Ausschreibungsdetails
Festbeauftragung:
- 2 SET BrdSchGrdAusstg
- 1 SET BrdSchErgAusstg
Bestellleistung:
- 9 SET BrdSchGrdAusstg
- 4 SET BrdSchErgAusstg
1. Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb.
Vertragsunterlagen sowie weitere Vergabeunterlagen
werden erst mit Angebotsaufforderung nach bestandenem
Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
2. Allgemeine Hinweise:
- Für die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens gilt die deutsche Sprache als Amtssprache. Der künftige Auftragnehmer (AN) stellt sicher, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber (AG) nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
- Weiter gilt im Fall der geforderten elektronischen Signatur eine Angabe, Erklärung oder Nachweis als formgerecht, wenn eine der in § 53 Abs. 3 VgV genannte Form der elektronischen Signatur oder eine einfache elektronische Signatur verwendet worden ist.
Die nachstehenden für die Bewertung der Eignung zur Berufsausübung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind sowohl von dem Bewerber als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens oder Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Firmenname und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das BV-
Formular BAAINBw B-V 047 unterzeichnet oder elektronisch signiert vorzulegen.
2. Vorlage eines aktuellen (d.h. nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, ist die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug
ergeben, erforderlich.
3. Unterschriebene oder elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw
B-V 034).
4. Unterschriebene oder elektronisch signierte Eigenerklärung Russland (VO-2022-833)
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Mindestumsatz von insgesamt 10 Mio. Euro netto für den Tätigkeitsbereich Verteidigung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Nachweis ist durch unterschriebene oder elektronisch signierte Eigenerklärung über den netto Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im genannten Tätigkeitbereich zu erbringen.
2. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Kundenverbindung/Kontoführung
• Finanzielle Verhältnisse
• Kreditbeurteilung / Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht, das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems durch Vorlage eines Zertifikates in Kopie über folgendes Qualitätsmanagementsystem:
DIN EN ISO 9001:2015 - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen
oder
IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion
oder
VDA 6.1
oder
DIN EN 9100 - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen an Organisationen der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung; Deutsche und Englische Fassung EN 9100:2018
2. Nennung und detaillierte Beschreibung mindestens eines vergleichbaren Referenzprojektes: Planung, Zusammenstellung und Lieferung von Containern unter besonderen Bedingungen eines militärischen Einsatzes. Anzugeben ist die Zahl der gefertigten Systeme mit Bildmaterial und den wesentlichen berücksichtigten speziellen militärischen Normen und Vorschriften.
3. Nachweis über Kenntnisse des Bewerbers durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten (in Kopie) oder gleichwertigen Dokumenten des Bewerbers, die die Befähigung zur Erstellung Technischer Dienstvorschriften in elektronischer Form (IETD) unter Berücksichtigung der S1000D Version 2.3 in Verbindung mit dem National Style Guide Version 003.04 und der S2000M Version 4.0 in Verbindung mit der DBSpec 2000M 8. Änderung dokumentieren (Regelungen können bei baainbwu1.2@bundeswehr.org angefordert werden).
Anzugeben ist detailliert,
• welche Kenntnisse (z.B. durch Nachweis von Lehrgängen und/oder praktischer Erfahrung) vorliegen,
• sofern der Nachweis durch Angabe von praktischer Erfahrung erbracht werden soll, ist die Angabe des Referenzprojektes (detaillierte Beschreibung des Projektes) erforderlich.
4. Bestätigung über die Befähigung des Bewerbers zur Erstellung SASPF-konformer Stammdaten durch Zertifikate (in Kopie) von Schulungen, Lehrgängen oder
gleichwertigen Dokumenten sowie Nennung von bisher durchgeführten Referenzprojekten.
Anzugeben ist detailliert,
• welche Befähigung (z.B. Nachweis von Lehrgängen und/oder praktischer Erfahrung) vorliegt,
• sofern der Nachweis durch Angabe von praktischen Erfahrungen erbracht werden soll, ist die Angabe des Referenzprojektes (detaillierte Beschreibung des Projektes) erforderlich.
5. Nachweis über Kenntnisse des Bewerbers hinsichtlich der Erstellung von Wartungsplänen und Konzepten (Arbeits- und Umweltschutz, Hygiene, Transport und Verpackung).
Der Nachweis ist durch:
• a. Angabe mindestens eines Referenzprojektes (detaillierte Beschreibung des Projektes)
oder
• b. das Vorlegen von Schulungszertifikaten (in Kopie) oder
• c. den Nachweis von Lehrgängen und/oder praktischer Erfahrung zu erbringen; sofern der Nachweis durch Angabe von praktischer Erfahrung erbracht werden soll, ist die Angabe des Referenzprojektes (detaillierte Beschreibung des Projektes entsprechend der unter Ziff. 5 lit. a genannten Anforderungen) erforderlich.
Allgemeiner Hinweis für Referenzprojekte:
Es ist der jeweilige Vertragspartner und ein Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Vertragspartners, die Vertragslaufzeit sowie der ungefähre Auftragswert (Größenordnung) anzugeben. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein und der Abschluss des Referenzprojektes darf nicht länger als 3 Jahre (gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) zurückliegen. Referenzen zu langfristigen Projekten, gelten dann als abgeschlossen, wenn ein Großteil der Leistungen in dem maßgeblichen drei Jahres Zeitraum erbracht worden ist und der Bewerber angibt, welche Art von Leistung mit welchem Volumen erbracht wurde.
Sofern die entsprechenden Verträge mit dem BAAINBw geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend.
6. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) kann sich der Bewerber der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (sog.
Eignungsleihe). Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis der Eignung dem Teilnahmeantrag eine
- Erklärung hinsichtlich welcher Leistungsbestandteile andere Unternehmen eingesetzt werden sollen und welche Unternehmen vorgesehen sind, beizufügen.
- Weiter hat der Bewerber, die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch in dem Umfang für die benannten Drittunternehmen vorzulegen, in dem er sich auf deren Fähigkeiten beruft.
- Letztlich ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass das genannte Drittunternehmen mit den zur Leistungserbringung erforderlichen Mitteln (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
nachgefordert werden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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