Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Klimaschutzzonen in Nord- und Ostsee

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

23.10.2024

26.11.2024 10:00

26.11.2024 10:00

Z I 3-VST. 1881/2024

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

23.10.2024 15:30

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Straße, Hausnummer: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ): 53175
Ort: Bonn

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z I 3-VST. 1881/2024

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

26.11.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

18.12.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=724188

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

26.11.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Marine Sedimente (v.a. Schlickböden) lagern in ihrem ersten Meter Tiefe etwa doppelt so viel Kohlenstoff wie terrestrische Böden. Schelfmeere wie die Nord- und die Ostsee sind Hotspots für die Anreicherung. Sofern die Sedimente ungestört bleiben, kann Kohlenstoff für Tausende bis Millionen von Jahren gespeichert werden. Mit Blick auf die Erschließung von Küstengebie-ten, Grundschleppnetzfischerei sowie Öl- und Gasexploration und -bohrungen und Verlegungen von Seekabeln bleiben Sedimente jedoch immer seltener ungestört. Werden Sedimente durch entsprechende Nutzungen aufgewirbelt, können Treibhausgase freigesetzt werden, die bereits lange Zeit im Sediment gebunden waren. Als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt sollen diese besonders kohlenstoffreichen Gebiete erhalten bleiben. Bisher besteht in Deutschland hierzu jedoch keine rechtliche Möglichkeit unter den existierenden Regularien (u.a. Natura 2000-Richtlinien, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Bundesnaturschutzgesetz, Raumordnungspläne etc.). Darüber hinaus erlangt auch die Wiederherstellung entsprechender Gebiete im Lichte der EU Verordnung zur Wiederherstellung der Natur an Bedeutung. Daher soll der Schutz (und ggf. die Wiederherstellung) entsprechender Bereiche im Meeresboden der Nord- und Ostsee bei der Entwicklung von marinen Raumnutzungs- und Managementplänen, einschließlich Meeresschutzgebieten, Berücksichtigung finden. Hierzu könnten Meeresgebiete mit besonders kohlenstoffreichen Sedimenten perspektivisch als sogenannte „Klimaschutzzonen“ ausgewiesen und somit vor schädlichen Nutzungen geschützt werden.
Um die praktische Realisierbarkeit einer solchen Idee bewerten zu können, ist eine juristische Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines geeigneten, möglichen Rechtsrahmens zur Ausweisung von Klimaschutzzonen für Meeresgebiete in der deutschen Nord- und Ostsee mit besonders kohlenstoffreichen Sedimenten erforderlich. Diese Erkenntnisse sollen dann als Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Schwerpunkte und das künftige En-gagement des BMUV dienen.
Die Machbarkeitsstudie soll dazu verschiedene Optionen sowie deren praktische Realisierbarkeit mit Vor- und Nachteilen identifizieren, bewerten und damit eine fundierte Basis für eine rechtliche Umsetzung liefern. Dafür ist zunächst eine Ist-Aufnahme der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. Hierbei sind europa- und völkerrechtliche Aspekte, wie auch bestehende nationale Vorschriften zu berücksichtigen. Anhand dieser Ergebnisse sind verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen und zu beleuchten, welche Änderungen bestehender Rechtsrahmen erforderlich oder in welchem Umfang neue Rechtsrahmen zu schaffen sind. Die Machbarkeitsstudie soll abschließend im Rahmen einer Abwägung Handlungsempfehlungen geben, welche der Optionen sich am besten zur Umsetzung eignet bzw. eignen.
Im Einzelnen sind dabei folgende Leistungen zu erbringen:
1. Arbeitspaket : Herausarbeiten des aktuellen Rechts- und Diskussionsstands
2. Arbeitspaket : Aufbereitung einer Übersicht an erforderlichen rechtlichen Änderungen/Optionen
3. Arbeitspaket : Einordnung mit Vor- und Nachteilen sowie Auswertung rechtlicher Schwierigkeiten und möglicher Umsetzungshindernisse der Optionen aus AP 2 nach der aktuell geltenden Rechtslage
4. Arbeitspaket : Einordnung der Ergebnisse aus den AP 1-3 sowie Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000-3)

c)
Ort der Leistungserbringung

Sitz des/der AN

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 15.03.2025 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Lt. Vertrag (Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 30 %
2. Qualität Konzept zu 70 %.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.

14.
Sonstige Angaben

Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.


8820910d-67e1-42b7-ac5f-9a390c8c5d34