Ausschreibungsdetails
Bewerberauskunft (Russland-Bezug / Nichterfüllen der Mindestanforderungen (Anlage_00a_VOEK_335-24_Bewerberinformation)
Nachweis der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und des Schallschutzes gem. § 59 HBO sowie der Energieeinsparung.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/r Ingenieur/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft.
Angaben über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Mindestanforderung: Durchschnitt des Gesamtumsatzes mind. 1,5 Millionen Euro netto p.a.
Angaben über den Umsatz für vergleichbare Leistungen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Planungs- und Bauausführungsleistungen bezogen auf Wohnungsneubau) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023); Mindestanforderung: Umsatz mind. 0.75 Mio. Euro netto p.a.
Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), im Durchschnitt mehr als 10 beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Mindestanforderung an die Projektleitung: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Projekt mindestens ein/e Gesamtprojektleiter/-in sowie mindestens ein/e Gesamtprojektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die über jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/innen: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass gemeinsam für das Projekt neben der Gesamtprojektleitung und der stellv. Gesamtprojektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen, die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung.
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 ab einschließlich 12/2014), um wertungsfähig zu sein.
Objektplanung Gebäude- und Innenraum: Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung mit Baukosten von mindestens netto 3,0 Millionen Euro (KG 300+400).
Objektplanung Freianlagen: Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung mit Baukosten von mindestens netto 0,4 Millionen Euro (KG 500).
Fachplanung Tragwerksplanung: Mindestens eine Planungsreferenz der Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung und vergleichbarer Größe (mind. 2,5 Millionen Euro netto in KG 300 + 400).
Fachplanung Technische Ausrüstung: Mindestens eine Planungsreferenz der technischen Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung und vergleichbarer Größe (mind. 1,0 Millionen Euro netto in KG 400).
Totalunternehmer-Leistung: Mindestens eine Referenz für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 1-8) und Bauleistungen als schlüsselfertige Totalunternehmer-Leistung in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung und vergleichbarer Größe (mind. 3,5 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Erste Abstimmungen mit der Stadt Freiburg haben ergeben, dass eine Neubebauung der Flurstücke 14362/3 und 14360/10 gemäß § 34 BauGB erfolgen kann. Im Rahmen von Abstimmungen mit Vertretern der BImA und der Stadt Freiburg wurde eine dreigeschossige Bauweise als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Die bauplanungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit der Neubebauung soll auf Grundlage eines zeichnerischen Nachweises erfolgen. Ein Bauvorbescheid gemäß § 57 LBO wird nicht erbracht.
Geplant ist der Bau von drei Gebäudekörpern mit je drei Vollgeschossen sowie einer gemeinsamen Tiefgarage. Die entstehenden Wohneinheiten orientieren sich am allgemeinen Bedarf an 2-, 3-, 4- und 5 Zimmerwohnungen mit Wohnflächen von ca. 45m² bis 110m².
Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen erforderlich sind.
Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten - und die Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen der erforderlichen Rückbauarbeiten, aller erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung, sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Die Planung des Auftragnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Entwurfs zum Bebauungsplan berücksichtigt werden.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister/Partnerschaftsregister
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland (siehe Anlage 1.1)
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
1.1 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registerauszuges (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend) des Einzelbewerbers oder im Falle der Bewer-bergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen..
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Erklärung über den Umsatz
Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaft-pflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Angaben über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Mindestanforderung: Durchschnitt des Gesamtumsatzes mind. 1,5 Millionen Euro netto p.a.
Angaben über den Umsatz für vergleichbare Leistungen mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Planungs- und Bauausführungsleistungen bezogen auf Wohnungsneubau) in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023); Mindestanforderung: Umsatz mind. 0,75 Mio. Euro netto p.a.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Umsatzangaben für die gesamte Bewerber-gemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
Eigenerklärung über die Leistungserbringung. Diese Erklärung ist im Falle einer Bewerbungsgemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise. Mindestanforderung:
Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schallschutz gem §59 HBO sowie Energieeinsparung. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen. Mindestanforderung:
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“ und „beratende/-r Ingenieur/in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur. Mindestanforderung:
Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), im Durchschnitt mehr als 10 beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Mindestanforderung an die Projektleitung: mindestens ein/e Gesamtprojektleiter/-in sowie mindestens ein/e Gesamtprojektleiter/-in als Stellvertretung
Qualifikation: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/innen: neben der Gesamtprojektleitung und der stellv. Gesamtprojektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen,
Qualifikation: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung.
Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind durch eine Kopie des Hochschul-bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder durch eine Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung vorzulegen.
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen .Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 ab einschließlich 12/2014), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben zu den Referenzen für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
Objektplanung Gebäude- und Innenraum:
Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung mit Baukosten von mindestens netto 3,0 Millionen Euro (KG 300 + 400).
Objektplanung Freianlagen:
Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung mit Baukosten von mindestens netto 0,4 Millionen Euro (KG 500).
Fachplanung Tragwerksplanung:
Mindestens eine Planungsreferenz der Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung und vergleichbarer Größe (mind. 2,5 Millionen Euro netto in KG 300 + 400).
Fachplanung Technische Ausrüstung:
Mindestens eine Planungsreferenz der technischen Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung und vergleichbarer Größe (mind. 1,0 Millionen Euro netto in KG 400).
Totalunternehmer-Leistung:
Mindestens eine Referenz für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 1-8) und Bauleistungen als schlüsselfertige Totalunternehmer-Leistung in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung und vergleichbarer Größe (mind. 3,5 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Für ausländische Bewerber/-innen ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Qualität der Projektstudie und des Angebots = 55 Prozent
1.1 Geschaffene Wohnfläche
Summe der in der Projektstudie der Bieter ausgewiesenen Gesamt-Wohnfläche in m² gem. WoflV (Ansatz Balkone etc. zu 25%).
--> 10 Punkte von max. 45 Punkten
1.2 Angebotspreis inkl. Wartungskosten
Angebotspreis in Euro brutto, je m² vermietbare Fläche (= Wohnfläche der Wohnungen gem. WoFlV, Ansatz der Freisitze, Balkone, Loggien, Terrassen, etc. zu 25 %); Wartungskosten in Euro brutto, für die Wartung in den ersten 5 Jahren sowie Wartungskosten je m² vermietbare Fläche
-->35 Punkte von max. 45 Punkte
2. Qualität der Projektstudie und des Angebots
2.1 Gestaltungsqualität
Architektur/Stadtplanung
Einfügung in die Umgebung
Materialität und Fassade
--> 15 Punkte von Max. 55 Punkten
2.2 Erschließungsqualität extern / intern, Freianlagenqualität
Zuwegung zum Gebäude (extern)
Vertikalerschließung, innere Verkehrsflächen, Anordnung der Wohnungen zur Erschließung (intern)
Qualität der Freianlagenplanung inklusive Spielflächen
--> 10 Punjkte von max. 55 Punkten
2.3 Grundrissqualität und Funktionalität
Zeitgemäße Wohnungstypologie
Flächeneffizienz in der Wohneinheit
Raumzuordnung, Funktionalität, Möblierbarkeit
Erreichen Vorgaben Wohnungsmix
--> 15 Punkte vom max. 55 Punkten
2.4 Ökologie und Nachhaltigkeit
Auswahl der Baustoffe (Herstellungsressourcen) und der Konstruktionen
Nachhaltigkeit im Betrieb, bei der Wartung, Instandhaltung, Rückbau, Recycling
-->10 Punkte von max. 55 Punkten
2.5 Technische Qualität
in Bezug auf Lebensdauer der Konstruktion und Eignung für die vorgesehene Nutzung
--> 5 Punkte von max. 55 Punkten
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig
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