Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Str. 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183330
E-Mail: Angebote@bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1084/24-001
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.10.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.11.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721787
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721787
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.10.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das BfS benötigt die Lieferung eines Labornetzteils mit 3-fach digitaler Schnittstelle.
c)
Ort der Leistungserbringung
siehe Vergabeunterlagen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
möglichst zeitnah nach Auftragserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Lieferung. Eine Abschlagszahlung oder auch eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungs-eingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertrags-nummer 0742/24-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungs-eingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertrags-nummer 0742/24-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Es werden keine gesonderten Anforderungen an die Eignung gestellt. Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
12.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher, bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit, das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
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