Ausschreibungsdetails
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus für die Liegenschaft WE 139018 Zollkriminalamt (ZKA) / Hauptzollamt (HZA) - Kopernikusstraße 76 in 15236 Frankfurt (Oder) besondere Bedingungen wie folgt:
Das von der Auftragnehmerin auf der vorgenannten vertragsgegenständlichen Liegenschaft eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive einfache Sicherheitsüberprüfung (sog. Ü1) gem. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage A-04.2), sowie auf die allgemeinen Hinweise (Anlage A-04.1) und auf die Ausfüllanleitung (Anlage A-04.3).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, direkt nach Zuschlagserteilung innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den vertragsgegenständlichen Liegenschaften erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig durchschnittlich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Durchführung des Winterdienstes für 2 Zollliegenschaften in Frankfurt (Oder) teilweise mit SÜ1 Erfordernis, Brandenburg
WINTERDIENST - WE 106877: HZA / ZFA / FKS - Kopernikusstraße 24-28 in 15236 Frankfurt (Oder):
Reinigung der öffentlichen befestigten Flächen mit Fugen ca. 5.333 qm
Reinigung der nicht öffentlichen befestigten Flächen mit Fugen ca. 11.911 qm
Reinigung der nicht öffentliche befestigte Flächen ohne Fugen ca. 2.254 qm
BEDARFSLEISTUNG:
Schneeabfuhr: Verladung inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Räumschnees ca. 200 m³
Streugutbehälter: Wiederauffüllung Streugutbehälter mit Streusplitt (Volumen ca. 550l pro Stück) ca. 550 kg
Zusätzliche Streugutentfernung inkl. fachgerechte Verwertung: maschinell ca. 19.000 qm und manuell ca. 500 qm.
WINTERDIENST - WE 139018: ZKA / HZA - Kopernikusstraße 76 in 15236 Frankfurt (Oder)
Reinigung der öffentlichen Flächen ca. 178,5 qm
Reinigung der nichtöffentlichen Flächen ca. 1.663,80 qm
BEDARFSLEISTUNG:
Zusätzliche Streugutentfernung inkl. fachgerechte Verwertung: maschinell ca. 1.800 qm und manuell ca. 50 qm.
Abweichender Leistungsbeginn WE 139018: 01.11.2025
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus für die Liegenschaft WE 139018 Zollkriminalamt (ZKA) / Hauptzollamt (HZA) - Kopernikusstraße 76 in 15236 Frankfurt (Oder) besondere Bedingungen wie folgt:
Das von der Auftragnehmerin auf der vorgenannten vertragsgegenständlichen Liegenschaft eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive einfache Sicherheitsüberprüfung (sog. Ü1) gem. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage A-04.2), sowie auf die allgemeinen Hinweise (Anlage A-04.1) und auf die Ausfüllanleitung (Anlage A-04.3).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, direkt nach Zuschlagserteilung innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den vertragsgegenständlichen Liegenschaften erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig durchschnittlich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 100.000 € und Schlüsselschäden 50.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Winterdienst), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Winterdienst von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Gewichtung: 100 %
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