1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Informationsreisen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 2. TrancheBeschreibung: Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.Kennung des Verfahrens: 3caf3931-c85f-4464-8bf5-582a91a20292Interne Kennung: 414-12.1-2025/2 IFRVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeSchwere Verfehlung: Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Los 1 - Saudi-ArabienBeschreibung: Informationsreise für Einkaufspersonal und Multiplikatoren aus Saudi-Arabien zum Thema Sport-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsindustrie mit Blick auf Mega-Events / Infrastruktur wie die EXPO 2030, WM 2034 u.ä.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.Interne Kennung: 414-12.1-2025/2 IFR - Los 1
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 75110000Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 12MonatLaufzeit: 12
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bietende haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: - Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: - Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte,
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bietenden / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfangenden,
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden,
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projektes in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung auf noch zumindest eine weitere, fest angestellte Person zugreifen kann.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität des UmsetzungskonzeptBeschreibung: 70Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: 30Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: 30
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=736310
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 05/02/202523:59 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 06/02/202507:00 +01:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Identifikationsnummer: 991-01692-22Abteilung: Referat 414Ort: EschbornPostleitzahl: 65760NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandKontaktstelle: Referat 414E-Mail: mep@bafa.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: http://www.bafa.deRollen dieser Organisation:Beschaffer
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: 022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228-94990Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 028b11cb-94e3-418c-a59e-31fd95c43be3-02Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 69534b82-b0fc-46bd-9761-fea43d9f76b3- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/202400:00 +01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung