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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Kronprinzenpalais in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 086-24

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27.11.2024 (last modified at 08.01.2025)

15.01.2025 09:00

15.01.2025 09:00

VOEK 086-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

08.01.2025 17:25

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 086-24

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

15.01.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.03.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=730495

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

15.01.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer (AN)) zu vergeben.
Los 1:
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistung:Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst,
Bedarfsleistung:Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst.
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:in Einfachbesetzung,Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der Mobile Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch.
Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr (gem. Dienstanweisung).
---------------------
Los 2:
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Rahmenvereinbarung über Grundleistung:Objektleitung,Veranstaltungssicherungsdienst
Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Sonntag (inkl. Feiertage) in der Zeit 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der Veranstaltungssicherungsdienst ist erforderlich bei Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaft und erfolgt durch den AN vor Ort:
an voraussichtlich 123 Tagen pro Jahr,
mit durchschnittlich 15 Stunden Einsatzzeit pro Veranstaltungstag, welche sich auf die Mitarbeitenden verteilen,
Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage in der Zeit von frühestens 06:00 Uhr bis 03:00 Uhr,
abhängig von der jeweiligen Veranstaltung mit einer Besetzungsstärke von zwei bis vier Mitarbeitenden, wobei bei jeder Veranstaltung die Pforte durchgängig zu besetzen ist.
Durch die AG ist beabsichtigt jährlich 123 Veranstaltungen in der Liegenschaft durchzuführen. Bei der Mengenschätzung handelt es sich um eine unverbindliche Angabe. Die Anzahl kann sich aufgrund von zusätzlichen oder stornierten Veranstaltungen ändern. Daher ist die AG einseitig berechtigt, die geplante Anzahl an Veranstaltungen einseitig um +/- 30 Veranstaltungen abzuändern.
Eine Mengenüberschreitung bzw.-unterschreitung berechtigt den AN zu keiner Vertragsanpassung.
Es besteht kein Anspruch des AN auf Beauftragung oder Ausschöpfung der Rahmenvereinbarung.
Nach Abruf der maximalen Anzahl an Stunden in Höhe von 13.772, ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)


Bewachungsdienste (79713000-5)


Streifendienste (79715000-9)

c)
Ort der Leistungserbringung

Los 1 und Los 2 : WE 127066, Kronprinzenpalais, Unter den Linden 3, in 10117 Berlin

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die zu vergebenden Leistungen sind in 2 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Angebote können abgegeben werden für
a) ein Los b) mehrere Lose c) alle Lose
Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere oder alle Lose jedes Los eigenständig angeboten und gesondert bezuschlagt wird. Die Abgabe eines Angebotes unter der Bedingung, den Zuschlag für mehrere oder alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Los 1 Sicherheistdienstleistungen (Mobiler Sicherheitsdienst)
Los 2 Rahmenvereinbarung über Veranstaltungssicherungsdienst

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Los 1 und Los 2
Vertragsbeginn: 01.08.2025
Vertragsende ohne Optionen: 31.07.2029
Vertragsende mit Optionen: 31.07.2031

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der einmal-und jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

14.
Sonstige Angaben

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal gem. Pkt. 4 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 30.12.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in
anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-
Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die
Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die
Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nach Absprache im Zeitraum bis 20.12.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 18.12.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

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15.11.2024


15.11.2024




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