Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Liegenschaftsbereich: BA II 3
Eine Liegenschaftsübersicht ist den Vergabeunterlagen beigefügt
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
nach STLB-Bau (Z) LB 682.
Im Auf- und Abgebotsverfahren gem. § 4 Abs. 4 VOB/A Geschätztes Auftragsvolumen für 2025: 63.000,-- € brutto
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann höher oder geringer ausfallen. Maximale Höhe des Einzelauftrags: 20.000 € netto
Für Kleinstaufträge bis 500 € netto wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € gewährt, wenn die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden kann.
Es sind kurzfristig kleinere Arbeiten im Rahmen des Bauunterhaltes in Verwaltungsgebäuden in Bonn durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in der Regel im genutzten Zustand erbracht werden müssen.
Die Liegenschaften sind im Raum Bonn verteilt. siehe hier Anlage Liegenschaftsliste.
Hinweis zur Zuschlagserteilung:
Das Vergabeverfahren wird gem. § 4 Abs. (4) VOB/A im Auf- und Abgebotsverfahren durchgeführt. Die LV-Einheitspreise des jeweiligen Leistungsbereichs sind durch das Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (StLB-BauZ) vorgegeben. Der Bieter wird im Vergabeverfahren aufgefordert die Leistungen mit einem prozentualen Auf- oder Abgebot über alle Einheitspreise anzubieten.
Abgebote größer oder gleich 50% führen zu einem unangemessen niedrigen Angebotspreis. Auf ein solches Angebot darf gem. § 16d Abs. (1) Nr. 1 VOB/A der Zuschlag nicht erteilt werden. Das Angebot wird direkt von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet.
Fristende: 31.10.2024
ACHTUNG
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Für den Abruf der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes.
Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind dem, den Vergabeunterlagen beigefügten Informationsblatt zu entnehmen.“.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für einige Liegenschaften besondere Anforderungen aufgrund von Geheimschutz oder Sabotageschutz bestehen. Nähere Angaben hierzu können Sie den Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nicht nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
FB 124 Eigenerklärung zur Eignung