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Ausschreibungsdetails

Instandsetzung der Parkwege Schlosspark Harbke 1. BA

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.11.2024

12.12.2024 12:00

12.12.2024 12:00

394/22/32-pe/2024

Sachsen-Anhalt: Verbandsgemeinde Obere Aller

19.11.2024 11:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Gemeinde Harbke über VerbGem Obere Aller
Straße, Hausnummer: Zimmermannplatz 2
Postleitzahl (PLZ): 39365
Ort: Eilsleben
Telefon: +49 39409 916247
Telefax: +49 39409 91661
Internet-Adresse: http://www.obere-aller.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 394/22/32-pe/2024

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • schriftlich (nicht elektronisch)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

39365 Harbke, Schlosspark siehe beigefügten Übersichtsplan

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

vorhandene Wegedecke aufreißen 1000m², aufgerissene Wegedecke planieren 1000m², Brechkorngemisch einbauen 1000m², Brechsanssplittgemisch einbauen 1000m².

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
24.02.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
01.04.2025

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
12.12.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
13.01.2025

p)
Angebote sind einzureichen

schriftlich an
den Auftraggeber siehe a)

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

12.12.2024 - 12:00 Uhr
Ort der Eröffnung
39365 Eilsleben, Schulplatz 1, Verwaltungsgebäude II, 1. OG Sitzungsraum
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 ist als PDF beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Für nicht präqualifizierte Bieter und Nachunternehmer gilt:
Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die im Formblatt 124 VHB Bund getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden:
Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre gemäß FBL 444 VHB Bund zum Nachweis der Referenzen,
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
Gewerbeanmeldung, Handelregisterauszug und eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bauberufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. NU) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
Eigenerklärungen nach dem Taritreue- und Vergabesesetz Land Sachsen-Anhalt:
Erklärung zur Tariftreue, Mindeststudenentgelt und Entgeltgleichheit,
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Auf gesondertes Verlangen ist die Kalkulation der FBL 221 oder 222 VHB Bund, mit zusätzlicher Angabe des Mindestentgeltes, nachzuweisen.
Die Erklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei und sind bei Einsatz von Nachunternehmen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit abzugeben.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr.2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließne ist.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle/Saale


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