Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3523152100-Pa
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.11.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=726217
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=726217
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.11.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie
zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, bestehende Konflikte zwischen diesen
beiden Bereichen zu minimieren, Lösungsansätze aufzuzeigen und technische Möglichkeiten
weiterzuentwickeln. Es liegt daher im Interesse des Bundes, für die Bewältigung beider Aufga-
ben entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Ein hohes Schutzniveau für von Kollisionen betroffene Vögel gemäß BNatSchG Anlage 1 ist von
hohem Interesse. Bei landwirtschaftlichen Bearbeitungsvorgängen unter bzw. um den Wind-
energieanlagen (WEA) werden insbesondere Großvögel regelmäßig, auch aus großen Entfer-
nungen, in den Einzugsbereich der Windenergieanlagen angezogen. Das Abschalten von Anla-
gen zu diesen Zeiten ist daher häufig fachlich geboten. Durch die aktuellen Rahmenbedingun-
gen (Zumutbarkeitsgrenzen, z.B. nach § 45 b Abs. 6 BNatSchG; Prüfung der Verhältnismäßigkeit
gebotener/geeigneter/verfügbarer Schutzmaßnahmen etc.) ist jedoch eine effiziente und zu-
mutbare Anwendbarkeit wirksamer Schutzmaßnahmen notwendig. Die Abschaltung von WEA
ist eine äußerst wirksame Schutzmaßnahme.
zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, bestehende Konflikte zwischen diesen
beiden Bereichen zu minimieren, Lösungsansätze aufzuzeigen und technische Möglichkeiten
weiterzuentwickeln. Es liegt daher im Interesse des Bundes, für die Bewältigung beider Aufga-
ben entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Ein hohes Schutzniveau für von Kollisionen betroffene Vögel gemäß BNatSchG Anlage 1 ist von
hohem Interesse. Bei landwirtschaftlichen Bearbeitungsvorgängen unter bzw. um den Wind-
energieanlagen (WEA) werden insbesondere Großvögel regelmäßig, auch aus großen Entfer-
nungen, in den Einzugsbereich der Windenergieanlagen angezogen. Das Abschalten von Anla-
gen zu diesen Zeiten ist daher häufig fachlich geboten. Durch die aktuellen Rahmenbedingun-
gen (Zumutbarkeitsgrenzen, z.B. nach § 45 b Abs. 6 BNatSchG; Prüfung der Verhältnismäßigkeit
gebotener/geeigneter/verfügbarer Schutzmaßnahmen etc.) ist jedoch eine effiziente und zu-
mutbare Anwendbarkeit wirksamer Schutzmaßnahmen notwendig. Die Abschaltung von WEA
ist eine äußerst wirksame Schutzmaßnahme.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
siehe Vergabeunterlage "03 Eignungskriterien"
04627e2f-9f60-4b58-85af-56738a18c0e6