Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2sä-FE 15.0702/2022/LRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
19.11.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.02.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720395
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720395
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
19.11.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die zuständigen Straßenbauverwaltungen müssen sich aktuell und zukünftig großen Herausforderungen stellen, die u.a. aus steigenden Verkehrslasten, Alterung der Bauwerke und klimatischen Einwirkungen resultieren. Neben klassischen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 nimmt auch der Bedarf an innovativen Verfahren in der Zustandserfassung und -bewertung an Bedeutung zu. Es bieten sich vielfältige innovative Unterstützungsmöglichkeiten, die bei den zuständigen Straßenbauverwaltungen teilweise bereits Anwendung finden. Um die identifizierten Potenziale weiteren Anwendern zugänglich zu machen, bewährte Verfahren perspektivisch in Regelwerke aufzunehmen, ist es u.a. wichtig die Datengrundlagen aufzuarbeiten. Der Erfolg und der Nutzen der innovativen Verfahren hängt auch stark von eine strukturiertem und einheitlichen Datenmanagement ab. Eine relevante Grundlage des Datenmanagements sind Datenformate und -modelle. Das Datenmodell ist hier ein Modell der zu beschreibenden und verarbeitenden Daten der Bauwerkserhaltung und ihrer Beziehungen zueinander. Datenmodelle helfen dabei Daten zu strukturierten, darzustellen und zu verstehen und sind ein Plan für die Organisation, Verbindung und Speicherung der Daten. Für alle Datensätze, die im Rahmen der Erhaltung, inklusive Planung und Bau, genutzt und erzeugt werden, werden Datenmodelle inklusive ihrer Metadaten benötig.
Ziel ist das Sammeln und Zusammenstellen repräsentativer Erfahrungen im Bereich der innovativen Verfahren der Zustandserfassung mit dem Schwerpunkt Datenformate und -modelle. Für die Erhaltung von Bauwerken soll ein strukturierter und einheitlicher Umgang mit verschiedenen Datenformaten und -modellen ermöglicht werden. Der Nutzen ergibt sich aus der Bereitstellung von Datenmodellen und Metadaten für die in der Erhaltung genutzten Datensätze, als Grundlage für einen Digitalen Zwilling.
Ziel ist das Sammeln und Zusammenstellen repräsentativer Erfahrungen im Bereich der innovativen Verfahren der Zustandserfassung mit dem Schwerpunkt Datenformate und -modelle. Für die Erhaltung von Bauwerken soll ein strukturierter und einheitlicher Umgang mit verschiedenen Datenformaten und -modellen ermöglicht werden. Der Nutzen ergibt sich aus der Bereitstellung von Datenmodellen und Metadaten für die in der Erhaltung genutzten Datensätze, als Grundlage für einen Digitalen Zwilling.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich von Planung, Ausführung und Betrieb von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich innovativer Verfahren zur Zustandserfassung und -bewertung von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch (siehe Referenzliste 2)
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Datenmanagement von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 3)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich von Planung, Ausführung und Betrieb von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich innovativer Verfahren zur Zustandserfassung und -bewertung von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch (siehe Referenzliste 2)
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Datenmanagement von Brückenbauwerken, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 3)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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