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Ausschreibungsdetails

Vermessungsfestpunktpfeiler Wehr Beihingen

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06.11.2024

05.12.2024 10:00

05.12.2024 10:00

3-231.2-PLE-200.24B13

Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg

06.11.2024 16:23

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
Straße, Hausnummer: Vangerowstraße 20
Postleitzahl (PLZ): 69115
Ort: Heidelberg
Telefon: +49 6221 507401

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 3-231.2-PLE-200.24B13

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Wehr Beihingen, Ne-km 153,10

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Das Wehr Beihingen (BEI) ist Teil der Stauhaltung Pleidelsheim der Bundeswasserstraße Neckar und liegt am Neckarkilometer 153,10. Das Wehr BEI ist in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts erbaut worden und weist mittlerweile erhebliche Mängel auf. Daher muss das Wehr BEI durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Diese Maßnahmen müssen vermessungstechnisch überwacht werden.
Für die vermessungstechnische Überwachung vor und während des Baus, der Instandsetzung und für das spätere Monitoring muss ein Vermessungsfestpunktnetz für die Staustufe erstellt werden. Teilweise sind schon Vermessungsfestpunkte vorhanden, welche mit dieser Maßnahme durch 5 weitere Vermessungsfestpunkte ergänzt werden müssen.
Die Leistungen an das Wehr BEI beinhalten die Herstellung von 3 Vermessungsfestpunktpfeilern als Stahlrammpfähle. 2 weitere Vermessungsfestpunkte werden auf vorhandene Fundamente bzw. Mauer mittels Fußplatte bzw. Halterung aufgeschraubt werden. Alle Vermessungsfestpunktpfeiler sind mit einer thermischen Schutzhülle zu versehen. Die vorgesehenen Standorte sind aus den beigefügten Planunterlagen zu ersehen.
1 Pfeiler wird erhöht erstellt und muss mittels Stahlkonstruktion über ein Podest mit einer Plattformhöhe von ca. 1,70 m und die Zugangstreppe zugängig gemacht werden.
Da die Pfeiler Grundlage für den späteren Neubau des Wehres sind, wird auf eine exakte und senkrechte Bauweise der Pfeiler größten Wert gelegt.
Ein Messpfeiler besteht im Wesentlichen aus dem Pfahl HEB 200 und einer Stahlkopfplatte, auf der eine Vorrichtung zum Aufschrauben von Vermessungsinstrumenten angeschweißt ist (siehe Punkt 4.3 der Baubeschreibung). Um die Vermessungspfeiler vor zu großen Temperaturschwankungen zu schützen, werden Kunststoffrohre darum gesetzt und der Hohlraum mit Brunnenschaum ausgefüllt. An einer Seite eines jeden Pfahls ist jeweils ein Messbolzen als Höhenbolzen anzubringen. Die Stahlplatten und die Messbolzen für jeden Pfeiler werden vom AG zur Verfügung gestellt und müssen mit eingebaut werden.
Die Messpfeiler können nur vom Land aus gerammt werden. Ein Zugang vom Wasser aus ist nicht möglich. Das Podest ist in Stahlbauweise zu erstellen. Hierzu sind Ausführungsplanung und eine geprüfte Statik zu liefern. In den Anlagen zur Baubeschreibung befinden sich Skizzen zur Orientierung, wie die Ausführung aussehen soll.
Es besteht Kampfmittelfreiheit. Es sind daher keine vorherigen Kampfmittelsondierungen notwendig.
Folgende Leistungen sind im Wesentlichen zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung
- Rammarbeiten
- Korrosionsschutzarbeiten
- Stahlbauarbeiten

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
2 Monate

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
05.12.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.01.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium - Preis

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
a.Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat der Bieter mit Abgabe seines Angebotes einen direkt abrufbaren Eintrag in der allgemein zugänglichen Liste für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Eigenerklärung gem. VOB/A § 6 b (2) erbracht werden.
b.Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (FB 391-B). Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, so haben auch diese mit dem Angebot ihre Fachkunde / Leistungsfähigkeit durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereines für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung (FB 333a-B) mit dem Angebot vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
a. Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 von dem Unternehmen, das die Schweißarbeiten ausführt

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- Dezernat U20 - Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228 42968-1155 / gdws@wsv.bund.de


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