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Ausschreibungsdetails

3624EMF124 - Forschungssynthese der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung zu elektromagnetischen Feldern des Bundesamtes für Strahlenschutz

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.10.2024

21.11.2024 09:00

21.11.2024 09:00

ZD 2 - 08319/3624EMF124

Bundesamt für Strahlenschutz

05.11.2024 16:05

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331523
Telefax: +49 30 183331525
Internet-Adresse: http://www.bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZD 2 - 08319/3624EMF124

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

21.11.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

20.12.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722259

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

21.11.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung einer Forschungssynthese aller vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) initiierten sozialwissenschaftlichen (d. h. soziologischen, psychologischen, kultur-, medien- und kommunikationswissenschaftlichen) Forschungsvor-ha-ben im Bereich Risikokommunikation mit Bezug zu elektromagnetischen Feldern (EMF). Seit Beginn des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF) vor rund zwanzig Jahren betreibt das BfS Risikokommunikationsforschung zu EMF. Die Ergebnisse sozialwissen-schaftlicher Forschung sind jedoch an die Zeit ihrer Entstehung gekoppelt. Ihre Aussagekraft und Gültigkeit wandelt sich parallel zum soziokulturellen und medialen Wandel. Zu untersu-chen sind zum einen alle einschlägigen Veröffentlichungen und zum anderen ausgewählte relevante interne Arbeiten und Dokumente. Das Vorhaben soll eine genaue Beschreibung des Wissenszuwachses umfassen, begleitet von einer Methodenkritik mit Bezug auf einerseits den sozialwissenschaftlichen und andererseits gesellschaftlichen, soziokulturellen sowie me-dialen Wandel und dessen Konsequenzen für die heutige BfS-Risikokommunikation zu EMF. Darüber hinaus sind Forschungsfragen und -hypothesen zu generieren sowie Forschungsfel-der und offene Fragen zu identifizieren. Nach der (a) Aufarbeitung des relevanten For-schungsstandes und hier insbesondere der einschlägigen BfS-Studien zur EMF-Risikokommunikationsforschung folgt (b) die Methodenkritik dieser Studien und die Analyse des Wandels ihrer jeweiligen gesellschaftlich-kulturellen und historischen Kontexte, um darauf aufbauend (c) die jeweiligen Handlungsempfehlungen der Studien mittels einer zeitgemäßen, aktualisierenden Synthese systematisch zusammenzufassen und anschließend (d) neue Forschungsfragen und -hypothesen zu generieren sowie Forschungsfelder und offene Fragen zu identifizieren.

b)
CPV-Codes

Sozialforschung (79315000-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

Cottbus

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Ja

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

maximal 9 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die mit dem Angebot nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Anforderungen und Nachweise der beruflich technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Sozialwissenschaften / Soziologie / Pädagogik / Erziehungswissenschaften / Bildungswissenschaften und / oder Medien und Kommunikationswissenschaft und / oder Psychologie oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung mit der Durchführung von einschlägigen Projekten einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter*in mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen mind. 2 Jahre) zu benennen.
Der Bieter muss anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und / oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3 fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (Forschungssynthesen, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen sozialwissenschaftlichen, psychologischen, medien und kommunikationswissenschaftlichen, pädagogischen bzw. erziehungswissenschaftlichen oder bildungswissenschaftlichen Forschungsfeld) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbaren Umfangs;
Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (Forschungssynthesen, fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im einschlägigen sozialwissenschaftlichen, psychologischen, medien und kommunikationswissenschaftlichen, pädagogischen bzw. erziehungswissenschaftlichen oder bildungswissenschaftlichen Forschungsfeld) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Ferner hat der Bieter die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Liste Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

12.
Zuschlagskriterien

siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.


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