Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Straße, Hausnummer:Postfach 200363
Postleitzahl (PLZ):53133
Ort:Bonn
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bsi.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BA 21276
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
17.12.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.03.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=729081
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=729081
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
17.12.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für Beratungsdienstleistungen zur juristischen Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung des BSI. Unter Liegenschaftsverwaltung wird hierbei die vertragliche Ausgestaltung der Mietverträge verstanden, einschließlich der Vertragsverhandlung und Interessenvertretung des BSI im Verhältnis zur BImA und Dritten. Hinzu kommen alle weiteren Vertragsverhältnisse, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Liegenschaften des BSI stehen (etwa Wartungsverträge, Reinigungs- und Pflegeverträge, Einholung notwendiger Genehmigungen, Sicherheitsdienste etc.).
Leistungsschwerpunkt des Rahmenvertrages sollen sowohl Rechtsberatungen im Rahmen der rechtlichen Ausgestaltung konkreter Vertragsverhältnisse als auch die allgemeine Beratung und Prüfung gewerbemietrechtlicher, vertragsrechtlicher und u.U. auch vergaberechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung sein. In diesem Rahmen soll nicht nur die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit von Vorhaben aufgezeigt werden, sondern auch damit verbundene Potenziale und Risiken bei hochvolumigen Mieterinvestitionen.
Leistungsbeschreibung
6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Weiterhin muss der Auftragnehmer gegebenenfalls bei Verhandlungsverfahren im Rahmen der Anmietung und weiterer mit den Liegenschaften verbundener Vertragsverhältnisse für das BSI teilnehmen. Sofern dies durch den Auftraggeber gewünscht wird, soll die Durchführung bewertender Präsentationen in laufenden Vorhaben juristisch begleitet werden. Solche Verfahren sind durch den Auftragnehmer in sachlich nachvollziehbarer Weise durch schriftliche Stellungnahmen zu dokumentieren. Aus den Stellungnahmen müssen die empfohlenen Maßnahmen und Entscheidungsvorschläge, sowie die der jeweiligen Entscheidung zugrundeliegende Begründung bzw. Herleitung hervorgehen. Dabei sind die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen für die Ausgestaltung von Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen stets zu beachten.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Verschlusssachenauftrag im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 4 GWB, da ein nicht unerheblicher Teil der Verträge des BSI Verschlusssachenaufträge sind und der Auftragnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst in Kontakt mit entsprechenden Verschlusssachen kommt. Der Auftragsnehmer muss aus diesem Grund zumindest mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ umgehen können. Weiterhin müssen Kollisionen mit sonstigen früheren, gegenwärtigen und künftigen Beratungsaufträgen im Zusammenhang mit dem dargestellten Leistungsumfang ausgeschlossen sein.
Leistungsschwerpunkt des Rahmenvertrages sollen sowohl Rechtsberatungen im Rahmen der rechtlichen Ausgestaltung konkreter Vertragsverhältnisse als auch die allgemeine Beratung und Prüfung gewerbemietrechtlicher, vertragsrechtlicher und u.U. auch vergaberechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung sein. In diesem Rahmen soll nicht nur die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit von Vorhaben aufgezeigt werden, sondern auch damit verbundene Potenziale und Risiken bei hochvolumigen Mieterinvestitionen.
Leistungsbeschreibung
6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Weiterhin muss der Auftragnehmer gegebenenfalls bei Verhandlungsverfahren im Rahmen der Anmietung und weiterer mit den Liegenschaften verbundener Vertragsverhältnisse für das BSI teilnehmen. Sofern dies durch den Auftraggeber gewünscht wird, soll die Durchführung bewertender Präsentationen in laufenden Vorhaben juristisch begleitet werden. Solche Verfahren sind durch den Auftragnehmer in sachlich nachvollziehbarer Weise durch schriftliche Stellungnahmen zu dokumentieren. Aus den Stellungnahmen müssen die empfohlenen Maßnahmen und Entscheidungsvorschläge, sowie die der jeweiligen Entscheidung zugrundeliegende Begründung bzw. Herleitung hervorgehen. Dabei sind die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen für die Ausgestaltung von Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen stets zu beachten.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Verschlusssachenauftrag im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 4 GWB, da ein nicht unerheblicher Teil der Verträge des BSI Verschlusssachenaufträge sind und der Auftragnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst in Kontakt mit entsprechenden Verschlusssachen kommt. Der Auftragsnehmer muss aus diesem Grund zumindest mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ umgehen können. Weiterhin müssen Kollisionen mit sonstigen früheren, gegenwärtigen und künftigen Beratungsaufträgen im Zusammenhang mit dem dargestellten Leistungsumfang ausgeschlossen sein.
c)
Ort der Leistungserbringung
Überwiegend beim Auftragnehmer
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Siehe Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
12.
Zuschlagskriterien
Siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
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