Ausschreibungsdetails
Mit dem Neubau des BIZ am Reichstagsgebäude (RTG) sollen eine adäquate Besucherbetreuung ermöglicht und gleichzeitig die Informationsangebote für Besucher des Reichstagsgebäudes verbessert werden. Er ersetzt die westlich vor dem RTG gelegene Sicherheits-Containeranlage, die aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen provisorisch errichtet wurde. Das BIZ befindet sich südlich der Scheidemannstraße und ist mit einem Verbindungsbauwerk, das unter der Scheidemannstraße liegt, an das RTG angebunden. Gleichzeitig mit dem BIZ wird eine UKZ zur Versorgung des RTG unterhalb des Platzes der Republik errichtet.
Für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme BIZ|UKZ ist im Vorfeld u.a. die Errichtung eines Zentralen Eingangsbereichs für Besucher (ZEB) als temporäre Containeranlagen erforderlich.
Zur Vorbereitung des Baufelds Nord für das unterirdische Verbindungsbauwerk und die UKZ ist es erforderlich, den bisher bestehenden Sicherheitskontrollcontainer (SKC) vor dem RTG durch eine neue Containeranlage an der Paul-Löbe-Allee zu ersetzen.
Bauherrin des ZEB ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die das Gebäude zur Nutzung durch die Bundestagsverwaltung (BTV) errichtet und betreibt.
Der Standort des ZEB liegt auf dem Platz der Republik, Flurstück 378 der Gemarkung Tiergarten, Flur 53. Ein Teilbereich des Gebäudes, der sogenannte "Löwengang", erstreck sich auf der nördlich angrenzenden Verkehrsfläche (Flurstück 430). Beide Grundstücke befinden sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts des Bezirks Berlin-Mitte.
Der neu zu errichtende ZEB dient während der Arbeiten zum BIZ der Sicherheitskontrolle der Besucherinnen und Besucher des Deutschen Bundestages, die Zutritt zum RTG suchen, um an den verschiedenen Angeboten des Besucherdienstes (Besuchergruppen von Abgeordneten, Besuch Plenum, Führungen etc.) teilzunehmen und/oder die Dachterrasse und die Kuppel sowie das Dachgartenrestaurant besuchen wollen und ersetzt die bestehenden Anlagen an der Scheidemannstraße, die sich im zukünftigen Baufeld der UKZ für das RTG befinden. In der Umgebung des ZEB werden außerdem Container für einen Ticketaußenschalter (TAS) sowie für WC-Anlagen für Besucher (BWC) errichtet. Die Container ZEB, TAS und BWC sind nicht Teil dieser Leistung.
Leistungsumfang (Kurzfassung):
Herrichten von ca. 2000 m² öffentlicher Grünfläche für die Errichtung der Containeranlage und von Freianlagen,
Errichtung von Technische Anlagen in Freianlagen (u.a. Hausanschlüsse, Rigole, Wegebeleuchtung) und deren Wartung,
ca. 865 m² Pflasterarbeiten,
Errichtung einer Schrankenanlage und deren Wartung.
(weitere Details siehe in den Vergabeunterlagen "Anlage 02 Leistungsprogramm")
(http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Planungsunterlagen (Anlage 3 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „VOEK 584-24“) einzureichen.
(2) Der Vordruck "Teilnahmeantrag" (Stufe 1) und „Angebotsschreiben“ (Stufe 2) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die
Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt "aus Anlage 5" in gleicher Form einzureichen.
(3) Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage 5 „Formblätter Teilnahmeantrag“ sind, spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ausgeschlossen.
(5) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen
die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(6) Zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Frist zur Einreichung der zusätzlichen Auskünfte: siehe Verfahrensleitfaden mit Bewerbungsbedingungen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
(7) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(8) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Mit dem Neubau des BIZ am Reichstagsgebäude (RTG) sollen eine adäquate Besucherbetreuung ermöglicht und gleichzeitig die Informationsangebote für Besucher des Reichstagsgebäudes verbessert werden. Er ersetzt die westlich vor dem RTG gelegene Sicherheits-Containeranlage, die aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen provisorisch errichtet wurde. Das BIZ befindet sich südlich der Scheidemannstraße und ist mit einem Verbindungsbauwerk, das unter der Scheidemannstraße liegt, an das RTG angebunden. Gleichzeitig mit dem BIZ wird eine UKZ zur Versorgung des RTG unterhalb des Platzes der Republik errichtet.
Für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme BIZ|UKZ ist im Vorfeld u.a. die Errichtung eines Zentralen Eingangsbereichs für Besucher (ZEB) als temporäre Containeranlagen erforderlich.
Zur Vorbereitung des Baufelds Nord für das unterirdische Verbindungsbauwerk und die UKZ ist es erforderlich, den bisher bestehenden Sicherheitskontrollcontainer (SKC) vor dem RTG durch eine neue Containeranlage an der Paul-Löbe-Allee zu ersetzen.
Bauherrin des ZEB ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die das Gebäude zur Nutzung durch die Bundestagsverwaltung (BTV) errichtet und betreibt.
Der Standort des ZEB liegt auf dem Platz der Republik, Flurstück 378 der Gemarkung Tiergarten, Flur 53. Ein Teilbereich des Gebäudes, der sogenannte "Löwengang", erstreck sich auf der nördlich angrenzenden Verkehrsfläche (Flurstück 430). Beide Grundstücke befinden sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts des Bezirks Berlin-Mitte.
Der neu zu errichtende ZEB dient während der Arbeiten zum BIZ der Sicherheitskontrolle der Besucherinnen und Besucher des Deutschen Bundestages, die Zutritt zum RTG suchen, um an den verschiedenen Angeboten des Besucherdienstes (Besuchergruppen von Abgeordneten, Besuch Plenum, Führungen etc.) teilzunehmen und/oder die Dachterrasse und die Kuppel sowie das Dachgartenrestaurant besuchen wollen und ersetzt die bestehenden Anlagen an der Scheidemannstraße, die sich im zukünftigen Baufeld der UKZ für das RTG befinden. In der Umgebung des ZEB werden außerdem Container für einen Ticketaußenschalter (TAS) sowie für WC-Anlagen für Besucher (BWC) errichtet. Diese Container sind nicht Teil dieser Leistung. Lediglich das Umsetzen des TAS von seinem temporären (aktuellen) Standort zu einem neuen Standort, einschließlich Vorbereitung der Fläche, ist Bestandteil dieser Leistung.
Leistungsumfang (Kurzfassung)
Herrichten von ca. 2000 m² öffentlicher Grünfläche für die Errichtung der Containeranlage und von Freianlagen
Technische Anlagen in Freianlagen (u.a. Hausanschlüsse, Rigole, Wegebeleuchtung)
ca. 865 m² Pflasterarbeiten
Schrankenanlage und Wartung
(weitere Details siehe in den Vergabeunterlagen "Anlage 02 Leistungsprogramm_ZEB" )
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt (Außnahme siehe unten (1a), vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
(http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Planungsunterlagen (Anlage 3 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „VOEK 584-24“) einzureichen.
(2) Der Vordruck "Teilnahmeantrag" (Stufe 1) und „Angebotsschreiben“ (Stufe 2) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die
Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt "aus Anlage 5" in gleicher Form einzureichen.
(3) Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage 5 „Formblätter Teilnahmeantrag“ sind, spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ausgeschlossen.
(5) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen
die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(6) Zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Frist zur Einreichung der zusätzlichen Auskünfte: siehe Verfahrensleitfaden mit Bewerbungsbedingungen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
(7) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(8) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
2. Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Eigenerklärung Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers zu Russland
4. Eigenerklärung § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
4. Falls zutreffend: Erklärung Bewerbergemeinschaft
5. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter das Formblatt aus Anlage 5 auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Formblatt aus Anlage 5)
5. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Formblatt aus Anlage 5)
2. Erklärung über den Umsatz
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 10 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2 fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 - Formblatt 8).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Bereich Außenanlagen: EUR 800.000,00 brutto.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.1 - Kriterium zum Zugang zur nächsten Stufe).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2. Angaben zu den technischen Fachkräften
3. Referenzen
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgenden Bereichen:
Durchschnittlich mind. 7 Mitarbeiter (VZÄ) die mit Bauleistungen im Bereich Außenanlagen beschäftigt sind,
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Planungsgemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.1 - Kriterium zum Zugang zur nächsten Stufe).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Angabe der technischen Fachkräfte
Eigenerklärung bzgl. des einzusetzenden Projektleiters, wobei der Projektleiter namentlich festgelegt werden muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Nachweis durch Einreichung eines tabellarischen Lebenslaufs und des Abschlusses der beruflichen Qualifikation) im Bereich:
Bau von Außenanlagen,
verfügen muss.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.2).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Geeignete Referenzen
Zugelassen sind Referenzprojekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Referenzen in den zwei Hauptleistungsbereichen
Es sind jeweils mindestens zwei Unternehmensreferenzen pro Los einzureichen, die den Mindestanforderungen entsprechen.
Mindestanforderungen an Referenzen:
Neubau von befestigten Flächen von mind. 500 m² im Bereich innerstädtischer Parkanlagen mit Anschluss an Bestandsflächen,
Fertigstellung zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in der hiesigen Ausschreibung,
Projektvolumen von mind. 200.000 EUR brutto (KG 500) pro Referenz,
Ergänzend steht es dem Bewerber frei, zusätzliche Angaben zu machen. Deren Umfang soll zwei .ppt-Charts oder eine DIN A4-Seite je Referenz nicht überschreiten.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.2 - Kriterium zum Zugang zur nächsten Stufe).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Die Angebotene Preise werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 600 Wertungspunkte erreichbar.
Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Wertungspunkte von der Maximalpunktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.
(Beispiel: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Wertungspunkte, d.h. 540 Punkte)
- siehe auch in den Vergabeunterlagen: "Verfahrensleitfaden_VLF+Bewerbungsbedingungen)
Bei der Wertung der qualitativen Kriterien (Kriterien 1-3) übt die Auftraggeberin ihren Beurteilungsspielraum aus.
Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei jedem Unterkriterium maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung der Qualität
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt.
(klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich):
10 – 9 Leistungspunkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt.
(klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich):
8 – 7 Leistungspunkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Es bestehen mehrere offene Fragen.
(brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben):
6 – 4 Leistungspunkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen.
(einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts):
3 – 1 Leistungspunkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt.
(viele offene Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig. bzw. eine Bewertung für ein nicht vorhandenes Konzept):
0 Leistungspunkte
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Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte.
Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 400 Wertungspunkte (= 40 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.
Kriterium / Unterkriterium
Max. Leistungspunkte Wichtung des Einzelkriteriums bei der Ermittlung der Wertungspunkte
Gewichtung von 1000 Wertungspunkte
Max. Wertungs- punkte: 1000
Qualität 40 % 400
1. Gestaltungskonzept
1.1 Planungsunterlagen, Produktauswahl 10 15 % 150
2. Montagekonzept
2.1 Aussagen zu Lieferketten/Baulogistik (z.B. Vorfertigung vs. Baustellenfertigung), Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Fundamente, Kampfmittel, Beweissicherung) 10 10 % 100
3. Organisationskonzept
3.1 Terminplanung, bewertet wird Plausibilität und Vollständigkeit (nach Zuschlagserteilung müssen die Terminpläne der Lose abgestimmt werden) 10 5 % 50
3.2 Projektbezogener Arbeitsschutz/Arbeitssicherheits- Management: z.B. Gefährdungsbeurteilung, Sauberkeit der Baustelle/Entsorgungskonzept, Sicherheitseinweisung der Mitarbeiter 10 5 % 50
3.3 Qualitätsmanagement inkl. Schnittstellenmanagement auf Grundlage Schnittstellenliste (s. Anlage in den Planungsunterlagen) (wie wird die projektbezogene Qualität sichergestellt?) 10 5 % 50
Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die meisten Punkte
60 %
600
Gesamtsumme 100 % 1000
Die Angebote werden unter Zugrundelegung der vorstehenden Kriterien wie folgt bewertet:
Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Bei den Unterkriterien ergibt sich die maximal erreichbaren Wertungspunkte aus der Gewichtung des Einzelkriteriums. So können z. B. bei Unterkriterium „Gestaltungskonzept“ maximal 150 Wertungspunkte (= 15 % Gewichtung des Einzelkriteriums) erreicht werden.
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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