Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Willi-Brundert-Straße 14
Postleitzahl (PLZ): 06132
Ort: Halle (Saale)
Telefon: 0345-5484-0
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24/S/0381/HAL
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.02.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.03.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=735034
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=735034
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.02.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ausbaukontrollen an 120 zu ersetzenden Grundwassermessstellen mittels geophysikalischen Verfahren sowie Kamerabefahrung
b)
CPV-Codes
Geophysikalische Untersuchungen (71351710-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Land Sachsen-Anhalt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
02.05.2025 - 31.12.2028
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch den Eintrag in
ein Präqualifikationsverzeichnis mit Angebotsabgabe. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Einsatz präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen. Bei Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen für diese ebenfalls die jeweilige "Eigenerklärung zur Eignung"
abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
........................................................................................................
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
............................................................................................
In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz
Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt)
einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und
Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern
und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-
Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern
und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-
Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit
die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise
form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA
widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte
Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis maximal 5
Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form
vorzulegen.
+ Ein Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen,
soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8
Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das
Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach
dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer
erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und
Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht
werden.
ein Präqualifikationsverzeichnis mit Angebotsabgabe. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Einsatz präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen. Bei Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen für diese ebenfalls die jeweilige "Eigenerklärung zur Eignung"
abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
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In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz
Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt)
einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und
Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
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Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern
und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-
Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern
und NUN
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Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-
Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit
die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise
form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA
widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte
Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis maximal 5
Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form
vorzulegen.
+ Ein Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen,
soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8
Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das
Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach
dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer
erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und
Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht
werden.
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium bei dieser Ausschreibung ist der Preis.
14.
Sonstige Angaben
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Achtung:
Aufgrund von Betriebsruhe können in der Zeit vom 21.12.2024 bis 06.01.2025 keine
Teilnehmerfragen beantwortet werden.
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Achtung:
Aufgrund von Betriebsruhe können in der Zeit vom 21.12.2024 bis 06.01.2025 keine
Teilnehmerfragen beantwortet werden.
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