Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Straße, Hausnummer:Glinkastraße 24
Postleitzahl (PLZ):10117
Ort:Berlin
Telefon:+49 30 185550
Telefax:+49 30 185551145
Internet-Adresse: https://www.bmfsfj.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BMFSFJ_2024_039
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.12.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.02.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=729477
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=729477
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
d)
Anforderungsfrist
11.12.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das BMFSFJ initiierte 2016 gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UN) UNICEF die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (Bundesinitiative). In diesem Rahmen wurden u. a. 2016 gemeinsam mit 18 Partnerorganisationen national und international anerkannte Mindeststandards zum Schutz von Geflüchteten in der Unterbringung (Mindeststandards) entwickelt. Das BMFSFJ fördert seither zudem in diesem Rahmen Modellprojekte zur Förderung des flächendeckenden Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften und unterstützt Länder sowie Kommunen bei ihrem Auftrag nach §§ 44 Abs. 2 a, 53 Abs. 3. AsylG (in der aktuell gültigen Fassung, Stand: 12.11.24).
Die Entwicklung der Mindeststandards und die Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative sind wichtige Bausteine im Rahmen der Professionalisierung bei der menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten und unter ihnen besonders vulnerable Gruppen im Mehrebenensystem in Deutschland. Die hier eingeflossene zivilgesellschaftliche Fachexpertise hat die nachhaltige Implementierung von Gewaltschutz in diesem Feld seither vorangetrieben. In einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partner/ Partnerinnenorganisationen der Bundesinitiative, Vertreter/ Vertreterinnen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator/Gewaltschutzkoordinatorinnen und -multiplikator/ multiplikatorinnen wurden die Mindeststandards zuletzt 2021 aktualisiert (April 2021).
Angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden hat der Bund in den letzten Jahren zudem die Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Geflüchteten angepasst und 2019 nach den §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG Länder und Kommunen verpflichtet „geeignete Maßnahmen“ zu treffen, um den Schutz von Geflüchteten in der Unterbringung umzusetzen. Die Nachfrage nach den Produkten der Bundesinitiative - als Quelle für mögliche Leitlinien bei der Umsetzung der „geeigneten Maßnahmen“ bleibt dabei hoch. Auch mit Blick auf völkerrechtliche Verpflichtungen (wie aus der UN-Kinderrechts- oder Istanbul-Konvention), gibt es ein erhebliches Interesse, dass mit Blick auf alle Zielgruppen des BMFSFJ eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Schutzkonzepten sichergestellt werden kann. Die Produkte der Bundesinitiative sind daher stetig mit Blick auf Aktualität und Wirksamkeit zum Erhalt ihrer nahtlosen Nutzbarkeit fortzuentwickeln.
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates haben am 14. Mai 2024 die Gesetzgebungsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) unterzeichnet. Zuvor hat der Rat der Europäischen Union eingewilligt. Das Europäische Parlament hatte den Reformvorschlägen bereits am 10. April 2024 zugestimmt. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen ist es damit gelungen, das Reformvorhaben erfolgreich abzuschließen. Die Rechtsakte sind am 11. Juni 2024 in Kraft getreten, damit hat die zweijährige EU-Umsetzungsfrist bis zur Anwendbarkeit der Rechtsakte Mitte 2026 begonnen. Das GEAS-Reformpaket dient insbesondere dazu, Migration in der EU zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu wahren und die irreguläre Sekundärmigration zu begrenzen. Es ist aber zudem davon auszugehen, dass die Regelungen Ausstrahlungswirkung auf die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland und damit auch auf den Gewaltschutz in der Unterbringung haben werden.
Um eine eventuelle Aktualisierung der o.g. Mindeststandards vorzubereiten, bedarf es daher einer fundierten juristischen Analyse der dort getroffenen Aussagen im Lichte der Regelungen zum GEAS-Reformpaket bzw. der zur Umsetzung zu erwartenden Anpassungsgesetze.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer erstellen ein rechtliches Gutachten zur Aktualität und möglichen Aktualisierungsbedarfen der Mindeststandards zum Schutz von Geflüchteten in der Unterbringung in ihrer aktuellen Fassung im Lichte der Regelungen zum GEAS-Reformpaket.
Die Entwicklung der Mindeststandards und die Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative sind wichtige Bausteine im Rahmen der Professionalisierung bei der menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten und unter ihnen besonders vulnerable Gruppen im Mehrebenensystem in Deutschland. Die hier eingeflossene zivilgesellschaftliche Fachexpertise hat die nachhaltige Implementierung von Gewaltschutz in diesem Feld seither vorangetrieben. In einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partner/ Partnerinnenorganisationen der Bundesinitiative, Vertreter/ Vertreterinnen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator/Gewaltschutzkoordinatorinnen und -multiplikator/ multiplikatorinnen wurden die Mindeststandards zuletzt 2021 aktualisiert (April 2021).
Angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden hat der Bund in den letzten Jahren zudem die Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Geflüchteten angepasst und 2019 nach den §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG Länder und Kommunen verpflichtet „geeignete Maßnahmen“ zu treffen, um den Schutz von Geflüchteten in der Unterbringung umzusetzen. Die Nachfrage nach den Produkten der Bundesinitiative - als Quelle für mögliche Leitlinien bei der Umsetzung der „geeigneten Maßnahmen“ bleibt dabei hoch. Auch mit Blick auf völkerrechtliche Verpflichtungen (wie aus der UN-Kinderrechts- oder Istanbul-Konvention), gibt es ein erhebliches Interesse, dass mit Blick auf alle Zielgruppen des BMFSFJ eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Schutzkonzepten sichergestellt werden kann. Die Produkte der Bundesinitiative sind daher stetig mit Blick auf Aktualität und Wirksamkeit zum Erhalt ihrer nahtlosen Nutzbarkeit fortzuentwickeln.
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates haben am 14. Mai 2024 die Gesetzgebungsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) unterzeichnet. Zuvor hat der Rat der Europäischen Union eingewilligt. Das Europäische Parlament hatte den Reformvorschlägen bereits am 10. April 2024 zugestimmt. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen ist es damit gelungen, das Reformvorhaben erfolgreich abzuschließen. Die Rechtsakte sind am 11. Juni 2024 in Kraft getreten, damit hat die zweijährige EU-Umsetzungsfrist bis zur Anwendbarkeit der Rechtsakte Mitte 2026 begonnen. Das GEAS-Reformpaket dient insbesondere dazu, Migration in der EU zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu wahren und die irreguläre Sekundärmigration zu begrenzen. Es ist aber zudem davon auszugehen, dass die Regelungen Ausstrahlungswirkung auf die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland und damit auch auf den Gewaltschutz in der Unterbringung haben werden.
Um eine eventuelle Aktualisierung der o.g. Mindeststandards vorzubereiten, bedarf es daher einer fundierten juristischen Analyse der dort getroffenen Aussagen im Lichte der Regelungen zum GEAS-Reformpaket bzw. der zur Umsetzung zu erwartenden Anpassungsgesetze.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer erstellen ein rechtliches Gutachten zur Aktualität und möglichen Aktualisierungsbedarfen der Mindeststandards zum Schutz von Geflüchteten in der Unterbringung in ihrer aktuellen Fassung im Lichte der Regelungen zum GEAS-Reformpaket.
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin, deutschlandweit
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
k. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
l. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
m. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
n. Kenntnisse zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften und der gesetzlichen Grundlagen nach §§ 44 Abs. 2 a, 53 Abs. 3. AsylG
o. Grundsätzliche Kenntnis der Produkte und Maßnahmen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"
p. Kenntnisse der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
q. Erfahrung in der Erstellung von juristischen Expertisen
r. Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit
s. Kenntnisse im Migrations- und Asylrecht
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
k. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
l. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
m. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
n. Kenntnisse zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften und der gesetzlichen Grundlagen nach §§ 44 Abs. 2 a, 53 Abs. 3. AsylG
o. Grundsätzliche Kenntnis der Produkte und Maßnahmen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"
p. Kenntnisse der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
q. Erfahrung in der Erstellung von juristischen Expertisen
r. Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit
s. Kenntnisse im Migrations- und Asylrecht
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
14.
Sonstige Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 04.12.2024,12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 04.12.2024,12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
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