Ausschreibungsdetails
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
- ca. 760 m Regenwasserleitungen aus PE mit Isolierung gegen Tauwasserbildung, DN 100 bis 250
- ca. 140 m Abwasserrohrleitungen aus PP DN 40 bis DN 100
- Installation von
• 12 St WC- Anlagen in Vorwandmontage
• 1 St. WC- Anlage, barrierefrei im Vorwandmontage
• 4 St. Urinalanlage in Vorwandmontage
• 9 St. Waschtischanlagen in Vorwandmontage
• 1 St. Waschtischanlage, barrierefrei in Vorwandmontage
• 9 St. Duschanlagen
• 20 St. elektrische Durchlauferhitzer 3,5 kW bis 24 kW für dezentrale Warmwasserbereitung
- ca. 630 m Trinkwasserrrohrleitungen aus Edelstahl mit Isolierung, DN 12 bis DN 32
Errichtung der Heizungsanlage des Gebäudes
- Fernwärme- Hausanschlussstation indirekt, 310 kW, 1 Heizkreis DN 65
- Pufferspeicheranlage 750 Liter
- Heizungsverteiler, Durchsatz bis 20 m³/h mit 3 Heizgruppen DN 32 bis DN 65
- Druckhaltung/ Membranausdehnungsgefäß 250 l mit Nachspeiseeinrichtung und Speisewasseraufbereitung
- 8 St. Heizungsumwälzpumpen sowie diverse Heizungsarmaturen
- ca. 200 m Nahtloses Stahlrohr schwarz, DN 15 bis DN 80, isoliert
- ca. 1.100 m Präzisionsstahlrohrleitungen verzinkt, isoliert und unisoliert, DN 12 bis DN 65
- ca. 900 m Mehrschichtverbundrohr, Durchm. 16 mm bis 26 mm, Verlegung im Fußboden
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Es ist Bestandteil des
Formularsatzes „210_EU_ohne_Lose-TVergG LSA.pdf“ und befindet sich
in der soeben genannten PDF-Datei auf den Seiten 18 bis 20. Eine
inhaltsgleiche Fassung des Formblatts 124 (jedoch ohne auftraggeberseitige
Voreintragungen zu Maßnahmennummer, Vergabenummer, Vergabeart,
Baumaßnahme und Leistung) kann hier direkt aufgerufen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124_Stand_2019.pdf
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten
dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Es ist Bestandteil des
Formularsatzes „210_EU_ohne_Lose-TVergG LSA.pdf“ und befindet sich
in der soeben genannten PDF-Datei auf den Seiten 18 bis 20. Eine
inhaltsgleiche Fassung des Formblatts 124 (jedoch ohne auftraggeberseitige
Voreintragungen zu Maßnahmennummer, Vergabenummer, Vergabeart,
Baumaßnahme und Leistung) kann hier direkt aufgerufen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124_Stand_2019.pdf
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten
dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Es ist Bestandteil des
Formularsatzes „210_EU_ohne_Lose-TVergG LSA.pdf“ und befindet sich
in der soeben genannten PDF-Datei auf den Seiten 18 bis 20. Eine
inhaltsgleiche Fassung des Formblatts 124 (jedoch ohne auftraggeberseitige
Voreintragungen zu Maßnahmennummer, Vergabenummer, Vergabeart,
Baumaßnahme und Leistung) kann hier direkt aufgerufen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124_Stand_2019.pdf
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten
dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens
250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für
Mängelansprüche (§ 17 VOB/B): Die Sicherheit für Mängelansprüche
beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der
Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
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