Ausschreibungsdetails
Im Forstrevier Große Heide des TrÜbPl Munster Nord soll eine maschinelle Holzernte durchgeführt werden, um das Brandschutzrisiko in diesen Gebieten zu minimieren. Die Flächen sind teilweise mit Kampfmittel belastet, die eine Gefahr für Menschen und deren Gesundheit darstellen können. Die Arbeiten im Rahmen der maschinellen Holzernte auf dem TrÜbPl Munster Nord beinhalten hauptsächlich das Befahren und fällen von Bäumen auf mit Kampfmittel bzw. Kampfmittelrückständen durchsetzten Böden.
Eine Vergabe der Unternehmerleistung kann nur an ein Unternehmen erfolgen, das die erforderliche Sicherheitstechnik (geschützte Maschinen, entsprechende Filter für die Kabinenluft etc.) und Leistungsfähigkeit nachweisen kann.
Der Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide beabsichtigt Holzerntemaßnahmen im Bereich der sogenannten „Roten Fächen“ (Holzeinschlag & Rücken von Stammholz, Abschnitten und Industrieholz) mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 3.300 Fm auszuschreiben.
Der Holzeinschlag umfasst hauptsächlich Kiefer und Fichte. In geringem Umfang können in den Durchforstungsmaßnahmen weitere Baumarten anfallen (Lärche, Douglasie, Birke etc.).
Die Arbeiten können nur in Anwesenheit des Kampfmittelräumdienstes der Bundeswehr und nach den Sicherheitsvorgaben der Kommandantur durchgeführt werden. Außerhalb der Dienstzeiten der Bundeswehr darf nicht auf den belasteten Flächen gearbeitet werden.
Die zeitlichen, räumlichen und organisatorischen (z.B. Tox Arzt/Sanitätsdienst Bw, Kampfmittelräumdienst etc.) Abstimmungen zur Durchführung der Holzerntemaßnahmen erfolgen durch den Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide (Revierleitung). Der tox-medizinische Dienst der Bundeswehr steht ggf. nur vier Werktage /Woche zur Verfügung.
Zur Durchführung der Maßnahmen ist der beigefügte Arbeits- und Sicherheitsplan (A&S Plan; Anlage_C-03a_VOEK 172-24_A+S_Plan ) bindend und zwingend zu beachten. Beim Aufsuchen und Verlassen der Maschinen ist geeignete persönliche Schutzausrüstung (Fluchtmaske, ggf. Einwegschutzanzug) mitzuführen bzw. zu benutzen.
Die Lage und Ausdehnung des Loses ist auf der in der Anlage beigefügten Übersichtskarte erkennbar.
Es gilt die EVB Bundesforst, die Belehrung über die Gefahren gemäß EVB muss einzeln unterzeichnet und mitgeführt werden. Eine Einweisung/Belehrung/Sicherheitsunterweisung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Für die Zutrittsbescheinigung auf den militärisch genutzten Flächen wird je Mitarbeiter ein gültiger Personalausweis bzw. ein gültiges Personaldokument benötigt.
Für die einzusetzenden Maschinen müssen anerkannte Zertifikate (PEFC oder vergleichbar, siehe Leistungsbeschreibung) vorhanden sein und sowie Bänder zur Verringerung des Bodendrucks vorgehalten werden. Der Einsatz der Bänder wird, wenn aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich, durch die Auftraggeberin bei Erteilung des Einzelauftrags angewiesen.
Motormanuelle Zuarbeit (Abstocken/Zufällen) ist nicht zulässig.
1.1. Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
Die Fahrerkabinen, der in den „Roten Flächen“ eingesetzten Harvestern/Forwarder, sind mit einer Umlufttechnik ausgestattet, die chemische Kampfstoffe absorbieren kann.
Darüber hinaus sind die Fahrerkabinen eingesetzten Harvester/Forwarder im allseitig mit Panzerglas (z. B. Laminat-Scheibe der Widerstandsklasse C2-SF oder Sonderverglasung der Widerstandsklasse BR6 gem. DIN EN 1063 oder gleichwertig) zu versehen. Die Fahrerkabine ist zudem mit einer Stahlplatte ST 37-2 ca. 12 mm dick oder C45 ca. 10 mm dick oder gleichwertig auszustatten
und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV
Der Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide beabsichtigt Holzerntemaßnahmen im Bereich der sogenannten „Roten Fächen“ (Holzeinschlag & Rücken von Stammholz, Abschnitten und Industrieholz) mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 3.300 Fm auszuschreiben.
Der Holzeinschlag umfasst hauptsächlich Kiefer und Fichte. In geringem Umfang können in den Durchforstungsmaßnahmen weitere Baumarten anfallen (Lärche, Douglasie, Birke etc.).
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG)
- zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein
in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit
besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“
(AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen für Holzeinschlag und Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 75% der jährlich kalkulierten Kosten/Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
-- Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungsumfang in EUR oder Festmetern
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung,
dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Es sind Nachweise für die Umlufttechnik mit Filter an der zum Einsatz vorgesehenen Technik einzureichen.
Es sind Nachweise für die geforderte Panzerung an der zum Einsatz vorgesehenen Technik einzureichen.
Sollten die vorgenannten geforderten Nachweise nicht vorgelegt werden können führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die .Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt bei einigen Liegenschaften nur nach vorheriger Absprache gestattet. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer sich im Vorfeld der Maßnahmen mit den zuständigen Revierleitern abzustimmen. Die Bundeswehr kann
Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen
Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
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