Ausschreibungsdetails
Teeküchen für den Neubau Campus Inselplatz. Die Leistungen umfassen alle im
Leistungsverzeichnis (Anlage 2.1 und 2.2) benannten Aufgaben, insbesondere die
komplette Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackungsmaterial und
Versicherungskosten, die Entsorgung des Verpackungsmaterials, die betriebsfertige
Montage, einschließlich der zugehörigen Anschlussarbeiten und Inbetriebnahmen als
auch die erforderlichen Gewährleistungen (siehe Anlage 3 - § 9 Gewährleistung).
Leistungen für ständige, gegenseitige Abstimmungen mit allen tangierenden Gewerken
zu Montageabläufen, Schnittstellen, Montageorten, usw. gehören zur Leistung des
Auftragnehmers und sind bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen, auch wenn
dies in den einzelnen Titel- bzw. Positionsbeschreibungen nicht noch einmal separat
erwähnt wird.
124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung
geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls
von der Wertung ausgeschlossen. Auf Kapitel 3 dieser Vergabeunterlagen wird
zusätzlich hingewiesen.
Teeküchen für den Neubau Campus Inselplatz. Die Leistungen umfassen alle im
Leistungsverzeichnis (Anlage 2.1 und 2.2) benannten Aufgaben, insbesondere die
komplette Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackungsmaterial und
Versicherungskosten, die Entsorgung des Verpackungsmaterials, die betriebsfertige
Montage, einschließlich der zugehörigen Anschlussarbeiten und Inbetriebnahmen als
auch die erforderlichen Gewährleistungen (siehe Anlage 3 - § 9 Gewährleistung).
Leistungen für ständige, gegenseitige Abstimmungen mit allen tangierenden Gewerken
zu Montageabläufen, Schnittstellen, Montageorten, usw. gehören zur Leistung des
Auftragnehmers und sind bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen, auch wenn
dies in den einzelnen Titel- bzw. Positionsbeschreibungen nicht noch einmal separat
erwähnt wird.
o Allgemeine Unternehmensdarstellung
o Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
o Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde)
o Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
o Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
o Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
• Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 200.000 EUR umgesetzt haben.
• Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ein-schließlich der Angabe der Deckungssummen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 5.000.000 €, sonstige Schäden (inkl. Sach-, Umwelt-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden): 5.000.000 € sowie Schlüsselschäden: 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaft-pflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
Zur Feststellung der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei (3) Referenzaufträge der letzten 3 Geschäftsjahre mit dem Angebot vorzulegen. Der jeweilige Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich und vom Komplexitätsgehalt (s. Leistungsverzeichnis) mindestens vergleichbar sein. Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden, d.h. es darf nicht das Recht der Auf-traggeber ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, weitere Informationen bei den genannten Auftraggebern einzuholen)
Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
o Name des Unternehmens (Referenzgeber)
o Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
o Art der ausgeführten Leistung
o Ausführungszeitraum / Vertragslaufzeit
o Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
• Der Bieter hat Angaben zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, wenn dieser im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre auf min-destens 5 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen konnten. Aktuell (06/2024) muss der Bieter ebenfalls auf mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen können.
Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes.
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6)
- Eigenerklärung staatlicher Auftraggeber (Anlage 7)
- Fremdfirmenordnung Universität Jena (Anlage 8)
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht
vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen(§ 12a ThürVgG).
in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens zehn Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert die Vergabestelle den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen
Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist.
Die Beanstandungen / Rügen sind schriftlich zu übermitteln an:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abteilung Einkauf
Leutragraben 1
07743 Jena
Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen.
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich, per E-Mail vergabestelle@uni-jena.de oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an nachfolgende Vergabekammer wenden:
Vergabekammer
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Vorsorglich möchten wir auf die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG für Nachprüfungsverfahren hinweisen.
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