Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zentrale Beschaffungsstelle des Justizvollzuges des Landes Sachsen- Anhalt
Straße, Hausnummer:Wilhelm- Busch- Str.38
Postleitzahl (PLZ):06118
Ort:Halle (Saale)
Internet-Adresse: https://mj.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
5460/2024-E-280.2.8
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.11.2024 - 07:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.11.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=725754
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=725754
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.11.2024 - 07:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
vergl. Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Halle mit Standardbehälter in verschiedenen Größen sowie dazu passende Sicherheits-Steckplomben für die Aufbewahrung und Verpackung von Gefangenenhabe während Gefangenentransporten.
Position 1 Standardbehälter I 600x400x400 mm = 850 Stück
Position 2 Standardbehälter II 600x400x250 mm = 625 Stück
Position 3 Sicherheits-Steckplomben VPE 500 Stück = 50 VPE = 25.000 Stück
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Halle mit Standardbehälter in verschiedenen Größen sowie dazu passende Sicherheits-Steckplomben für die Aufbewahrung und Verpackung von Gefangenenhabe während Gefangenentransporten.
Position 1 Standardbehälter I 600x400x400 mm = 850 Stück
Position 2 Standardbehälter II 600x400x250 mm = 625 Stück
Position 3 Sicherheits-Steckplomben VPE 500 Stück = 50 VPE = 25.000 Stück
b)
CPV-Codes
Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter (44610000-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Zentrale Beschaffungsstelle des Justizvollzuges des Landes Sachsen-Anhalt
bei der Justizvollzugsanstalt Halle
Nebenstelle
Wilhelm-Busch-Str.38
06118 Halle (Saale)
frei Verwendungsstelle
bei der Justizvollzugsanstalt Halle
Nebenstelle
Wilhelm-Busch-Str.38
06118 Halle (Saale)
frei Verwendungsstelle
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
vgl. Leistungsbeschreibung
Die Lieferung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Es sind max. 2 Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist zugelassen.
Lieferungen sind täglich von Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Freitags ist keine Annahme möglich.
Die Entladung des LKW muss bis 14:00 Uhr beendet sein. Die Lagerhalle ist ebenerdig und mit einem Stapler befahrbar. Eine Laderampe und/oder ein Gabelstapler sind nicht vorhanden. Die Anlieferung per LKW mit Mitnahmestapler wird daher empfohlen.
Die max. Durchfahrtshöhe für LKW´s beträgt 3,90 m.
Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer auf EURO-Paletten frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer- und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Der tatsächliche Liefertermin sowie die Stückzahlangabe der EURO-Paletten zwecks Palettentausch ist spätestens 5 Werktage im Voraus unter
zbs-vollzug@justiz.sachsen-anhalt.de
anzukündigen und konkret abzustimmen.
Alle Liefer- und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden auch im Falle von Teillieferungen nicht gesondert durch den Auftraggeber erstattet.
Die Lieferung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Es sind max. 2 Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist zugelassen.
Lieferungen sind täglich von Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Freitags ist keine Annahme möglich.
Die Entladung des LKW muss bis 14:00 Uhr beendet sein. Die Lagerhalle ist ebenerdig und mit einem Stapler befahrbar. Eine Laderampe und/oder ein Gabelstapler sind nicht vorhanden. Die Anlieferung per LKW mit Mitnahmestapler wird daher empfohlen.
Die max. Durchfahrtshöhe für LKW´s beträgt 3,90 m.
Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer auf EURO-Paletten frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer- und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Der tatsächliche Liefertermin sowie die Stückzahlangabe der EURO-Paletten zwecks Palettentausch ist spätestens 5 Werktage im Voraus unter
zbs-vollzug@justiz.sachsen-anhalt.de
anzukündigen und konkret abzustimmen.
Alle Liefer- und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden auch im Falle von Teillieferungen nicht gesondert durch den Auftraggeber erstattet.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
vergl. Pkt. VII der Leistungsbeschreibung
Der Liefervertrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabe unterliegt dem TVergG LSA. Vom Auftraggeber wird zusätzlich eine Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA gefordert.
Der Liefervertrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabe unterliegt dem TVergG LSA. Vom Auftraggeber wird zusätzlich eine Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA gefordert.
12.
Zuschlagskriterien
vergl. Pkt. VIII der Leistungsbeschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Wertungsrelevant ist dabei der zu zahlende Gesamtpreis die der Auftraggeber zu leisten hat.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Wertungsrelevant ist dabei der zu zahlende Gesamtpreis die der Auftraggeber zu leisten hat.
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