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- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen
pro Leistungsart Betreiben von gasbetriebenen Wärmeanlagen (Erzeugung u. Versorgung) inkl. Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen
von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers
Art des Referenzobjektes
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
Jährlicher Leistungsumfang (in Bezug auf die Kostengruppen nach DIN 276),
Leistungszeitraum,
Größe/Leistung d. Heizwerkes in MW und Länge des Wärmenetzes in m,
Leistungsart,
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten AN,
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag eine Größe/Leistung des Heizwerkes von bis zu 24 MW hat.
- Für die jeweilige Referenz muss das Vertragsverhältnis innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 12 Monate bestanden haben.
Preis: 65 % und Konzept: 35 %
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Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Gesamtkonzept, maximal 35 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 65 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ entscheidet das Los.
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Das Wertungskriterium Preis wird durch folgende Bestandteile bestimmt:
Betreiben - Warten, Inspizieren, Prüfen (LV-Abschnitte 1 bis 5): 40%
Dokumentation (LV-Abschnitt 5): 10%
Störungsmanagement (LV-Abschnitt 7): 10%
Stundenverrechnungssätze (LV-Abschnitte 8.1.10-8.1.70) : 5%
Zum Zweck der Wertung erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis die maximale Punktzahl, d. h.
a) 40 Punkte für Bestpreis Betreiben
b) 10 Punkte für Bestpreis Dokumentation
c) 10 Punkte für Bestpreis Störungsmanagement
d) 5 Punkte für Bestpreis Summe Stundenverrechnungssätze
Die anderen Angebote werden in absteigender Punktzahl jeweils im Verhältnis zum niedrigsten Angebot (= Bestpreis) gewertet, indem der niedrigste
geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40 bzw. jeweils 10 und 5 multipliziert wird.
Zum Beispiel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 40 Pkt. / Preis des jeweiligen Angebots
Preis: 65 % und Konzept: 35 %
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Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Gesamtkonzept, maximal 35 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 65 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ entscheidet das Los.
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Hinweise Konzept/Teilkonzept:
Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.
Die Bieter haben mit dem Angebot folgende Teilkonzepte, die Bestandteil des Gesamtkonzepts sind, einzureichen und zu erläutern:
- Personalkonzept (Gewichtung: 15 %)
- Störungsmanagementkonzept (Gewichtung: 20 %)
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläu-tern (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 2 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
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Teilkonzept Personal:
Der Bieter soll zu folgenden Inhalten erläuternd Auskunft geben:
- Weiterbildung des eingesetzten Personals
- Personaleinsatz (Qualifikation, auftragsbezogene Organisationsstruktur, Ansprechpartner, Kommunikation des Personals vor Ort)
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Teilkonzept Störungsmanagement:
Bieter soll zu folgenden Inhalten erläuternd Auskunft geben:
- Form der Störungsannahme und Bearbeitung (von Störmeldung bis Fertigmeldung u. a. mit Aussagen zu Geräten/Maschinen, AN-Personal sowie Unterauftragnehmern)
- Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten
unter Einbeziehung der Reaktionszeiten anhand eines Bruchs einer Wärmeversorgungsleitung erklären
- Havariefall
Darstellung des Notfallmanagements bei einem Brand im Heizwerk in der Winterperiode
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Die Konzepte werden Bestandteil des Vertrages.
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Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (35 %) ein.
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Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit den entsprechenden Punkten des jeweiligen Teilgewichtsprozentsatzes multipliziert und durch 10 dividiert.
Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden abschließend addiert.
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Der der Wertung der Teilkonzepte zugrundeliegende Bewertungsschlüssel
ist der Anlage A-03-Wertung-Zuschlagskriterien zu entnehmen.
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