Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO
Straße, Hausnummer:Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl (PLZ):07381
Ort:Pößneck
Telefon:+49 3647 441756
E-Mail: e.mueller@zaso-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2024-0190-ZASO
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.11.2024 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721134
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721134
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.11.2024 - 14:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Auf dem Grundstück des ZASO in 07356 Bad Lobenstein; Poststraße 39 ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbaubaren Abfällen (Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der angenommenen Abfälle ist dem ZASO nachzuweisen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wert-stoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten.
Für den Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes müssen zur Erfüllung der Aufgaben-stellung alle genehmigungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025 mit der Option der monatlichen Verlängerung. Der ZASO wird dem Auftrag-nehmer innerhalb der geplanten Umbauzeit des Wertstoffhofs eine Ausweichmöglichkeit für die Annahme zuweisen.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbaubaren Abfällen (Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der angenommenen Abfälle ist dem ZASO nachzuweisen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wert-stoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten.
Für den Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes müssen zur Erfüllung der Aufgaben-stellung alle genehmigungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025 mit der Option der monatlichen Verlängerung. Der ZASO wird dem Auftrag-nehmer innerhalb der geplanten Umbauzeit des Wertstoffhofs eine Ausweichmöglichkeit für die Annahme zuweisen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Der Wertstoffhof soll auf dem Grundstück des ZASO in 07356 Bad Lobenstein, Poststraße 39 betrieben werden.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.01.2025 - 30.09.2024 mit der Option der Verlängerung um jeweils einen Monat bis die Bauarbeiten auf dem Wertstoffhof Bad Lobenstein abgeschlossen sind.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung, für Aufträge mit dem Gesamtbruttoauftragswert (vertragliche Grundlaufzeit ohne Verlängerungsoption) ab 50.000,00 Euro, eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheitsleistung entsprechend § 18 VOL/B in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe von 5% (auf Tausend auf- oder abgerundet) des für den Vertragszeitraum geltenden Bruttoauftragswertes (errechnet aus der gebotenen Monatspauschale zzgl. Umsatzsteuer für 2 Jahre vertragliche Grundlaufzeit ohne Verlängerungsoption) zu übergeben.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- AUsschlussgründe §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung kommunaler und sonstiger Auftraggeber
- Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
etc.
- Eigenerklärung kommunaler und sonstiger Auftraggeber
- Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
etc.
12.
Zuschlagskriterien
Preis (100 %)
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