Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO
Straße, Hausnummer:Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl (PLZ):07381
Ort:Pößneck
Telefon:+49 3647 441756
E-Mail: e.mueller@zaso-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2024-0230-ZASO
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.01.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.01.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736853
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736853
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.01.2025 - 14:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Grundaufgaben:
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbau-baren Abfällen (Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wertstoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten.
Erweiterte Leistungen:
Da sich im Gebiet des Wertstoffhofs keine Annahmemöglichkeit für Bauschutt/Baustellenmischabfall befindet, ist als privatwirtschaftliche Leistung gegen Entgelt die Annahme von kostenpflichtigen Kleinmengen bis maximal 1 m³ je Fraktion und Anlieferung aus privaten Haushaltungen zu gewährleisten.
Als zusätzlicher Dienstleistung soll die Annahme von Motorradreifen, PKW-Reifen mit und ohne Felge auf privatwirtschaftlicher Basis aus privaten Haushaltungen angeboten werden.
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbau-baren Abfällen (Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wertstoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten.
Erweiterte Leistungen:
Da sich im Gebiet des Wertstoffhofs keine Annahmemöglichkeit für Bauschutt/Baustellenmischabfall befindet, ist als privatwirtschaftliche Leistung gegen Entgelt die Annahme von kostenpflichtigen Kleinmengen bis maximal 1 m³ je Fraktion und Anlieferung aus privaten Haushaltungen zu gewährleisten.
Als zusätzlicher Dienstleistung soll die Annahme von Motorradreifen, PKW-Reifen mit und ohne Felge auf privatwirtschaftlicher Basis aus privaten Haushaltungen angeboten werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Neustadt an der Orla und näherer Umgebung
07806
07806
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.02.2025 -31.12.2025
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung, für Aufträge mit dem Gesamtbruttoauftragswert (vertragliche Grundlaufzeit ohne Verlängerungsoption) ab 50.000,00 Euro, eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheitsleistung entsprechend § 18 VOL/B in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe von 5% (auf Tausend auf- oder abgerundet) des für den Vertragszeitraum geltenden Bruttoauftragswertes (errechnet aus der gebotenen Jahrespauschale zzgl. Umsatzsteuer für 2 Jahre vertragliche Grundlaufzeit ohne Verlängerungsoption) zu übergeben.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
-Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
-Eigenerklärung kommunaler und sonstiger Auftraggeber
-Nachunternehmerleistungen
-Bietergemeinschaft
- Betriebshaftpflicht
-Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes
-Auszug aus Gewerbezentralregister
-Auszug aus Handelsregister
-Eigenerklärung kommunaler und sonstiger Auftraggeber
-Nachunternehmerleistungen
-Bietergemeinschaft
- Betriebshaftpflicht
-Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes
-Auszug aus Gewerbezentralregister
-Auszug aus Handelsregister
12.
Zuschlagskriterien
Preis (100 %)
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